Flüchtlingsrat mahnt Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteil zu sozio-kulturellen Existenzminimum an
Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.Juni mahnt der Flüchtlingsrat Thüringen die Einhaltung des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Februar des vergangenen Jahres zum existenssichernden Lebensminimums auch für Flüchtlinge an.
„Mehr als 16 Monate ist es her, als das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen nach dem SGB II als verfassungswidrig bezeichnete. Bereits zu diesem Zeitpunkt forderten Flüchtlingsorganisationen, im Ergebnis des Urteils und der Begründung das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos aufzuheben.
Auch die Bundesregierung musste einräumen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. Es ist ein Skandal, dass trotz offenkundiger und festgestellter Verfassungswidrigkeit Flüchtlinge immer weiter verfassungswidrige Leistungen erhalten, die ein menschenwürdiges Leben faktisch ausschließen“, so Steffen Dittes, Vorsitzender des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..
Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält seit 1993 unveränderte Leistungshöhen. Demnach erhalten Flüchtlinge 220 Euro, Kinder bis sieben Jahre sogar nur 130 Euro, Kinder bis 14 Jahre nur 175 Euro monatlich. Zudem wird nur ein Bruchteil davon als Barleistung erbracht. Diese Leistungshöhen
gelten für mindestens 48 Aufenthaltsmonate.
„Damit liegen die Leistungshöhen für Flüchtlinge deutlich unter dem existenssichernden Leistungshöhen des Sozialgesetzbuch. Durch die entwürdigende Wertgutscheinpraxis, die Flüchtlinge zudem an bestimmte Einkaufseinrichtungen bindet, entstehen zusätzliche, bei Bargeldzahlung vermeidbare Mehrkosten. So haben Flüchtlinge lediglich die Hälfte des gesetzlichen Existenzminimums zur Verfügung. Das ist ein Skandal und an Unmenschlichkeit kaum zu übertreffen“, sagte Dittes.
Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die vollständige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen und in Thüringen dafür Sorge zu tragen, dass die Landkreise umgehend die Diskriminierung mittels Wertgutscheinen einstellen.
„Mehr als 16 Monate ist es her, als das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen nach dem SGB II als verfassungswidrig bezeichnete. Bereits zu diesem Zeitpunkt forderten Flüchtlingsorganisationen, im Ergebnis des Urteils und der Begründung das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos aufzuheben.
Auch die Bundesregierung musste einräumen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. Es ist ein Skandal, dass trotz offenkundiger und festgestellter Verfassungswidrigkeit Flüchtlinge immer weiter verfassungswidrige Leistungen erhalten, die ein menschenwürdiges Leben faktisch ausschließen“, so Steffen Dittes, Vorsitzender des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..
Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält seit 1993 unveränderte Leistungshöhen. Demnach erhalten Flüchtlinge 220 Euro, Kinder bis sieben Jahre sogar nur 130 Euro, Kinder bis 14 Jahre nur 175 Euro monatlich. Zudem wird nur ein Bruchteil davon als Barleistung erbracht. Diese Leistungshöhen
gelten für mindestens 48 Aufenthaltsmonate.
„Damit liegen die Leistungshöhen für Flüchtlinge deutlich unter dem existenssichernden Leistungshöhen des Sozialgesetzbuch. Durch die entwürdigende Wertgutscheinpraxis, die Flüchtlinge zudem an bestimmte Einkaufseinrichtungen bindet, entstehen zusätzliche, bei Bargeldzahlung vermeidbare Mehrkosten. So haben Flüchtlinge lediglich die Hälfte des gesetzlichen Existenzminimums zur Verfügung. Das ist ein Skandal und an Unmenschlichkeit kaum zu übertreffen“, sagte Dittes.
Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die vollständige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen und in Thüringen dafür Sorge zu tragen, dass die Landkreise umgehend die Diskriminierung mittels Wertgutscheinen einstellen.








