Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert Schließung von Flüchtlingslagern mit Isolationscharakter
Am 01.07.2010 ist in Thüringen eine Verordnung (ThürGUSVO) über die Mindestbedingungen für den Betrieb von so genannten „Gemeinschaftsunterkünften“ für Asylsuchende und „geduldete“ Flüchtlinge und für deren soziale Betreuung und Beratung in Kraft getreten. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert eine wohlwollende Umsetzung der Verordnung durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte.
Ein Schwerpunkt der Verordnung liegt in der Regelung, dass die sogenannten „Gemeinschaftsunterkünfte“ in örtlicher Nähe zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens eingerichtet werden sollen, um so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Denn die isolierte Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund in städtischen Randlagen und Gewerbegebieten, in Dörfern oder Kleinststädten ohne Infrastruktur fördert soziale Exklusion, Rassismus und Vorurteile. Besonders Flüchtlingsheime in Orten wie Breitenworbis, Ebeleben, Gangloffsömmern, Gerstungen, Waltershausen oder Zella-Mehlis sind Lager mit Isolationscharakter. Dort wird ein extremes Maß menschlichen Leids einfach nur dadurch produziert, dass die Menschen sich meist über Jahre hinweg „wie Tiere weggesperrt“ fühlen, so Antje-C. Büchner vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V..
Weiterhin ist eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung zu stellen. Diese ist von enormer Bedeutung bei der Durchsetzung von Rechten der Flüchtlinge. Denn Sprachbarrieren verhindern in den meisten Fällen den Zugang zu Informationen über das deutsche Asylsystem und zu rechtstaatlichen Handlungsmöglichkeiten. Sprachkurse für Flüchtlinge während des Asylverfahrens oder für „geduldete“ Flüchtlinge gibt es nur selten. Zudem braucht es ein hohes Maß an Fachwissen und transkultureller Kompetenz in der professionellen Flüchtlingssozialarbeit. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hofft daher auch hier, dass Landkreise und kreisfreie Städte bei der Auswahl von Personal nun gezielt sozialpädagogisch und transkulturell qualifizierte Fachkräfte einstellen werden.





