Arbeitshilfe „Asylantragstellung und umF“

Die Schaffung einer Aufenthaltsperspektive für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) und junge volljährige Geflüchtete ist ein zentrales Ziel in der Jugendhilfe und für die individuelle Zukunft. Aufenthaltssicherheit ermöglicht soziale Teilhabe und die Entwicklung von persönlichen Perspektiven.

Im Asylverfahren wird entschieden, ob ein Minderjähriger Schutz und damit ein Aufenthaltsrecht erhält. Die Anhörung zu den Fluchtgründen ist das zentrale Moment: Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen - geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereiten: Sonst kann eine Ablehnung trotz Gefährdungen im Herkunftsland drohen. Bei einer Ablehnung kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden, es gelten jedoch kurze Klagefristen.

Die Entscheidung, ob ein Asylantrag gestellt wird oder ein anderer (aufenthaltsrechtlicher) Antrag sinnvoll(er) ist, muss in jedem Einzelfall individuell getroffen werden. Wurde ein/eine umF nach der vorläufigen Inobhutnahme durch das letztlich zuständige Jugendamt in Obhut genommen, stellt sich nun für das Jugendamt oder (später) für den/die Vormund/in die Frage, ob ein Asylantrag gestellt werden sollte, wann, wie und welche Besonderheiten zu beachten sind.

BumF e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Erfurt, Mai 2019