Brauchen wir ein Thüringer Landesantidiskriminierungsgesetz?

Am 4. Juni 2020 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus ein Antidiskriminierungsgesetz, das am 21. Juni 2020 in Kraft trat. Die Reaktionen und Kommentierungen waren ausgesprochen kontrovers. Die Geschlossenheit der Kritiker*innen wird in der Berliner Zeitung benannt: „CDU, FDP, AfD, sämtliche Berufsverbände der Polizei und der Gesamtpersonalrat befürchten erhebliche Auswirkungen auf die Polizeiarbeit. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Verbandsklagerecht. In Thüringen arbeitet zeitgleich ein Netzwerk (Thadine) an der Etablierung einer unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstelle. In diesem Magazin werden Beiträge zur laufenden Diskussion dargestellt.

Eine Veröffentlichung des Kooperationsprojektes CoRa – Contra Rassismus, Pro Migration und Asyl. Gefördert von:

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