10 – 12 Uhr Aktion auf dem Erfurter Fischmarkt- Flüchtlingsrat Thüringen e.V. übergibt Unterschriften zur Abschaffung der Gutscheinpraxis für Flüchtlinge an Oberbürgermeister
Anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember wird der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. auf die diskriminierende Praxis der Gutscheinvergabe anstelle von Geldleistungen an Flüchtlinge aufmerksam machen und um 12.30 Uhr eine Unterschriftenliste zur Abschaffung der Gutscheine für Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Thüringens dem Oberbürgermeister Andreas Bausewein übergeben.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. lädt Interessierte und UnterstützerInnen zu einer Informationsaktion bereits zwischen 10 und 12 Uhr auf dem Erfurter Fischmarkt ein. Interessierte können sich auch noch am 10.12.2009 bei der Aktion mit ihrer Unterschrift für die Vergabe von Bargeld an Flüchtlinge in Erfurt einsetzen.
Die Leistungsgewährung an Flüchtlinge in Form von Bargeld ist Zeichen einer nicht diskriminierenden Politik. Als „Ort der Vielfalt“ wäre es ein deutliches Signal der Landeshauptstadt Erfurt für eine humane Flüchtlingspolitik. Zur Zeit erhalten in Erfurt noch 52 Menschen Gutscheine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt seit 1993 die sozialen Leistungen für Asylsuchende und geduldete AusländerInnen. Danach stehen diesen Menschen mindestens für die ersten vier Jahre ihres Aufenthaltes in Deutschland lediglich „Grundleistungen“ für Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel
zur Verfügung. In Thüringen werden die Grundleistungen, die weniger als zwei Drittel des gesetzlichen Existenzminimums betragen, in Form von Gutscheinen ausgegeben. Diese Gutscheine können gegen Lebensmittel und Hygieneartikel nur in wenigen, ganz bestimmten Einkaufsmärkten (in Erfurt: im REWE-Einkaufsmarkt im Rieth und im Globus-Markt in Mittelhausen und damit Fahrtwege zwischen 3,3 und 11,7 km!) eingetauscht werden. Jeglicher „Luxus“ wie Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kosten für
RechtsanwältInnen im Asylverfahren, Briefmarken, Stifte und Papier kann mit Gutscheinen nicht finanziert werden und muss aus dem monatlichen Tageschengeldbetrag von 40 Euro entrichtet werden.
*Der Tag der Menschenrechte erinnert die Weltgemeinschaft an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die UN-Generalversammlung am 10. Dezember 1948 nach den Gräuel des 2. Weltkrieges und der Nazi-Diktatur verabschiedete. Die UN-Menschenrechtserklärung will zu einer Welt beitragen, in der „Menschen frei von Furcht und Not leben“ können. Mit ihr werden das Recht auf Leben und Nahrung, Glaubens-, Presse- und Meinungsfreiheit sowie die sowie gleiche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für alle als unveräußerliche Menschenrechte festgeschrieben. In vielen Ländern wurden diese Normen bisher nicht umgesetzt.






