Zielgruppe
Flüchtlingeund MigrantInnen mit einem Aufenthalt aus humanitären Gründen,insbesondere:
- Bleibeberechtigte nach IMK-Regelung § 23 Abs. 1 AufenthG und gesetzlicher Altfallregelung § 104a AufenthG
- Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung
- Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
- Flüchtlinge, die Arbeit suchend oder z. B. in schlecht bezahlten, befristeten Arbeitsverhältnissen sind.
Die Zielgruppe