Seit über 30 Jahren wird in Deutschland Kirchenasyl praktiziert und dadurch Flüchtlingen in kirchlichen Räumen Schutz gewährt. Es ist oft die letzte Möglichkeit, um eine Abschiebung zu verhindern, die unter unwürdigen Bedingungen in menschenrechtsverletzende Verhältnisse erfolgen soll.
Laut Statistik der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche existierten zum Stand Juli 2018 in ganz Deutschland insgesamt 544 Kirchenasyle mit mindestens 872 Personen, von denen etwa 185 Kinder waren. 502 dieser Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle.
Kirchenasyl ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kann in besonderen humanitären Notlagen gewährt werden. Die Entscheidung, ob Kirchenasyl gewährt wird, obliegt allein der jeweiligen Kirchengemeinde. Kirchenasyl ist nicht der verlängerte Rechtsweg. Alle rechtlichen Möglichkeiten sollten ausgeschöpft sein, bevor man über ein Kirchenasyl nachdenkt. Kirchenasyl ist mit einem hohen Aufwand für die jeweilige Gemeinden und Unterstützerkreise verbunden. Aber auch für die betroffenen Personen kann ein Kirchenasyl mit großen psychischen Belastungen verbunden sein – besonders, wenn es über einen langen Zeitraum geht.
Kirchenasyl macht nur Sinn, wenn die begründete Aussicht besteht, dass sich durch das Kirchenasyl in absehbarer Zeit Wege und Perspektiven öffnen.
Wichtige Links:
- wichtige Änderungen in der Handhabung vom Kirchenasyl [2] ab dem 1. August 2018
- Erlass des BAMF zur Neuregelung [3] des Kirchenasyl vom 30. Juli 2018
- Pressemitteilung Kirchengemeinden unter Druck. Bundesarbeitsgemeinschaft betont Notwendigkeit des Kirchenasyls [4] Hrsg: Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (12.04.2017)
- Evangelische Kirche Mitteldeutschland – Beauftragte für Migration (Kirchenasyl [5]
- Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche [6]
- BAG Neuerscheinung: Checkliste Kirchenasyl - Handreichung für Gemeinden und ihre Gremien [7] (Mai 2014)
- BAG Asyl in der Kirche – Übersicht über aktuelle Kirchenasyle [8] bundesweit
- EKD/ DOSSIER | Nr. 7, März 2015: „Kirchenasyl wird nicht infrage gestellt. Streit mit der Bundesregierung vorerst beigelegt – „wichtige Kurskorrekturen“ erreicht". [9]
- Handreichung [10]zum Kirchenasyl im Raum der evangelischen Landeskirchen (2. Aufl., 2014)