Flüchtlingsrat fordert Bargeld statt Gutscheine und integrationszugewandte Leistungserbringung
Am Tag der Menschenrechte 2007 ruft der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. alle Kommunen und Landkreise auf, die Leistungen für Asylsuchende künftig als Bargeld zu erbringen. Die Beendigung des Leistungsvertrages mit dem Chipkartensystembetreiber sollte zum Umstieg bei den Leistungen als Barleistungen für Asylsuchende in Thüringen genutzt werden. In der Landeshauptstadt Erfurt werden seit mehreren Jahren die meisten Asylsuchenden mit Barleistungen versorgt. Vielen Problemen konnte damit abgeholfen werden.
Zudem fordert der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. den Freistaat auf, die strittige Leistungskürzung bei EmpfängerInnen des §2 Asylbewerberleistungsgesetzes zurückzunehmen. Um dem steigenden Integrationsbedarf der Menschen gerecht zu werden, konnten Asylsuchende bisher nach 3 Jahren Leistungen in Höhe des Sozialgeldes erhalten. Nun werden sie für 12 Monate in eine „Warteschleife“ gesteckt mit einer finanziellen Rückstufung von ca. 30 % im Monat. Statt Bargeld erhalten die Betroffenen dann in der Regel Gutscheine für den Einkauf.
Eine ganze Anzahl von aktuellen Gerichtsentscheidungen macht deutlich, daß diese Praxis der Rückstufung nicht mit der Gesetzesänderung im Zuwanderungsänderungsgesetz beabsichtigt war und mit der Verfassung unvereinbar ist. Der Freistaat sollte deshalb vor allen Dingen das Ziel der Integration bei Empfängern von Leistungen nach Paragraph 2 Asylbewerberleistungsgesetz im Blick behalten. „Es führt die geforderten und geleisteten Integrationsbemühungen der Menschen ab adsudum und macht sie zunichte“, so die Sprecherin des Offenen Flüchtlingsrates Thüringen.
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