Stellungnahme zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Drs. 6/ 1753

Flüchtlingsschutz und Flüchtlingsaufnahme ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Gemeinden sollten sich unter der Berücksichtigung der genannten Punkte zur Flüchtlingsaufnahme selbst verpflichten und verpflichtet werden.