Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Start Presse 20. Juni 2011: Weltflüchtlingstag

20. Juni 2011: Weltflüchtlingstag

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Flüchtlingsrat mahnt Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteil zu sozio-kulturellen Existenzminimum an

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.Juni mahnt der Flüchtlingsrat Thüringen die Einhaltung des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Februar des vergangenen Jahres zum existenssichernden   Lebensminimums auch für Flüchtlinge an.

„Mehr  als  16  Monate  ist  es  her,  als  das  Bundesverfassungsgericht  die
Regelleistungen nach dem SGB II als verfassungswidrig bezeichnete. Bereits zu diesem Zeitpunkt forderten Flüchtlingsorganisationen, im Ergebnis des Urteils und  der  Begründung  das  Asylbewerberleistungsgesetz  ersatzlos  aufzuheben.
Auch die Bundesregierung musste einräumen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz  verfassungswidrig  ist.  Es  ist  ein  Skandal,  dass trotz offenkundiger und festgestellter Verfassungswidrigkeit Flüchtlinge immer weiter  verfassungswidrige  Leistungen  erhalten,  die  ein  menschenwürdiges Leben faktisch    ausschließen“, so Steffen Dittes, Vorsitzender    des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..

Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält seit 1993 unveränderte
Leistungshöhen.  Demnach  erhalten  Flüchtlinge  220  Euro,  Kinder  bis  sieben Jahre sogar nur 130 Euro, Kinder bis 14 Jahre nur 175 Euro monatlich. Zudem wird  nur  ein  Bruchteil  davon  als  Barleistung  erbracht.  Diese  Leistungshöhen
gelten für mindestens 48 Aufenthaltsmonate.

„Damit   liegen   die   Leistungshöhen   für   Flüchtlinge   deutlich   unter   dem existenssichernden    Leistungshöhen    des    Sozialgesetzbuch.    Durch    die entwürdigende  Wertgutscheinpraxis,  die  Flüchtlinge  zudem  an  bestimmte Einkaufseinrichtungen   bindet,   entstehen   zusätzliche,   bei   Bargeldzahlung vermeidbare  Mehrkosten.  So  haben  Flüchtlinge  lediglich  die  Hälfte  des gesetzlichen Existenzminimums  zur  Verfügung.  Das  ist  ein  Skandal  und  an Unmenschlichkeit kaum zu übertreffen“, sagte Dittes.


Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die  vollständige  Abschaffung  des  Asylbewerberleistungsgesetzes  einzusetzen und in Thüringen dafür Sorge zu tragen, dass die Landkreise umgehend die Diskriminierung mittels Wertgutscheinen einstellen.