Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus* am 21.03. übergibt der Flüchtlingsrat Thüringen e. V. gemeinsam mit verschiedenen Unterstützern dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtages am Montag, 22.03.2010 um 9 Uhr eine gemeinsam unterzeichnete Petition von VertreterInnen von Kirche sowie Thüringer Vereinen und Organisationen zur Ausweitung der Aufenthaltsbeschränkung für Asylsuchende und geduldeten Flüchtlinge in Thüringen.
Die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden und Flüchtlinge ist momentan auf das räumliche Gebiet von Landkreisen oder kreisfreien Städten beschränkt. Die Thüringer Landesregierung hat aber die rechtliche Möglichkeit, die räumliche Beschränkung über das Gebiet von Thüringen für alle vorzunehmen. Das Asylverfahrensgesetz lässt dies ausdrücklich zu und räumt der Landesregierung eine Ermessenskompetenz ein. In der Petition wird die Thüringer Landesregierung aufgefordert, den erlaubnisfreien Aufenthalt im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen zu ermöglichen.
„Es ist eine diskriminierende Praxis, Flüchtlingen das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit einzuschränken. Thüringen hat die Möglichkeit, zumindest innerhalb ihrer Landesgrenzen diese Praxis abzuschaffen. Viele Organisationen haben sich gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat dafür ausgesprochen, dieser restriktiven und rassistischen Praxis endlich ein Ende zu bereiten!“ so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen.
*Der 21. März wurde 1966 durch die UNO zum weltweiten Tag gegen Rassismus ausgerufen und soll an das Massaker 1960 in Sharpeville (Südafrika) erinnern, bei dem die Polizei 69 Schwarze zumeist von hinten erschoss und weitere 180 verletzte.






