Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Start Presse 24. Mrz. 2010:Gesetzentwurf zur verbesserten Flüchtlingsunterbringung im Thüringer Landtag abgelehnt

24. Mrz. 2010:Gesetzentwurf zur verbesserten Flüchtlingsunterbringung im Thüringer Landtag abgelehnt

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Flüchtlingsrat Thüringen kritisiert vertane Chance

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Der Flüchtlingsrat Thüringen kritisiert die heute im Landtag vertane Chance, sich intensiv mit den Kriterien und den Formen für einen menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen auseinanderzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wurde abgelehnt und nicht zur Beratung in den Sozial- und den Innenausschuß verwiesen.

Viele Gemeinschaftsunterkünfte in Thüringen sind abgelegen, isoliert und mit vielen Mängeln behaftet. Die Nutzung der  Unterbringungsmöglichkeit in Wohnungen variiert in den Landkreisen zwischen 5 %  und über 70 %.

Ebenso enttäuschend war die im Rahmen seiner Rede verlautende Aussage des Innenministers Prof. Dr. Peter Huber, dass es keine thüringenweite Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht geben werde. "Wir hoffen sehr, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist", so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.. Erst am Montag (22.3.2010) wurde dem Thüringer Petitionsausschuß eine Petition von insgesamt 13 UnterzeichnerInnen übergeben, die sich für eine Aufhebung der Residenzpflichtgrenzen in Thüringen stark machen.

Die Plenardebatte heute kann nachgehört werden unter:

http://plenumonline.fem.tu-ilmenau.de/thueringen/Default.aspx?TOPcount=3