Clearingverfahren
In Thüringen soll das Clearing zukünftig dezentral durchgeführt werden. Bisher geschaffene Clearingeinrichtungen werden umgewidmet. Daher führen alle Thüringer Jugendämter Clearingverfahren mit den dazu gehörenden jugendhilferechtlichen Clearingmaßnahmen (siehe z.B. Handlungsempfehlungen der BAGLJÄ) sowie asyl-/aufenthaltsrechtlichen Clearingmaßnahmen durch. Ein Positionspapier vom Thüringer Flüchtlingsrat, refugio thüringen e.V. und der Flüchtlingsbeauftragten Thüringens zu den Standards von Clearingverfahren in Thüringen findet sich hier.