Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Preis für die größtmögliche Gemeinheit

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Anlässlich des Tages des Flüchtlings verleiht der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. jährlich den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit" an Behörden oder Institutionen, die herausragende Anstrengungen bei der Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen unternommen haben. Besonders gewürdigt werden dabei vorauseilender Gehorsam, die exzessive Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie außergewöhnliche Bemühungen, die (rechtliche) Lage von Flüchtlingen in Thüringen weiter zu verschlechtern.

In der Vergangenheit erhielt den Preis:

2011 Preisträger sind im Jahr 2011 die Ausländerbehörde Sonneberg sowie Richter Zundel vom Verwaltungsgericht Gera für die Abschiebung von Kadri Vucinaj nach Serbien am 11. August 2011 nach insgesamt 21 Jahren Aufenthalt in Deutschland ohne Berücksichtigung seiner Verwurzelung in Deutschland.
2010 2010 gab es zwei PreisträgerInnen:

Zum einen wurde die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag für ihre „Gemeinheit“ ausgezeichnet, sich einer Ausweitung der für Asylsuchenden geltenden Residenzpflicht auf das gesamte Land Thüringen und einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Residenzpflicht zu verweigern.

Zum anderen erhielt Mathias Reinhardt, Referatsleiter im Thüringer Landesverwaltungsamt, den Preis. Hintergrund dieser Entscheidung waren seine Aussagen zur Ernährung des an Diabetes erkrankten Flüchtlings Aboubacar Wan aus Sierra Leone in Zusammenhang mit der Entscheidung über dessen Abschiebung im vergangenen Jahr.

2009 Im Jahr 2009 erhielt das Landratsamt Hildburghausenden den Preis für die zum Ende des Jahres 2009 vorgesehene Neueröffnung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der ehemaligen Maßregelvollzugsanstalt in Hildburghausen, welche die bisherige GU Streufdorf ersetzen sollte, trotz anderer, sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Möglichkeiten.
2008 Im Jahr 2008 erhielt das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt den Preis für die menschenunwürdige Unterbringung in der GU Katzhütte, den Umgang mit protestierenden Flüchtlingen (Zwangsumverteilung) und die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften, trotz anderer, sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Möglichkeiten.
2007/2006 Im Jahr 2006 und 2007 wurden keine Preise verliehen.
2005 Im Jahr 2005 wurde der Preis an das Sozialamt der Stadt Eisenach übergeben, wegen der Verweigerung einer angemessenen dezentralen Unterbringung für eine sechsköpfige Familie und die Beteiligung der Familie an den Unterbringungskosten in der Gemeinschaftsunterkunft Eisenach in Höhe von 8.30 Euro/qm.
2004 Im Jahr 2004 erhielt das Amtsgericht Altenburg und die Parteien im Bundestag den Preis für die Verurteilung eines Asylsuchenden wegen mehrfacher Verletzung der Residenzpflicht  zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung.
2003 Im Jahr 2003 wurde der Preis an die CDU-Landtagsfraktion Thüringen übergeben, die zu verantworten hatte, dass in Thüringen Kinder und Jugendliche von Asylsuchenden nicht der Schulpflicht unterliegen.
2002 Im Jahr 2002 wurde der Preis gedrittelt. Zu je einem Drittel erhielten ihn die Ausländerbehörde des Wartburgkreises, die Staatsanwaltschaft Mühlhausen und das Amtsgericht Eisenach wegen Strafverfolgung und Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro gegen einen Flüchtling aus Sierra Leone, der mehrfach unerlaubt den Landkreis verlassen hatte.
2001 Im Jahr 2001 das Sozialamt Greiz für die Verweigerung von Unterarmprothesen für A. G. (Name der Redaktion bekannt), einem jungen tschetschenischen Flüchtling. Dies, obwohl Fachärzte zuvor vor den Folgen einer fehlenden Prothesenversorgung warnten.
2000 Im Jahr 2000 die Ausländerbehörde des Eichsfeldkreises wegen unerlaubter Datenübertragung zur negativen Beeinflussung des Asylverfahrens im Zusammenhang mit einer „Residenzpflichtverletzung“. (Die Datenschutzbeauftragte des Freistaates Thüringen bestätigte wenige Tage nach der Preisverleihung in einem Schreiben die fehlende Rechtsgrundlage für die Übermittlung privater Daten.)