Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Bildung

Antrag Bildungspaket steht zum Download bereit!

Den Antrag für Kinder von AsylbLG-LeistungsempfängerInnen zum Bildungspaket können Sie hier downloaden. Bis Ende Juni können die Leistungen rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt werden.
 

Auch Flüchtlingskinder haben einen Rechtanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket

Den Antrag für Kinder von AsylbLG-LeistungsempfängerInnen zum Bildungspaket können Sie hier downloaden. Bis Ende Juni können die Leistungen rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt werden.

Unabhängig vom Berliner Senatsbeschluss sind wir (der Flüchtlingsrat Berlin) der Auffassung, dass alle in Deutschland lebenden Flüchtlingskinder jedenfalls über  § 6 AsylbLG (als zur Sicherung der besonderen Bedürfnisse von Kindern gebotene Leistungen) im Hinblick auf die Grundrechte aus Art. 1 GG (Urteil des BVerfG v. 9.2.2010 zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum) und Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) und das Recht auf Bildung aus Art. 28 UN-KRK einen Rechtanspruch auf das Bildungspaket haben.

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