Mittwoch, 30. Januar 2019 - 9:00 bis 16:00
Rechtliche Aspekte bei der Fortsetzung der Vormundschaft nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei UMF
Ort: Bildungs- und Begegnungsstätte "Am Luisenpark", Winzer Str. 21, Erfurt

Am Mittwoch, den 30.01.2019 von 9:00 Uhr (Anmeldung)/ 09:30 Uhr (Beginn) - 16:00 Uhr veranstaltet der Flüchtlingsrat Thüringen e.V./ Fachberatungsstelle UMA (UMA) in Erfurt eine Fortbildung zum Thema "Rechtliche Aspekte bei der Fortsetzung der Vormundschaft nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen".

Referent: Nico Barthold/ Fachbereichsleiter für Vormundschaften bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern Mittelsachsen / Dozent am Kommunalen Bildungswerk e.V.

Schwerpunkte: Nach § 1882 BGB erlischt die Vormundschaft mit Eintritt der Volljährigkeit. In einigen Fällen, in denen nach Heimatrecht die Volljährigkeit im Unterschied zum deutschen Recht nicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt, wird auch die Vormundschaft weiter geführt. Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse in den einzelnen Rechtsgebieten, in denen sich der Vormund beim Führen der Vormundschaft von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auskennen muss.

  1. Jugendhilfe nach dem vollendeten 18. Lebensjahr
  2. Möglichkeiten der Ausbildung/Beruf
  3. Aufenthaltsmöglichkeiten/Bleibeperspektive
  4. Strafrecht
  5. Sozialleistungen
  6. Mietrecht
  7. Vertragsrecht
  8. Vormundschaft

Die Fortbildung ist kostenfrei. Zielgruppe sind vorrangig Vormünder sowie weitere Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe und weitere Interessierte aus Thüringen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei großer Nachfrage kann es aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl dazu kommen, dass je Team/ Einrichtung nur eine Person teilnehmen kann.

Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

Die "Fachberatungsstelle zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen von UMA im Freistaat Thüringen" wird mit Mitteln des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) gefördert.

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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