Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Start Presse 27. Juli 2011: Zähne ziehen statt behandeln?

27. Juli 2011: Zähne ziehen statt behandeln?

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Skandalöse  Thüringer  Praxis  bei  der  zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlingen

Mit seiner Kleinen Anfrage zur Zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlingen  im  Thüringer  Landtag  hat  Herr  Dr.  Hartung,  SPD  auf  ein  Problem  aufmerksam gemacht, welches in Thüringen für Flüchtlinge seit vielen Jahren Praxis ist: Ihre Zähne werden, statt sie zu behandeln, häufiger gezogen. Erstmals liegen dazu auch Zahlen vor.

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„Es ist ein Skandal und es gibt weder eine gesetzliche noch eine ethische Grundlage, die das legitimiert!“ so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.. „Hier ist dringend die Landesregierung gefragt, eine rechtskonforme Handreichung den ZahnärztInnen und Sozialämtern an die Hand zu geben, damit diese gravierenden medizinischen Missstände endlich ein Ende haben. Diese muss selbstverständlich in erster Linie die Zahnerhaltung analog der Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte zur Grundlage haben“ so Ellen Könneker weiter. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Thüringer Landesärztekammer Helmut Krause unterstützt diese Forderung.
Bereits  2003/  2004  hatte  sich  der  Flüchtlingsrat  Thüringen  an  die  Thüringer Landeszahnärztekammer  und  an  die  Thüringer  Kassenzahnärztliche  Vereinigung (KZV) gewandt und auf dieses Problem aufmerksam gemacht.
Beide haben sich in ihren Antworten auf die (vermeintlichen) Gesetzesgrundlagen gestützt. So heißt es u.a. im Vorstandsrundschreiben Nr 12/2000* zur Behandlung  von  Asylbewerbern  der  KZV:  „Diese  gesetzliche  Regelung  beinhaltet,  dass  nur  unbedingt  notwendige  Behandlungskosten  übernommen werden,  wenn  sie  der  Behebung  eines  akuten  Krankheitszustandes  oder  der Abwendung  erheblicher   Gesundheitsschäden  dienen  und  keinen  Aufschub dulden. (....) Auch wenn der Gebisszustand der Asylbewerber zum Teil absolut desolat ist und sich aus medizinischer Sicht Sanierungsmaßnahmen  notwendig  machen,  widerspricht  dies  doch  den  obengenannten  gesetzlichen  Regelungen.“ Die KZV gibt einen Leistungskatalog bekannt, der ohne vorherige Zustimmung durch die örtlichen Sozialämter abrechnungsfähig ist- dieser beinhaltet  u.a.  Zahnentfernungen  incl.  Wundversorgung,  allerdings  keine  Zahnfüllungen.

Tatsächlich lautet die gesetzliche Grundlage des § 4 Asylbewerberleistungsgesetzes aber: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die  erforderliche  ärztliche  und  zahnärztliche  Behandlung  einschließlich  der Versorgung  mit  Arznei-  und  Verbandmitteln  sowie  sonstiger  zur  Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“
Ebenso  liegt  dem  Flüchtlingsrat  ein  Rundschreiben  des  Sozialamtes  Eisenach aus  dem  Jahr  2003*  vor.  Zum  Thema  Zahnfüllungen  wird  provisorisches Zahnfüllungsmaterial empfohlen. Außerdem heißt es: „Die Abrechnung einer Füllposition kann im Regelfall zu Lasten des Kostenträgers nicht erfolgen. (...) Sollte der Patient aus ästhetischen oder Haltbarkeitsgründen eine permanente Füllung wünschen, kann folgende Regelung zur Anwendung kommen: Direkte oder private Honorierung durch den Patienten.“ Konkret bedeutet das: wessen Zähne mit einer Zahnfüllung behandelt werden können, soll dies von den max. 40 Euro Taschengeld im Monat selber zahlen, während für das Zahnziehen das Sozialamt die Kosten trägt!


*Dem  Flüchtlingsrat  liegen  keine  Kenntnisse  vor,  dass  diese  Schreiben  an  Aktualität  verloren
haben.