Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Bargeld statt Gutscheine für Flüchtlinge

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In Aktion: Gutscheine abschaffen! Gutschein_Flyer_Titel

In Thüringen werden Grundleistungen wie Essen und Hygieneartikel an Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge in Form von Gutscheinen ausgegeben. Diese Grundleistungen entsprechen mittlerweile nur noch zwei Dritteln des Hartz-VI-Existenzminimums. Statt Integration und echter Teilhabe an der Gesellschaft fördern Gutscheine gesellschaftlichen Ausschluss durch Diskriminierung und die Aberkennung des Rechts auf Selbstbestimmung.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. unterstützt daher so genannte Gutschein-Umtausch-Initiativen. Da Gutscheine in der Regel nicht übertragbar sind, gehen UnterstützerInnen mit den Flüchtlingen einkaufen und erstatten den Kaufbetrag 1:1 in bar. Solche Initiativen finden sich bisher in Erfurt, Saalfeld und Weimar.

Für Umtausch-Initiativen liegen ca. 65 A2-Plakate in der Warsbergstraße 1 kostenlos zur Abholung oder gegen Erstattung der Versandkosten zum Versand bereit.

 

Was machen Gutschein-Umtausch-Initiativen?

Gutschein-Umtausch-Initiativen erledigen persönliche Einkäufe gemeinsam mit Flüchtlingen, da die Gutscheine i.d.R. nicht übertragbar sind.

Der Kaufbetrag wird dem Flüchtling 1:1 bar erstattet. Die gemeinsamen Einkäufe können auf Basis individueller Terminvereinbarung mit dem Flüchtling geschehen oder in Form von Umtausch-Aktionen mit mehreren UnterstützerInnen und Flüchtlingen.

Wo gibt es bereits Gutschein-Umtausch-Initiativen?

In den Städten Arnstadt, Erfurt, Gotha und Weimar haben sich UnterstützerInnen zusammen gefunden, die regelmäßig oder auch sporadisch mit einzelnen Flüchtlingen persönliche Einkäufe erledigen. Als UnterstützerIn wird keine Verpflichtung eingegangen hinsichtlich der Kaufsumme oder einer zeitlichen Perspektive.

Ich möchte Menschen durch Gutschein-Umtausch unterstützen. Wie geht das?

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. bietet Unterstützung und Information für Interessierte an und hilft bei der Koordinierung der Kontakte zu Flüchtlingen. Wir halten Informationsmaterial bereit und stehen telefonisch für Fragen gern zur Verfügung.

Das Asylbeweberleistungsgesetz

1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt, welches die sozialen Leistungen für Asylsuchende und geduldete AusländerInnen regelt. Danach stehen diesen Menschen mindestens für die ersten vier Jahre ihres Aufenthaltes in Deutschland lediglich „Grundleistungen“ für Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel in Höhe von mittlerweile nur noch ca. 65 % des heutigen Existenzminimums eines Hartz-IV-Empfängers zur Verfügung.

Sachleistungen und Gutscheine

Diese Grundleistungen werden in Thüringen als Gutscheine für Essen und Hygieneartikel täglich in Höhe von 2,85 Euro für Kinder bis 6 Jahre und 4,23 Euro für Personen ab dem 7. Lebensjahr ausgegeben. Monatlich wird ein Bargeldbetrag zur „Befriedigung persönlicher Bedürfnisse“ in Höhe von 0,68 Euro bzw. 1,36 Euro pro Tag ausgezahlt. Weiterhin ist ein Bedarf an Kleidung in Höhe von 13,29 Euro bzw. 17,90 Euro monatlich vorgesehen, der i.d.R. halbjährlich in Form von Bekleidungsgutscheinen zur Verfügung gestellt werden soll.

Weniger wird immer weniger...

Gutscheine dürfen grundsätzlich nur in bestimmten Einkaufsmärkten gegen Ware eingetauscht werden. Ein Wechselgeld wird max. in Höhe von 10 % des gesamten Gutscheinwertes ausgezahlt. Durch das System der Wertgutscheine und die dadurch entstehenden Mehrkosten für die LeistungsempfängerInnen liegt die Leistungshöhe der Flüchtlinge schätzungsweise 50 % unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums.

Spielzeug ist Luxusgut

Doch mit Gutscheinen kann längst nicht alles bezahlt werden, was nötig ist: Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ämtern und Einkaufsmärkten; Kosten für RechtsanwältInnen im Asylverfahren; Telefonkarten und Mobilfunkkosten; Briefmarken; Stift und Papier; ausländische Tageszeitungen. Und hier ist an „Luxusgüter“ wie Spielsachen für Kinder, Kino, ein Eis an heißen Sommertagen, der Diskobesuch am Wochenende, die Fahrkarte zu Familienangehörigen und Bekannten noch nicht gedacht – und die Liste kann endlos fortgeführt werden.

Diskriminierung und soziale Ausgrenzung

Das Asylbewerberleistungsgesetz und darin die Praxis der Vergabe von Gutscheinen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist ein rassistisches Sondergesetz. Auf diese Weise sollen Flüchtlinge  abgeschreckt werden. Die Gutscheinausgabe an Flüchtlinge ist eine entmündigende, diskriminierende und damit menschenunwürdige Praxis.

Daher werden Menschen als UnterstützerInnen gesucht, die sich mit Flüchtlingen solidarisieren, die mit Gutscheinen einkaufen müssen.

Unser Aufruf:

Setzen Sie sich für die Abschaffung der Gutscheine und die Zahlung von Bargeld ein! Informieren Sie sich über Gutschein-Umtausch an Ihrem Wohnort und beteiligen Sie sich!

Interessante Links: Materialien
http://gutscheingruppe.cpunk.de/ Flyer
http://www.papiere-fuer-alle.org/gutschein-ini Plakat
Unterschriftenliste

plakat-umtausch


10.12.2009  in Erfurt
Gutscheine abschaffen! 
Unterschriftenaktion vor dem Erfurter Rathaus

Anlässlich des internationalen "Tag der Menschenrechte" am 10. Dezember machte der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. am 10.12.2009 vor dem Erfurter Rathaus auf Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen aufmerksam. Im Vordergrund stand eine Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Gutscheinpraxis, die die Flüchtlinge massiv in ihrem Recht auf Würde, Freiheit und Selbstbestimmung einschränkt.

Um 12.30 Uhr wurden die insgesamt 563 gesammelten Unterschriften dem Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein übergeben, mit der Bitte, die Gutscheinpraxis für die 52 Flüchtlinge in Erfurt abzuschaffen. (Die Thüringer Landeszeitung berichtete)