Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Presse 15. Jun. 2010: Residenzpflicht in Thüringen abschaffen!

15. Jun. 2010: Residenzpflicht in Thüringen abschaffen!

E-Mail Drucken PDF

Die Mitgliederversammlung des Thüringer Flüchtlingsrats fordert: erlaubnisfreien Aufenthalt für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen ermöglichen!

Download als PDF

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erneuerte anlässlich seiner Mitgliederversammlung am 11. Juni 2010 seine Forderung nach Abschaffung der im Asylverfahrensgesetz geregelten so genannten Residenzpflicht und fordert die Landesregierung auf, den Flüchtlingen in Thüringen eine tatsächliche Bewegungsfreiheit
im gesamten Gebiet zu ermöglichen.
Die Mitglieder verabschiedeten eine Erklärung, in der es heißt: „Es ist eine diskriminierende Praxis, Flüchtlingen das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit einzuschränken. Thüringen hat die Möglichkeit, zumindest innerhalb ihrer Landesgrenzen diese Praxis abzuschaffen. Dieser restriktiven und rassistischen Praxis muss endlich auch in Thüringen ein Ende bereitet werden!
Die Mitglieder des Flüchtlingsrates begrüßen ausdrücklich die Initiativen der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Wir weisen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen - vor dem Hintergrund der bestehenden rechtlichen Regelungen in anderen Bundesländern - darauf hin, dass der Freistaat nach dem Asylverfahrensgesetz die Möglichkeit und Kompetenz besitzt, die Residenzpflicht auf das Gebiet des gesamten Freistaates auszudehnen und damit für Thüringen vollständig abzuschaffen.“
Die Mitglieder des Flüchtlingsrates erinnern in diesem Zusammenhang an eine bereits anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus am 22. März übergebene Petition zur Ausweitung der Aufenthaltsbeschränkungen in Thüringen. In der Petition wurde bereits die Thüringer Landesregierung aufgefordert, den erlaubnisfreien Aufenthalt im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen zu ermöglichen.
Derzeit ist die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden und Flüchtlinge auf das räumliche Gebiet von Landkreisen oder kreisfreien Städten beschränkt.