25. November 2019
Flüchtlingsrat Thüringen fordert umfassenden Winterabschiebestopp für Thüringen - Regelung im Thüringer Integrationskonzept muss greifen

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert einen umfassenden Winterabschiebestopp für Herkunftsländer, in denen die klimatischen Verhältnisse Gesundheit und Leben der Betroffenen bedrohen. Laut dem Thüringer Integrationskonzept soll genau geprüft werden, ob Menschen in den Wintermonaten abgeschoben werden können.

In den kommenden Wochen und Monaten kehrt der Winter zurück. Für Schutzsuchende, die von Abschiebungen in ihre Herkunftsländer bedroht sind, bedeutet dies möglicherweise die unfreiwillige Rückkehr in winterliche Verhältnisse, die Gesundheit und Leben bedrohen. Viele sind Vertriebene im eigenen Land, sind obdachlos oder akut von Armut bedroht. Zugleich zeigt die gegenwärtige Abschiebepraxis von Behörden und Verwaltung in Thüringen, dass Recht und Würde von Betroffenen nicht ausreichend beachtet werden.

Bereits im vergangenen Jahr forderten über 40 Organisationen gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V. einen umfassenden Erlass zur Aussetzung von allen Abschiebungen in Staaten, in denen aufgrund der dort herrschenden winterlichen klimatischen Verhältnisse eine Aufnahme in Sicherheit und Würde unmöglich ist. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. appelliert in diesem Jahr erneut an die Landesregierung, eine umfassende Aussetzung von Abschiebungen in den Wintermonaten anzuordnen.

Das Thüringer Integrationskonzept, das im November 2017 von der Landesregierung verabschiedet wurde, besagt bereits, dass in den Wintermonaten vom 1. November bis 31. März Abschiebungen nur durchgeführt werden sollen, wenn eine Rückkehr in Würde und Sicherheit möglich ist. In Einzelfallprüfungen sollen die Witterungsbedingungen in den jeweiligen Herkunftsländern und die Schutzbedürftigkeit besonders vulnerabler Personengruppen Berücksichtigung finden. Jedoch ergibt sich für die Betroffenen daraus  keine Rechtsgrundlage, die sie vor einer Abschiebung in winterliche Verhältnisse schützt. „Damit läge die Aussetzung einer Abschiebung weiterhin im Ermessen der Ausländerbehörden. Nur mit einem umfassenden Winterabschiebestopp lässt sich tatsächlich sicherstellen, dass besonders gefährdete Personengruppen nicht doch abgeschoben werden.“ sagt Philipp Millius vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.