Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Gutscheine - Bargeld

Sonderseite Bargeld zum Tag der Menschenrechte am 10.12.2011

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Zur Bargeld- und Gutscheingewährung in Thüringen

Diese Seite bietet einen Überblick über die aktuelle Situation zur Gutschein- und Bargeldgewährung in Thüringen. Sie soll zum einen Handreichung für Kommunen sein, die perspektifisch auf Gutscheine verzichten wollen, zum anderen Informationen allen Engagierten zukommen lassen, die diese diskriminierende Praxis abschaffen wollen.

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Bargeld statt Gutscheine für Flüchtlinge

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In Aktion: Gutscheine abschaffen! Gutschein_Flyer_Titel

In Thüringen werden Grundleistungen wie Essen und Hygieneartikel an Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge in Form von Gutscheinen ausgegeben. Diese Grundleistungen entsprechen mittlerweile nur noch zwei Dritteln des Hartz-VI-Existenzminimums. Statt Integration und echter Teilhabe an der Gesellschaft fördern Gutscheine gesellschaftlichen Ausschluss durch Diskriminierung und die Aberkennung des Rechts auf Selbstbestimmung.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. unterstützt daher so genannte Gutschein-Umtausch-Initiativen. Da Gutscheine in der Regel nicht übertragbar sind, gehen UnterstützerInnen mit den Flüchtlingen einkaufen und erstatten den Kaufbetrag 1:1 in bar. Solche Initiativen finden sich bisher in Erfurt, Saalfeld und Weimar.

Für Umtausch-Initiativen liegen ca. 65 A2-Plakate in der Warsbergstraße 1 kostenlos zur Abholung oder gegen Erstattung der Versandkosten zum Versand bereit.

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