Flüchtlingsrat Thüringen: Auch Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz!
Download als pdf
Mit seiner Entscheidung zu den Regelsätzen von Hartz IV hat das Bundesverfassungsgericht am 9.2.2010 die willkürliche Festsetzung der Hilfesätze für Kinder und Jugendliche als Verstoß gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes kritisiert.
"Auch das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Menschenwürde", so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringn e.V.. Die Regelsätze sind seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 1993 nicht erhöht worden. Eine Einzelperson erhält monatlich 225 Euro. Das sind rund 40 Prozent weniger als Hartz IV!
Hinzu kommen weitere Einschränkungen: in Thüringen werden fast flächendeckend Gutscheine anstatt von Bargeld gezahlt. Diese Gutscheine sind nur in wenigen Läden einlösbar. In Greiz zum Beispiel werden diese
Gutscheine auch noch wochenweise beschränkt und verlieren danach ihre Gültigkeit. Wechselgeld wird häufig nicht ausgezahlt.
"Diese Praxis ist so nicht gesetzlich zwingend. Selbst das Asylbewerberleistungsgesetz läßt es zu, den Menschen Bargeld zu zahlen, anstatt der diskriminierenden und entwürdigenden Gutscheine" so Könneker
weiter. Gerade vor dem Hintergrund der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 9.2.2010 gibt es dringenden Handlungsbedarf: in Thüringen kurzfristig die Gutscheinpraxis stoppen und auf Bundesebene das
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!






