Stellungnahme zur Überarbeitung der Berufsschulordnung

Im Mai 2015 erreichte uns der Entwurf zur Überarbeitung der Thüringer Berufsschulordnung in dessen Rahmen eine Altersgrenze von 21 Jahren für das BVJ Sprache eingeführt werden soll, wenn keine Bildungsnachweise von den jungen Flüchtlingen erbracht werden können (Auszug § 8). Zu diesem Entwurf nahmen wir und unsere Kooperationspartnerin IBS bereits Stellung, mit dem Hinweis auf die aus unserer Sicht fatalen Folgen für junge Flüchtlinge in Thüringen.