Inhalt INFO 03/2001
ABAD hat die Arbeit aufgenommen!
Ein Gesetzentwurf für das Sommerloch!
Einbehalten von Dokumenten von Asylsuchenden und Besuchern in Gemeinschaftsunterkünften
Eine rechtmäßige Abschiebung...?
Ausstellung zur Erstaufnahme für Asylbewerber in Jena-Forst
Sozialamt lehnte Prothesen für Flüchtling ab
(K)ein Willkommen für Christine!
Proteste bei Chipkarteneinführung in Zella- Mehlis vorprogrammiert
Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt und Pauschalvorwurf
Achtung: rassistische Kontrolle!
Ein Besuch in der Gemeinschaftsunterkunft Mühlhausen
"Preis für die größtmögliche Gemeinheit"
Rechnungshof beklagt Mehrausgaben
Rumänische Tarom-Fluglinie stellt Abschiebungen ein
Seminar für ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen
Nichts für ungut! Nichts für umsonst!
Zuwanderung soll zu Lasten der Flüchtlinge gehen
Rechtsberatung für Flüchtlinge und MigrantInnen vorläufig eingestellt!
ABAD hat die Arbeit aufgenommen!
Am 1. September startete die Anlaufstelle für Betroffene von rechtsextremen und rassistischen Angriffen und Diskriminierungen in Thüringen. Der Projektantrag des Flüchtlingsrates an das Bundesprogramm CIVITAS wurde bewilligt und vier ProjektmitarbeiterInnen haben mit der Arbeit begonnen.
Ziele der Projektarbeit, die in Kooperation mit zahlreichen Initiativen und Organisationen in Thüringen geplant wird, sind:
- die Betroffenen von rechtsextremen und rassistischen Angriffen zu unterstützen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln,
- mit interessierten Menschen vor Ort Perspektiven zu entwickeln, wie sie Betroffene unterstützen und der rechten Gewalt den Nährboden entziehen können,
- die Perspektive der Betroffenen in der öffentlichen Diskussion sichtbar zu machen.
Was Sie tun können:
- Rufen Sie uns an, wenn Sie von Angriffen erfahren.
- Informieren Sie Betroffene über unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote.
- Überlegen Sie mit, was vor Ort noch getan werden kann, um Angegriffene zu unterstützen und um das Klima so zu verändern, daß die Taten gar nicht erst geschehen.
Was ABAD tun kann:
- Wir können Betroffene beraten, bei Behördengängen und Gerichtsverahren begleiten, rechtsanwaltliche oder sonstige professionelle Hilfe organisieren, Leistungen beantragen und wenn gewünscht die Öffentlichkeit informieren.
- Wir können Sie unterstützen, wenn Sie selbst aktiv werden wollen.
Sie erreichen das Büro Erfurt in der Warsbergstraße 1 unter 0361-2172723 und das Team Gera vorläufig unter 0365-4364334 (Nummer wird sich ändern, dann bitte Kontakt über Erfurt herstellen).
Ein Gesetzentwurf für das Sommerloch!
Zum Wechsel von der Logik der Abschreckung zur Logik "Zuwanderung muss sein" liegt nun der Gesetzentwurf vor.
Er beinhaltet einige positive Vorschläge für die rechtliche Situation von EU-Bürgern, Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Für Einwanderer soll es ein Punktesystem geben (von der Süssmuthkommission gefordert) und einen Rechtsanspruch (aber auch Verpflichtungen!) auf Sprach- und Integrationskurse.
Nur verstecken sich hinter diesen Botschaften zwiespältige Regelungen vor allem im Flüchtlingsrecht. Wenn Zuwanderer gleichzeitig Flüchtlinge sind, dann wird es eng, und Nutzerwägungen nach "erwünscht" oder "unerwünscht" ziehen sich durch alle Bereiche des Entwurfs.
Rechtsanwalt Hubert Heinhold hat in zehn Punkten diese Schwachstellen des Schily-Entwurfs herausgestellt, die hier gekürzt genannt sind:
Im Entwurf: Der Nachzugsanspruch bei Einreise außerhalb des Familienverbandes besteht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Hochqualifizierten soll der Kindernachzug bis zu einem Alter von 18 Jahren ermöglicht werden.
Heinhold: Hiermit würde ein 2-Klassen-Recht eingeführt und das Grundgesetz "umgeschrieben".
Im Entwurf: Die "Duldung" soll abgeschafft werden. Die Gewährung eines Aufenthaltes komme nicht in Betracht, wenn die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar sei, also wenn Ausländer ihre Ausreisehindernisse selbst zu vertreten hätten.
Heinhold: Immer wieder wird es zu einem "Unentschieden" kommen und der strafbare, illegale Aufenthalt wäre die Konsequenz. Wieder würden Rechtsstreitigkeiten provoziert, weil Betroffene, um nicht bestraft zu werden, darauf dringen müssen, daß Ihre Kategorisierung "Person, die nicht zurückkehren will", falsch sei. (Eine Bescheinigung zur Aussetzung der Abschiebung solle eingeführt, allerdings nur dann erteilt werden, wenn rechtliche Abschiebungsverbote vorliegen. Dies könnte laut Pro Asyl zu über 200.000 Illegalisierungen führen.)
Im Entwurf: International tätige Körperschaften wie z.B. Kirchen könnten durch Kostenübernahme einen befristeten Aufenthalts für humanitäre Notfälle erwirken.
Diese Zumutung an die Kirchen oder andere Träger ist kategorisch abzulehnen. Kam es doch auch bisher nur zu Kirchenasylfällen, wenn staatliche Entscheidungspraxis fehlerhaft, bzw. fragwürdig war. Eine schon lange geforderte Härtefallklausel im Gesetz würde diese wenigen Fallkonstellationen auffangen, damit wäre auch das ungeliebte Kirchenasyl faktisch abgeschafft. Der Schutz von Menschen vor menschenrechtswidriger Behandlung kann letztendlich nicht privatisiert werden.
Im Entwurf: Die Schaffung von Ausreiseeinrichtungen für ausreisepflichtige Personen soll die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise beschleunigen.
Heinhold: Nach geltendem Recht § 42 V AuslG besteht diese Beschränkung schon. Ein Großteil der Betroffenen, die die geltende Rechtslage nicht akzeptieren, wird gleich in die Illegalität abtauchen.
Im Entwurf: Zur Sicherung der Identitätsfeststellung sollen bei der Visumbeantragung von Angehörigen einzelner Problemstaaten Lichtbilder oder Fingerabdrücke gefertigt werden.
Heinhold: diese Regelung ginge ins Leere. Ganze Länder könnten in Vorbeugverdacht genommen und diskreditiert werden, zum Schaden des Ansehens Deutschlands in der Welt.
Im Entwurf: Künftig soll bestraft werden, wer falsche Angaben über Identität oder Staatsangehörigkeit macht.
Heinhold: Damit müßten faktisch gegen fast alle Asylbewerber Strafverfahren eingeleitet werden. Dem Grundsatz im Strafrecht, daß sich niemand selbst belasten muß, also schweigen darf, kann nicht mehr entsprochen werden.
Im Entwurf: Künftig sollen Asylbewerber für die gesamte Dauer des Verfahrens nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (also um ca. 30% gekürzte) erhalten.
Hier muß die Verknüpfung von Polizeirecht mit dem Sozialhilferecht, wie schon bisher, zu Recht kritisiert werden.
Im Entwurf: Wer sich in Deutschland politisch betätigt und damit (subjektive) Nachfluchtgründe schafft, soll kein sog. kleinen Asyl (§ 51 AuslG) erhalten.
Heinhold: Dieses Vorhaben verstößt gegen die völkerrechtliche Bestimmung von Art.33 der Genfer Flüchtlingskonvention und missachtet die Vorgaben des Verfassungsgerichtes. Wenn Herr Schily dieses Vorhaben nicht ersatzlos aus seinem Entwurf streicht, stellt er Deutschland außerhalb der Völkergemeinschaft.
Weiterhin ist anzumerken:
- In den Vorschlägen finde sich kein Wort zur Problematik der nicht-staatlichen oder geschlechtsspezifischen Verfolgung.
- Das einjährige Arbeitsverbot für Asylsuchende soll bleiben.
- Die Residenzpflicht soll ausgebaut werden.
- Asylberechtigte sollen erst ein befristetes Bleiberecht von 3 Jahren erhalten, danach soll die Entscheidung nochmals überprüft werden.
- Es soll keine Verbesserung für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge geben und die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention wird nicht zurück genommen.
- Es werden neue Integrationsbarrieren für hier bereits länger lebende MigrantInnen geschaffen. Ein dauerhafter Aufenthalt soll zwar schneller möglich sein, es werden dafür aber neue zusätzliche Bedingungen eingeführt: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Es soll weiterhin gelten, daß MigrantInnen für einen dauerhaften Aufenthalt und zum Familiennachzug ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten müssen.
- In Deutschland geborene oder aufgewachsene Jugendliche, die erheblich straffällig geworden sind, sollen weiterhin ausgewiesen werden.
- Es wird nach wie vor kein Recht auf Bildung und Ausbildung für hier lebende ausländische Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, geben.
- Soziale und humanitäre Verbesserungen für "Illegale" bleiben weiterhin ein Tabu, obwohl Arbeitsmigranten ohne legalen Status zu einer hundertausendfachen Realität geworden sind.
Dieser Gesetzentwurf ist eine Zumutung. Erwartungen zu Verbesserungen im humanitären Flüchtlingsrecht werden mit dem Entwurf gründlich enttäuscht. Er ist, wie eine Pressemitteilung des Paritätischen Informationsverbandes überschrieben ist, inhuman und unsozial. Ein Nachverhandeln auf dieser Basis sollte nicht in Betracht gezogen werden. Es muß ein neuer Entwurf auf den Tisch, der sich den Kriterien der allgemeinen Menschenrechte verpflichtet fühlt. Ob dies geschieht oder ob der Terroranschlag in den USA sogar zum Anlaß für weitere Verschlechterungen genommen wird, ist nun abhängig vom konsequenten Nachhaken aller Kritiker.
Ingrid Röseler und Roland Wanitschka
Einbehalten von Dokumenten von Asylsuchenden und Besuchern in Gemeinschaftsunterkünften
Aufgrund von häufigen Beschwerden sowohl von Asylsuchenden als auch von Besuchern über das willkürliche Einbehalten von Originalpersonaldokumenten durch Bedienstete privater Wachdienste in Gemeinschaftsunterkünften wurde im Februar 2001 eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten Thüringens verschickt.
In der Antwort vom 2. Juli 2001 weist die Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz darauf hin, daß Originaldokumente nur auf ausdrücklichen Wunsch bzw. konkrete Einwilligung bei den Bediensteten der privaten Wachdienste aufbewahrt werden dürfen. Damit bestätigt sich die Auffassung des Flüchtlingsrates. In der Vergangenheit wurde die Einbehaltung immer wieder damit begründet, die Anwesenheit der BewohnerInnen für den Leistungsanspruch zu überprüfen oder im Brand- und Katastrophenfall nur so ermittelt zu können, wer sich gerade in der Unterkunft aufhält. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz: "Für die Feststellung, wer sich tatsächlich in der Einrichtung befindet, ist es jedoch nicht zwingend, hierzu die Originale der genannten Papiere aufzubewahren."
Für die Landesgemeinschaftsunterkünfte soll eine einheitliche Regelung getroffen wurden sein. Die Aufbewahrung von Originaldokumenten darf nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen erfolgen. Gegen einen Eintrag im Wachbuch (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Nummer des Dokuments, besuchte Person mit Zimmernummer, Zeitpunkte des Betretens, Zeitpunkt des Verlassen) macht die Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz keine Einwände geltend. In diesem Falle sei eine "Erforderlichkeit für die Erhebung, Speicherung und Nutzung dargelegt". Solche Daten dürfen jedoch nur solange gespeichert werden, als es zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Das Landesverwaltungsamt habe zugesagt, diese Regelungen "im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht im nächsten Arbeitskreis die Landkresie und kreisfreien Städte auf die datenschutzrechtliche Problematik hinzuweisen und zu empfehlen, von einer Hinterlegung der Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder anderweitigen Papieren, die dem Ausländer seinen Status bescheinigen, abzusehen. Darüber hinaus werde angeregt, die Erfassung von personenbezogenen Daten von Besuchern künftig wie oben beschrieben zu beschränken."
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz beabsichtigt zudem "die Handhabung in einzelnen Einrichtungen in kommunaler Zuständigkeit im Rahmen von durchzuführenden datenschutzrechtlichen Kontrollen" einzubeziehen.
Fraglich bleibt weiterhin, wie die Bediensteten das Ende ihrer Aufgabenerfüllung definieren. Im Grunde genommen müßten alle personenbezogenen Daten jeweils nach dem Verlassen der Unterkunft vernichtet werden. Praktisch kann man sich jedoch vorstellen, daß die Wachbediensteten ein solches Wachbuch einfach fortlaufend führen. Wie kann ein Betroffener, als Asylsuchender oder Besucher, prüfen, ob seine Daten wirklich vernichtet wurden? Hier sollte eine einheitliche, praktikable Lösung für alle Unterkünfte in Thüringen gefunden werden. Besucher von Asylunterkünften sollten bei den nächsten Besuchen auf eine strikte Umsetzung der Vorgaben achten und gegebenenfalls intervenieren!
Sandra Jesse
Eine rechtmäßige Abschiebung...?
18jährige Muslimin ohne Familie alleine in das Kosovo abgeschoben
Seit 1995 lebte Sebahate H. mit ihren drei Brüdern und ihren Eltern in Deutschland. Die Familie sind Moslems aus dem Kosovo. Für die Mutter wurde im Jahre 2001 ein Abschiebungshindernis festgestellt. Auch der Vater ist schwer krank. Sebahate hat in Deutschland seit ihrem 12. Lebensjahr gelebt und damit die gesamte Zeit der Jugend in Deutschland verbracht. Die Mutter leidet unter Depressionen und ist in besonderer Weise auf die Unterstützung der einzigen Tochter angewiesen.
Am 5. Juni 2001 benachrichtigte das Landratsamt des Altenburger Landes Sebahate darüber, daß sie aufgrund ihrer Volljährigkeit keinen Anspruch auf eine Duldung mehr habe. Jedoch hatte die 18jährige bis zum 20. September 2001 eine Duldung. Der Eilantrag, der eine eventuelle Abschiebung stoppen sollte, wurde mit Datum vom 23. August 2001 abgelehnt. Am 30. August 2001 reichte Sebahate H. deshalb eine Petition beim Thüringer Landtag ein. Diese sollte noch am gleichen Tag durch den Petitionsausschuss behandelt werden. Sebahate hatte in ihrer Petition darum gebeten, mit ihrer Familie gemeinsam zu einem späteren Zeitpunkt ausreisen zu können. Jedoch kam die Ausländerbehörde dem Petitionsausschuss mit fertigen Plänen zuvor. Man wartete nicht wie üblich die Empfehlung des Petitionsausschusses ab, sondern zog eine Abschiebung vor. Direkt am nächsten Tag wurde Sebahate alleine in das Kosovo abgeschoben. In den Tagen nach ihrer Ankunft mußte sie mehrere Male das Quartier wechseln, war völlig verzweifelt und wußte nicht wohin. Als junge Muslimin ist sie auf den Schutz ihrer Familie angewiesen. Die Familie hat im Kosovo weder Freunde noch Verwandte, die sich um Sebahate kümmern könnte. Eine Berufsausbildung konnte Sebahate nach ihrer Schulausbildung in Deutschland nicht absolvieren. Die derzeitige Situation im Krisengebiet Kosovo ist nach wie vor nicht sicher für alle Personen. Die ohnehin stark belastete Situation wird durch die große Zahl von Rückkehrenden weiterhin stark überlastet. UNHCR fordert deshalb nach wie vor eine langsame und behutsame Rückkehr in das Kosovo. Besondere Rücksicht forderte Rückkehr in der Vergangenheit mehrfach für schutz- und mittellose Personen. So wurde jedoch im Fall von Sebahate H. nicht verfahren. Ihre besondere Situation als alleinstehende muslimische Frau, die zudem nach dem dort geltenden Recht nicht als volljährig gilt, wurde nicht wie vorgesehen einer Einzelfallprüfung unterzogen. Zudem wurde die Entscheidung des Petitionsausschusses des Thüringer Landtages unüblicherweise nicht abgewartet. Dieser kann in fraglichen Fällen eine Empfehlung an die Ausländerbehörde geben.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. verurteilt die Abschiebung der jungen Kosovo-Albanin ohne Einzelfallprüfung, ohne eine Chance auf das Eingreifen des Petitionsausschusses, zutiefst! Es ist zu befürchten, daß ein solches Vorgehen auch für andere volljährig werdende Kinder aus kosovo-albanischen Familien zu erwarten ist. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ruft alle Verantwortlichen auf, für diese und zukünftige Fälle menschliche Lösungen zu suchen!
Sandra Jesse
Abschiebung nach Kosovo
Abend am 26.Juli 2001. Mein Telefon klingelte und ein aufgeregter Mann sagte mir, dass er der Cousin von Frau U. sei und er sei in Sorge, weil er seit 5 Tagen keine Nachricht von ihr hätte. Frau U. ist eine Bekannte von mir, sie kommt aus Kosovo und lebt seit 9 Jahren in Deutschland. Sie hat zwei Kinder, die Ehe wurde aber vor zwei Jahren geschieden und sie ist jetzt allein mit den Kindern. Seit einem Jahr sollte sie freiwillig aus Deutschland ausreisen. Auf Grund von Depressionen, die nur durch ständige Medikamenteneinnahme gedämpft werden konnten, durfte sie bisher hier bleiben, leider hatte das Bundesamt dies nicht als Grund für weiteren Aufenthalt anerkannt. Am 18.07 hatte ich zuletzt mit Frau U. telefoniert. Sie rief mich an und sagte mir, dass ihr Cousin sie für eine Woche zu sich geholt hätte, da sie krank war und sich nicht um die Kinder kümmern konnte. Sie komme aber am nächsten Tag wieder, da sie ja zur Ausländerbehörde müsse.
Sie war durch den psychischen Druck der letzten Wochen wieder so stark angeschlagen, dass ich mir Sorgen um sie machte. Am Telefon erfuhr ich vom Cousin, dass sie am Sonntag wieder zu Hause war und das sei das letzte Lebenszeichen, dass man von ihr hatte. Ich rief am nächsten Tag die Rechtsanwältin an, die nichts wusste. Mein Anruf beim Sozialamt ergab dann, dass sie bereits seit Montag (23.07.) in Abschiebehaft saß und "jetzt ist sie bereits auf dem Weg zum Flughafen".
Die Rechtsanwältin wurde weder von der Abschiebung noch von der verhängten Haft informiert. Vier weitere Tage wussten wir nichts über den Verbleib von Frau U. nach der Ankunft in Pristina, bis wir dann über viele Umwege erfuhren, dass die Familie angekommen ist und sich auch Bekannte um sie gekümmert hätten. Da aber außer ihrer Mutter keine näheren Verwandten mehr in Kosovo wohnen, scheint sie bisher von einem zum anderen "gereicht" zu werden, da niemand richtig Platz für sie hat. Ich möchte ihr helfen, wenigstens damit sie die notwendigen Medikamente erhält oder Kontakte bekommt, die ihr eventuell eine Arbeit geben können o.ä. Die momentane Situation wird sicher nicht helfen, ihre Krankheit zu heilen. Leider gibt es noch keine Möglichkeit, sie zu erreichen. Selbst ihr Cousin konnte noch nicht mit ihr sprechen und folgendes weiß er von Bekannten in Kosovo und vieles davon konnte durch die Gespräche mit diversen Menschen hier bestätigt werden.
Frau U. ging am Montag (23.7.) zur Ausländerbehörde. Dort wurde sie verhaftet. Die Kinder (7 und 9 Jahre), die sie allein in der nahegelegenen Wohnung gelassen hatte, wurden durch die Polizei in Begleitung von ein paar Behördenmitarbeiter (Ausländerbehörde, Jugendamt?) noch im Schlafanzug aus der Wohnung geholt und blieben bis Freitag Morgen in einer Kinderschutzwohnung. Frau U. saß derweil in Abschiebehaft und durfte am Donnerstag noch mal mit einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde in die Wohnung, um zumindest ein paar persönliche Sachen einzupacken. Die Rechtsanwältin fragte nach der Begründung für die Haft und warum sie nicht informiert wurde. Die Antwort war, die Information sei vergessen worden und die Frau wurde in Haft genommen, da sie die Woche vorher nicht zu erreichen war. Ich finde diese Haft ziemlich willkürlich. Frau U. hatte zwar verweigert, eine freiwillige Rückkehr zu unterschreiben, aber ansonsten durch ihr Verhalten niemals zu erkennen gegeben, dass sie sich der Abschiebung entziehen wolle. Und selbst dann hatte sie das Recht auf einen Anwalt. Ich bin entsetzt darüber, dass man hier anscheinend "ein Exempel statuiert". Bezeichnend ist auch die Beurteilung der Amtsärztin vom vergangenen Jahr, die die latente Selbstmordgefahr der Frau nicht in Abrede stellt, aber zu "einer Abschiebung ohne vorherige Umverteilung in eine Gemeinschaftsunterkunft" rät, da diese am "schonendsten" sei. Das ist für mich ziemlich zynisch. Die Kinder wurden ohne mit der Wimper zu zucken in eine für sie total fremde, von Krieg und Armut gebeutelte Umgebung geschickt. Sie gingen hier zur Schule, sprachen perfekt deutsch und hatten hier ihre Freunde. Zum Schluss wurden sie in Deutschland einem Schock ausgesetzt, der selbst für Erwachsene schwer zu verkraften ist. Bitten und Empfehlungen von Organisationen, die vor Ort in Kosovo arbeiten werden einfach ignoriert, man nimmt in Kauf, dass Menschen ins Elend geschickt werden. Welchen Wert haben unsere Gesetze noch, wenn man sie einfach umgehen kann oder auch bricht? Als ich mit dem Cousin sprach und er mich fragte, warum man in Deutschland mit Frauen und Kindern so umgeht, habe ich mich geschämt, denn es ist mein Land und wenn in solchen Urteilen von dem Allgemeinwohl gesprochen wird, geht es ja wohl auch um mein Wohl. Ich fühle mich dabei aber gar nicht wohl.
Dies Schicksal ist, wie ich weiß, nur eines von vielen, aber es zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, wie mit Fremden umgegangen wird.
Heidi Radtke-Seidu
Ausstellung zur Erstaufnahme für Asylbewerber in Jena-Forst
der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. freut sich, Ihnen/Euch am 28. September anläßlich des Tages des Flüchtlings eine in Thüringen erstellte Ausstellung über die Erstaufnahme-einrichtung für Flüchtlinge in Jena-Forst zeigen zu können. Wir laden alle Interessierten herzlich ein
28. September 2001
19.00 Uhr,
Warsbergstrasse 1,
Kleine Galerie im Hochparterrre.
Weitere Termine sind geplant:
12. bis 21. November 2001 in Altenburg (Pfarrer Giessler: 03447-82369)
10. Dezember 2001, Tag der Menschenrechte, in Jena (Sylke Zitzmann: 03641-421645)
Die genauen Ausstellungsorte werden noch bekannt gegeben!
Sozialamt lehnte Prothesen für Flüchtling ab
Dem aus Tschetschenien geflohenen Kriegsflüchtling Arsen wurde vom Sozialamt Greiz am 15. August 2001 endgültig der Antrag auf prothetische Versorgung seiner beiden Unterarmstümpfe abgelehnt. Damit ist dies der skandalöse Schlusspunkt eines zynischen Zeitspiels was vor einem 1 Jahr begann. Damals am 1. August 2000 ging Arsen in Greiz zu einem 1. Facharzt für Orthopädie, welcher ihm diagnostizierte, daß es "dringend erforderlich" sei, ihn beidseitig mit Unterarmprothesen zu versorgen. Des weiteren wurde vom Facharzt eine Vorstellung Arsens in der orthopädischen Universitätsklinik Eisenberg vorgesehen. Doch hierfür stellte das Sozialamt dem Flüchtling bis zur endgültigen Ablehnung keinen Krankenschein aus. Scheinbar wurde befürchtet, daß Spezialisten noch deutlicher zu dem selben Ergebnis wie der erste Facharzt kommen könnten.
Arsen ging Anfang August 2000 zum Sozialamt Greiz, wo er mündlich einen Antrag auf beidseitige prothetische Versorgung stellte. Das Sozialamt forderte allerdings erst am 16. November 2000 beim zuständigen Amtsarzt ein weiteres Gutachten ein. Damit vernachlässigte das Sozialamt von vornherein die übliche 3-monatige Bearbeitungszeit, die es für derartige Anträge hat - und dies, obwohl im ersten fachärztlichen Gutachten die Dringlichkeit einer Behandlung erklärt wurde. Im ersten amtsärztlichen Gutachten vom 17.11.2000 war Folgendes zu lesen: ,,Die notwendige Hilfe leisten momentan seine Frau und seine Mutter. Geht man davon aus, dass diese Hilfe ständig (rund-um-die-Uhr) garantiert ist .. kommt Herr G. unter Inkaufnahme einer ganz erheblichen Einschränkung der individuellen Lebensqualität (nach deutschem Schwerbehindertenrecht liegt ein Grad der Behinderung von 100 vor) bis zur Entscheidung des Asylantrages ohne Prothese einigermaßen zurecht." Wie darf es möglich sein, daß ein amtsärztliches Gutachten solch eine nichtmedizinische Spekulation als Argument enthält und Arsens Hilflosigkeit auf unbestimmte Zeit Angehörigen "verschrieben" wird? Ein Amtsarzt kann nicht wissen, wie lange Arsens Asylverfahren dauert und medizinische Gutachten sind immer unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsstatus des Patienten zu erstellen und sollten das Bestmögliche für die Betroffenen beinhalten (das Bestmögliche ist ungleich frauenfeindlich)!
Bis in den Mai 2001 hinein passierte von Seiten des Amtes zur Antragsbearbeitung fast gar nichts. Außer, daß das Sozialamt Arsen auf seine Anfragen mehrfach mündlich mitteilte, daß es angeblich keinen Antrag auf prothetische Versorgung gebe. Anscheinend ist es im Sozialamt Greiz nicht so bedeutend, wenn Flüchtlinge mündliche Anträge stellen oder vielleicht weiß jene Behörde erst seit kurzem, daß eine Niederschrift von mündlichen Anliegen angefertigt werden muss; besonders bei Menschen die nicht schreiben können.
Am 11. Mai 2001 (Freitag) kam es dann zu einer Wiederbelebung der Antragsbearbeitung durch das Nachfragen eines Kreispolitikers bei einer seit Juni 2001 im Bereich Soziales zuständigen Abteilungsleiterin. Schon am 14. Mai 2001 (Montag) wurde ein "Antrag auf fachärztliche Stellungnahme" aufgesetzt und Arsen zu einer weiteren Untersuchung eingeladen. Somit holte sich das Sozialamt noch ein neueres zweites fachärztliches Gutachten ein. Diesmal aber bei einem anderen Facharzt für Orthopädie. Dieser verfasste dann schon am 16. Mai 2001 an das Sozialamt folgende Beurteilung: "Da Herr G.. durch Mutter und Ehefrau zur Zeit versorgt ist, besteht gegenwärtig keine absolute Indikation zur Prothesenversorgung. Ein zeitlicher Aufschub im Rahmen des Asylantrages ist ärztlicherseits vertretbar." Die Verabschiedung lautete: "Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe..."!
Und schon am 5. Juni 2001 wurde für Arsens Antrag die Ablehnung angefertigt. Darauf legte er am 27. Juni 2001 Widerspruch ein. Dem folgte ein drittes Facharztgutachten durch einen Greizer Chirurgen, welcher feststellte, daß "..die Muskulatur, die durch Nichtgebrauch zunehmend atrophiert" (abnimmt) und: "Auf jeden Fall sollte die prothetische Versorgung nicht länger hinausgezögert werden." Der dritte Facharzt verwies mit "Nun fehlen mir ... einschlägige Erfahrungen." auf einen Klinikchef in Bad Klosterlausnitz, welcher "früher in Leipzig sehr viel auf diesem Gebiet gearbeitet" hat und in einer reinen Rehaklinik arbeitet. (Operationen und fachkundigere Diagnosen zur prothetischen Versorgung finden eher in der o. g. Klinik in Eisenberg statt, wo speziell für Amputierte jeden Dienstag eine "Prothesensprechstunde" stattfindet.)
Mit dem "früher" in der prothetischen Versorgung tätig gewesenen Arzt setzte sich der Amtsarzt am 6. August 2001 telefonisch in Verbindung, um ihn bezüglich des Muskelabbaus zu befragen. Ohne, daß der Leiter einer Rehaklinik auch nur Fotos von Arsens Stümpfen gesehen hat! Wird oder ist es mittlerweile üblich, Ferndiagnosen per Telefon zu erstellen? Bei diesem Gespräch kam jener Arzt laut Aktennotiz des Amtsarztes zu dem Schluss: "- bei einem ca. 2 Jahre zurückliegenden Verlust der Unterarme ist ... Eile in der Prothesenversorgung nicht mehr geboten. Die Muskelatrophie hat in der Regel einen Grad erreicht, der spezielle Konditionierungsmassnahmen nicht mehr als sinnvoll erscheinen lässt." Sprich; so etwas wie eine physiotherapeutische Behandlung zum Verhindern des Muskelschwundes an den Stümpfen ist nicht mehr sinnvoll, da zu spät. Erste Anzeichen eines "geglückten Zeitspiels"?
An jenem 6. August 2001 setzte der Amtsarzt auch sein zweites Gutachten auf, in dem er zu dem selben Schluss wie beim ersten Gutachten kam: "Zur Frage der unaufschiebbaren Notwendigkeit der Handprothesenversorgung hat sich an meiner Einschätzung nichts geändert." "... dass Herr G. unter den Voraussetzungen einer garantierten Rund-um-die-Uhr-Hilfe ... bis zur Entscheidung des Asylantrages ohne Handprothese einigermaßen zurecht kommt. Dabei muss natürlich eine ganz erhebliche Einschränkung der individuellen Lebensqualität inkauf genommen werden." Natürlich?
Am 10. August 2001 wurde vom Sozialamt Greiz eine Leistungskürzung bzw. -streichung verschickt. An wen? An "Herr G..., Arsen und die minderjährige A..., Lina" (Lina ist Mutter des gemeinsamen Kindes) war der Bescheid durch den zuständigen Sachbearbeiter adressiert! Ist solch ein (datenschutzrechtlicher) Verstoss ein Einzelfall im Sozialamt Greiz? Der Bescheid sieht für September 2001 die Kürzung der Geldleistungen von 80,- DM pro Person und Monat auf 40,- DM und im Oktober 2001 auf 0,- DM vor. Dies, weil am 6. August 2001 keiner der beiden sowie Arsens Mutter, welche die selben Kürzungen erhielt, einem Termin zur Passbeschaffung bei der Ausländerbehörde Greiz nachkamen. Obwohl die Anwältin der Familie eine Klage gegen die Ablehnung der Asylverfahren beim Oberverwaltungsgericht in Weimar mit Antrag auf Wiedereinsetzung eingereicht hat und die Entscheidung darüber bis Ende August noch ausstand. Solange jedoch eine Entscheidung auf Wiedereinsetzung des Asylverfahrens in den vorherigen Stand aussteht, solange sollten "Massnahmen zur Passbeschaffung" (Abschiebung einleiten) ausbleiben.
Zwischen dem 3. und 7. September findet endlich eine prothetische Behandlung in Duderstadt statt, die durch eine Spendenaktion und die Vorlage der Prothesenfirma möglich wurde. Den Urlaubsschein hierfür bekam Arsen erst nachdem sich das Sozialamt, die Ausländerbehörde und das Ordnungsamt bis 9.30 Uhr des 31. August 2001 beraten hatten! Bekommen hat er den Schein dann auch kostenlos (bis vor einigen Monaten mußten Flüchtlinge im Landkreis Geiz bis zu 10,- DM pro Person und Urlaubsschein zahlen). Auch an jenem 31. August 2001 faxte die Sozialamtsleiterin um 11.53 Uhr noch einen 4-Punkte-Brief an Arsens Anwältin. Darin war zu lesen, daß eine Behandlung in den neuen Bundesländern erfolgen sollte, weil dort gleiche Qualität billiger ist und für "teuere Prothetik, Behandlung in alten Bundesländern" Kosten bei einem positiven Bescheid durch das Landesverwaltungsamt "nicht mitgetragen werden muß". Derweil war das Angebot für myo-elektrische Prothesen aus Duderstadt um ein Viertel günstiger als ein gleichwertiger Kostenvoranschlag eines Orthopädieunternehmens im Landkreis Greiz. Weiterhin ging aus dem Schreiben hervor: "da das Sozialamt die Prothetikversorgung abgelehnt hat, bedeutet dies gleichzeitig, daß auch für alle anderen damit im Zusammenhang stehenden medizinischen und sonstigen Leistungen (z. B. Physiotherapie) keine Kostenübernahme durch das Sozialamt erfolgt." Es haben eben nicht alle körperlich eingeschränkten die "richtigen" Papiere.
Stefan Kretzschmar
Meinungen zur bisherigen Verfahrensweise des Sozialamtes an:
Landratsamt Greiz
-Sozialamt
Reichenbacher Str. 186
07973 Greiz
Tel.: 03661- 876 321
Fax: 03661- 876 390
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Aufforderungen zur Duldungsverlängerung aus humanitären Gründen an:
Landratsamt Greiz
-Ausländerbehörde
Carolinenstr. 27
07973 Greiz
Tel.: 03661- 876 658
Fax: 03661- 876 671
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(K)ein Willkommen für Christine!
Am 22. Mai 2001 wurde die kleine Christine im Ilmenauer Krankenhaus geboren. Die Mutter freute sich über die Geburt Ihrer Tochter. In einem Schreiben vom 26. April 2001 teilte ihr die Sachgebietsleiterin des Ilmenauer Sozialamtes mit, dass sie nach der Geburt des Kindes in Arnstadt in einer Wohngemeinschaft für Asylbewerber untergebracht werde.
Außerdem wird der Mutter im zitierten Schreiben versichert, dass sie, sobald das Kind geboren ist, die Babyerstausstattung erhalten wird. Deutsche Schwangere erhalten in der Regel vor der Geburt des Kindes eine Bekleidungsbeihilfe für den Erwerb der Babyerstausstattung. Das ist in jedem Falle sinnvoll, damit die Schwangere auch preisgünstige Angebote beim Erwerb der Kleidung und Ausstattung nutzen kann.
Offensichtlich werden Asylbewerberinnen hier anders behandelt. Jedenfalls hatte die kleine Christine am Mittag des 31. Mai, also 9 Tage nach der Geburt, noch immer keine Erstausstattung erhalten. Zuvor hatte Frau Schulz vom Ilmenauer Sozialamt mir gegenüber versichert, daß die Erstausstattung bereits angeschafft worden sei. Bei meinem Besuch ca. 1 Stunde später jedoch konnte ich mich nur vom Gegenteil überzeugen.
Am Montag, den 4. Juni, hatte die Mutter der kleinen Christine eine Babybadewanne, einmal gebrauchte Babybekleidung (Unterwäsche, Strampler, Jüppchen, Jäckchen und Mütze) und ein Paket Wegwerfwindeln bekommen. Nicht enthalten waren entsprechende Pflegeprodukte und Wechselkleidung für das Baby. Obwohl laut dem Brief des Arnstädter Sozialamtes vom 22. Mai die Frau inzwischen in einer "Wohngemeinschaft" wohnt, wird nicht wie in der Landeshauptstadt Erfurt von der Möglichkeit der Bargeldzahlung Gebrauch gemacht. So dass die Mutter unter den jetzigen Umständen nur mit dem Taschengeld in Höhe von 80 DM und dem des Kindes in Höhe von 40 DM für eine angemessene Bekleidung sorgen kann. Auch das Mutterschaftsgeld in Höhe von 150 DM wurde bisher noch nicht ausgezahlt.
Mich hat es persönlich sehr tief getroffen, daß hier einem neugeborenen Kind nicht der entsprechende Grundbedarf rechtzeitig vor der Geburt zur Verfügung gestellt wurde. Stattdessen muß die kleine Christine bereits in den ersten Lebenstagen auf die zweite Garnitur zurückgreifen.
Ein Dank gilt hingegen der betreuenden Hebamme, Frau Petra Eisenbraun, die sich in vorbildlicher Weise um die frisch gebackene Mutter kümmerte. Für die Hebamme erübrigte sich der Blick auf die Uhr angesichts der Umstände, die sie in der Arnstädter "Wohngemeinschaft für Asylbewerber" vorfand. Vielen Dank!
Sandra Jesse
Proteste bei Chipkarteneinführung in Zella- Mehlis vorprogrammiert
Seit Eröffnung des Flüchtlingsheimes in Zella Mehlis im Landkreis Schmalkalden-Meiningen bleibt den dortigen Bewohnern keine Restriktion der Lebensmittelversorgung erspart: Nach der Eröffnung vor zwei Jahren wurden sie über Lebensmittelpakete versorgt. Nach vielen Protesten, einem Hungerstreik und Verhandlungen über die Kirche mit dem Landratsamt kam es zu einer relativ guten Versorgung über Lebensmittelgutscheine im gegenüberliegenden TOOM-Markt.
Ein zweites Heim im Landkreis wurde eröffnet und es gab eine Umstellung auf Listenversorgung mit Einkauf in einem hauseigenen Lebensmittelmagazin. Dazu kam dem Landratsamt die Kündigung des TOOM-Marktes wegen angeblich zu vieler Diebstähle entgegen.
Die Heimbewohner sahen es anders: Soll das vorwiegend mit Familien und Kranken belegte Heim wegen einiger angeblich kriminellen Personen darunter leiden? Wieder gab es mit kirchlichen Vertretern abgesprochene Proteste, eine Petition über den Flüchtlingsrat, Gespräche mit den zuständigen Verantwortlichen im Landratsamt und beruhigende Versprechungen - Chipkarten zum Einkauf in öffentlichen Märkten!
Mit der Chipkarteneinführung sollte den Asylbewerbern wieder der Einkauf in mindestens einem Supermarkt der Region ermöglicht werden, so die Zusage vom Landratsamt an die Heimbewohner von Zella-Mehlis. Monate vergingen, Probleme mit dem Einkauf im Magazin heizten sich auf.
Dann war es soweit. Nun aber sollte gerade der immer wieder unter Kritik geratene Laden im Heim weiterhin Hauptlieferant für den Lebensmitteleinkauf per Chipkarte bleiben. Lediglich zwei "fliegende Händler" einmal wöchentlich würden länderspezifische Waren im Heim verkaufen. Der Einkauf in mindestens einem SB-Markt der Stadt Zella-Mehlis war weiterhin nicht möglich. Die Asylbewerber fühlten sich zum Narren gehalten.
Der dann z.T. eskalierte Protest in Form von Verweigerung der Chipkartenannahme war vorauszusehen. Da halfen auch keine Hinweise auf weitere Verhandlungen mit Supermarktketten zur Erweiterung der Einkaufsmöglichkeiten. Mit der Chipkarte wollten die Asylbewerber mindestens eine Alternative für den öffentlichen Einkauf haben und diese sofort und nicht mit Verweis auf später.
Es ging nicht um unsachgemäße Ansprüche oder Forderungen der Asylbewerber gegenüber dem Landratsamt, wie immer wieder einmal behauptet. Es ging darum, daß Verantwortliche zu ihren Zusagen stehen sollen! Die Annahme der, wenn auch kritikwürdigen, Versorgung über Chipkarten war hier gar nicht mehr in Frage gestellt. Erst nach der bis zum letzten Tag geheim gehaltenen Einkaufsmöglichkeit im hauseigenen Laden statt in einem der Zella-Mehliser Supermärkte fühlten sich die Heimbewohner im wahrsten Sinne des Wortes "verschaukelt".
Das Ergebnis: ein beschädigter Rechner, ein umgestürzter Kleinbus, angebliche Mordrohungen an den Heimleiter, ein Riesenpolizeiaufgebot im und vor dem Heim, Zwangsumverteilung von zwei angeblichen Randalierern. Da sich die Ehefrau eines angeblichen Randalierers gegen die Zwangsumverteilung entschied, wurde eine Familie im Sinne des Grundgesetzes getrennt und muß inzwischen getrennt leben. Zuletzt doch das Nachgeben der zermürbten Protestler, und die verspätete Annahme der Chipkarte zum Einkauf in nun noch einem einzigen, eineinhalb Kilometer entfernten Tegut-Einkaufsmarkt.
Als Flüchtlingsrat verteidigen wir nicht die Sachbeschädigungen oder persönlichen Drohungen gegen das Heimpersonal, auch wenn sie beinahe hinaufbeschworen worden waren. Aber es hätte bei einer sorgfältigeren Vorbereitung der Einführung, d.h. mindestens ein Großmarkteinkauf im Angebot, nicht zu den Protesten, Sachbeschädigungen und angeblichen Bedrohungen kommen brauchen.
Die Presse tat dann ihr Übriges, die "anspruchsvollen, gewalttätigen Asylbewerber" der Öffentlichkeit vorzustellen.
Selbst Einsatzkräfte der Polizei waren irritiert über die mangelnde Vorbereitung der Verwirklichung von Versprechungen für eine ausreichende Versorgung. Der kostenaufwendige Polizeieinsatz wäre vermeidbar gewesen.
Ingrid Röseler
Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt und Pauschalvorwurf
In einem mit "wichtig!" überschriebenen Informationsschreiben von Anfang August teilt das Sozialamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt allen Asylbewerbern der Unterkunft in Katzhütte mit, daß nur noch zeitlich eingeschränkte Einkaufsmöglichkeiten im dortigen Supermarkt möglich sind. Auch sollten Kinder nicht mehr zum Einkaufen mitgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird auf Diebstähle aufmerksam gemacht und eine Paketversorgung angedroht.
Der Flüchtlingsrat hat die Landrätin schriftlich angefragt, warum eine solche Einschränkung der persönlichen Freiheit pauschal erfolgte und auf welche Rechtsgrundlage sich das Sozialamt beruft. Weiterhin weisen wir darauf hin, daß das Behördenschreiben Diebstahlsvorwürfe, zumindest im Unterton, pauschal an alle Asylberwerber der dortigen Unterkunft unterstellt, da es ohne Unterschiede und Diferenzierungen an alle gerichtet ist.
Wir fordern die Zurücknahme der Einschränkungen in der Lebensführung der Flüchtlinge und des herauszulesenden Pauschalvorwurfes. Dies verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte von Menschen und entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung, solange keine Verurteilung erfolgte.
Roland Wanitschka
Im Privatjet nach Nigeria
Am 9. August 2001 wurde der Flüchtling Saka Depo Olowolagba mit einem extra für seine Abschiebung gecharterten 7-Sitzer-Flugzeug in Begleitung von vier BGS-Beamten und einem Arzt nach Nigeria abgeschoben. Bei seiner Ankunft wurde er von zwei Vertretern der deutschen Botschaft, nigerianischen Sicherheitskräften und zwei seiner Brüder entgegengenommen. Aufgrund von Verhandlungen zwischen den Vertretern der deutschen Botschaft und den nigerianische Sicherheitsbediensteten wurde zugesichert, dass Saka Depo Olowolagba nicht inhaftiert und nicht mißhandelt wird. Nichtsdestotrotz wurde er zunächst einmal verhaftet und zum Sicherheitshauptquartier gebracht und einem länger andauernden Verhör unterzogen. Einer seiner Brüder, der als Anwalt tätig ist, bewirkte seine Freilassung, indem er persönlich für ihn bürgte. Nun muss Saka Depo Olowolagba regelmäßig bei den Sicherheitskräften vorsprechen und sich weiteren Verhören unterziehen.
Wir möchten heute eine Mail veröffentlichen, die er nach seiner Ankunft in Nigeria geschrieben hat.
"Glory be to God that in spite of trials, tribulations and difficult experiences, I arrived here in Nigeria safely and healthy. A special private jet, seven passenger seater was provided for me, four security men and a doctor accompanied me to Lagos. They had the plan to inject me in order to paralyze me and daze me for a period of time. But God was with me, they could not carry out any of their plans. It was when I arrived here in Nigeria that I got hint that people brought home under such condition died in a matter of one or two months on arrival after been forcefully injected. However, two officials from German Embassy and Nigeria security men were at the airport to receive me. There had been consultation between officials from embassy and security men at the top level not to maltreat me or detain me. Also, XXXX was kind enough to have contacted my family members on phone, two of my brothers were at the airport to receive me, one of them is a lawyer. I was driven from Airport to Nigeria security Headquarter where I was interrogated for a period of time. My junior brother was able to secure my bail after he had stood as a surety for me being a lawyer. I have since then been reporting to their office on a regular basis while they are still carrying out investigation about me. As a matter of fact, it is a tough experience, the traveling bag that contains few of my clothes has been missing. I only found the small one that contains my underwear and books in Lgos. I must thank you for all your efforts and prayers, I hereby express my appreciations to all members of the church congregation. Give my greetings to XXXX. Please, extend my greetings to XXXX and everyone in the church. I am most grateful to XXXX. Please, extend my heartily greetings and appreciation to them all. Grateful, if you can obtain for me the email addresses of the below mentioned names: Since I've arrived I've been total disarray this is more reason I've been unable to get in touch with you since."
(Namen wurden durch XXXX ersetzt)
Eine Kirchgemeinde hatte sich während der Inhaftierung in der JVA Untermaßfeld für eine freiwillige Ausreise nach Sambia eingesetzt. Es wäre einige Tage nach der Abschiebung für Saka Depo Olowologba möglich gewesen, nach Sambia auszureisen und mit der Unterstützung der dortigen Kirche ein neues Leben zu beginnen.
Sandra Jesse
Achtung: rassistische Kontrolle!
Am Nachmittag des 6.September 2001 wurden in der Bahnhofstraße in der Erfurter Innenstadt MigrantInnen und "ausländisch aussehende" Personen kontrolliert. Nach Aussagen der Polizei ging es dabei nicht um die Residenzpflicht, sondern um den Aufenthaltsstatus. Antifaschistisch Engagierte fotografierten dies und diskutieren mit den ZivilpolizistInnen über den Einsatz. Dabei wurden auch die Personalien einer Person aufgenommen. Das Vorgehen wurde als rassistische Kontrolle kritisiert, denn Personen werden nach augenscheinlichen Kriterien herausgegriffen, die sie als Nichtdeutsche kennzeichnen sollen. Doch woran kann ein Merkmal, das im Pass eines Menschen eingetragen ist, augenscheinlich erkannt werden?
Ein Besuch in der Gemeinschaftsunterkunft Mühlhausen
Am 28. Mai erhielt ich einen Anruf, auf Grund dessen ich sofort nach Mühlhausen fuhr. Das Wohnheim dort war mir flüchtig bekannt, aber ich besuchte es das erste Mal richtig. Ich kann meinen ersten Eindruck nur als absolut erschreckend bezeichnen. Ich kenne etliche Asylbewerberunterkünfte, habe aber noch nie zuvor etwas so extrem trostloses kennengelernt.
Nach diesem Besuch wandte ich mich am 11.06. mit einem Brief an das Thüringer Innenministerium, in dem ich die Zustände beschrieb und eine sofortige Schließung des Heimes forderte. Des weiteren erfolgte am 20. Juni 2001 ein gemeinsamer Besuch mit weiteren Mitgliedern des Thüringer Flüchtlingsrates. An diesem Tag war auch gerade der Ausländerbeauftragte Thüringens, Herr Peters, in Mühlhausen. Herr Peters hatte seinen Besuch schon fast beendet, als wir kamen. Natürlich waren die Menschen dort sehr aufgeregt und voller Hoffnung, da die Lebensumstände dort wirklich sehr schlecht sind. Wir selbst sprachen dann auch noch mit vielen und konnten feststellen, dass viele Probleme mit den Wohnumständen in Mühlhausen zusammenhängen.
Ich sprach an diesem Tag vor allem mit einigen Familien, die z.T. in kleineren Häusern untergebracht sind. Bereits als ich das Haus betrat, hatte ich das Gefühl, ersticken zu müssen. In einem engen Korridor saßen ein paar Kinder auf dem Fußboden und spielten. Die Zimmer sind oft sehr klein oder auch von der Proportion her kaum als Wohnraum geeignet. Einige Wände wiesen starke Spuren von Feuchtigkeit auf. Ein Mann entschuldigte sich für das Aussehen seines Zimmers. "Ich würde gern Gäste einladen, aber wo sollen die sitzen?" Wer weiß, wie wichtig Gastfreundschaft für diese Menschen ist, kann vielleicht ermessen, was dieser Satz für den Mann bedeutet.
Am 20. Juli 2001 erhielt ich dann auch ein Antwortschreiben vom Innenministerium, das von Herrn Martin unterschrieben wurde. Leider wurden die von mir angesprochenen Kritikpunkte meist heruntergespielt, oft auch, in dem Sätze aus dem Zusammenhang genommen wurden. Der Brief endete mit der Bemerkung, dass die Gemeinschaftsunterkunft keinesfalls vorfristig geschlossen wird. Zu den fehlenden Freizeitmöglichkeiten wurde angeführt, dass es im Heim Gemeinschaftsräume gäbe (ich habe für die Erwachsenen nur einen gesehen) und sie auch Veranstaltungen in und um Mühlhausen besuchen können. Zu letzterem kann ich nur sagen, dass dies auf jeden Fall einen Verzicht auf Mittagessen oder Abendessen bedeutet, denn wer zu den Zeiten nicht da ist, bekommt nichts mehr. Mitbringenlassen geht nur, wenn man z.B. eine Bescheinigung vom Arzt hat, aus der eindeutig hervorgeht, dass man zu dieser Zeit bestellt ist. Da das Wohnheim etwas entfernt außerhalb der Stadt liegt, kann man nicht schnell mal hin und her laufen.
Ich habe beide Schreiben (meins und die Antwort darauf) noch einmal vorgenommen und bin z.Zt. dabei, mich noch einmal an das Innenministerium zu wenden, da ich es nicht hinnehmen kann, dass Menschen so behandelt werden. Zum Schluss wurde auch in dem Brief festgestellt, dass die Aggressionen und mutwilligen Zerstörungen in Mühlhausen zugenommen hätten. In diesem Brief klang das nur nach "böse Flüchtlinge" - ich denke, man sollte schnellstens nachdenken, warum das so ist. Woher viele der Aggressionen der Flüchtlinge in Mühlhausen kommen, sollte jedem klar sein, der sich ohne Vorurteile in dieses Heim begibt. Mein Vorbehalt, dass Menschen, die gezwungen werden, über einen längeren Zeitraum so wie in Mühlhausen zu leben, psychisch krank werden, wurde vollkommen ignoriert.
Eben gerade erhielt ich den Anruf eines Familienvaters mit drei Kindern, der in Mühlhausen wohnen muss. Seine Kinder sind häufig krank, sein Antrag auf Umverteilung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass in den anderen GU´s kein Platz sei. Er sagte mir, dass er heute bei der Ausländerbehörde war, um noch einmal seine Bitte auf Umverteilung vorzubringen. Er sagte mir, dass er mit sehr unfreundlichen Worten abgewimmelt wurde.
Es ist unverständlich, dass Menschen gezwungen werden, unter solchen Umständen zu leben und ihnen als Ausweg nur die Rückkehr in ihre Heimat bleibt, wo sie meist vor Krieg, Repressalien schlimmster Sorte und anderen Menschenrechtsverletzungen geflohen sind. Viele von ihnen sind durch ihre Flucht traumatisiert und werden nun dem Trauma solcher Unterbringung ausgesetzt. Was ist das für eine Alternative für diese Menschen? Sind Flüchtlinge wirklich so viel weniger wert? Mit diesem staatlich verordneten Rassismus sollten wir uns nicht zufrieden geben.
Heidi Radtke-Seidu
Zum Tag des Flüchtlings 2001 am 28. September verleiht der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. zum zweiten Mal den
"Preis für die größtmögliche Gemeinheit".
Ausgezeichnet werden können Behörden, AmtsträgerInnen oder PolitikerInnen in Thüringen für besondere Anstrengungen bei der Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen. Besonders gewürdigt werden dabei vorauseilender Gehorsam, überschießende Ignoranz, die exzessive Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie außergewöhnliche Bemühungen, die (rechtliche) Lage von Flüchtlingen in Thüringen weiter zu verschlechtern.
Aus den eingereichten Vorschlägen wählten Vorstand und SprecherInnen am 10. September das Sozialamt des Landratsamtes Greiz als Preisträger aus. Das Amt wurde der Auszeichnung für würdig befunden aufgrund der überdurchschnittlichen Grausamkeit gegenüber dem schwerstbehinderten Arsen G. (siehe hierzu den Beitrag "Sozialamt lehnte Prothesen für Flüchtling ab" in diesem Heft).
Die Übergabe des Preises findet am 28. September um 10.30 vor bzw. im Sozialamt Greiz, Reichenbacher Str. 186, statt. Wir würden uns über weitere Festgäste freuen!
"Guter Rat für Flüchtlinge"
- Informationsheft für Asylbewerber in Thüringen -
Ende Oktober wird das "Informationsheft für Asylbewerber in Thüringen" erscheinen. Damit besteht für Flüchtlinge in Thüringen erstmalig die Möglichkeit, sich relevante asyl- und sozialrechtliche Kernkompetenzen in ihrer Heimatsprache anzueignen. Das Heft wird in Deutsch, Türkisch, Russisch, Hocharabisch und Englisch erscheinen und kostenlos an Flüchtlinge, zuständige Behörden, UnterstützerInnen und Interessierte verteilt werden.
Wir sind Studentinnen der FH Erfurt (Antje Büchner, Ellen Könneker und Henrike Herrmann), und haben uns zu der Erstellung dieses Ratgebers entschlossen. Dabei wurden wir von Prof. Dr. Eckart Riehle, der am FB Sozialwesen u.a. für den Bereich Asyl- und Ausländerrecht zuständig ist, unterstützt. Das Projekt findet in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und dem Flüchtlingsrat Brandenburg statt.
Basierend auf praktischen Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen, im Bereich Migration in Jena und Erfurt wurde klar, daß für FlüchtlingshelferInnen bereits ein breites Informationsnetz besteht. Asylsuchende selbst haben jedoch kaum oder keinen Zugang zu Informationsmaterial, das auf sie zugeschnitten und verständlich ist. Darin sehen wir ein großes Versäumnis der Ämter und Behörden in Thüringen, denn bekanntermaßen ist es auch für deutsche Bürger kompliziert, sich im Wirrwarr der Gesetze und Ämter zurechtzufinden. Ungleich schwieriger ist dieses Problem für AsylbewerberInnen, was größtenteils auf Verständigungsprobleme zurückzuführen ist. Dies zeigt nicht zuletzt die Untersuchung "Kommunikation und Kommunikationsprobleme zwischen Migranten und Verwaltung in Thüringen" von Eckart Riehle und Matthias Zeng, welche schließlich im Auftrag des Landesausländerbeauftagten entstanden ist. Die Mehrheit der MitarbeiterInnen der jeweils zuständigen Ämter, die durch Beratung eine gewisse Orientierung geben könnten, sind mangels interkultureller Kompetenz nicht in der Lage, dies zu leisten. Im Ergebnis werden AsylbewerberInnen oftmals auf ungenügend vorhandene Beratungseinrichtungen oder auf die Informationen aus ihrer Gemeinschaftsunterkunft verwiesen. "Guter Rat" ist für Flüchtlinge eben in manchen Ecken Thüringens schwer zu finden.
Um so mehr bedarf es Informationsmaterial, welches in der entsprechenden Muttersprache über die tatsächlichen rechtlichen Bedingungen aufklärt, damit Flüchtlinge ihre ohnehin schon begrenzten Rechte besser wahrnehmen können.
Für das Informationsheft konnten einige Passagen aus der Broschüre "Take The Right Steps", welche an der FH Potsdam in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Brandenburg entstanden ist, zum Bereich Asylverfahren übernommen werden. Das Heft geht außerdem auf wesentliche Informationen zum Asylbewerberleistungsgesetz, zu einschlägigen Sozialleistungen, Fragen zur Wohn- und Unterbringungssituation und zum Ehe- und Familienrecht ein und bezieht sich dabei auf die Situation speziell in Thüringen. Außerdem wird eine Einführung zu elementaren Grundsätzen der Verwaltung gegeben. Anhängig ist ein umfangreiches Adressenverzeichnis zu Beratungsmöglichkeiten für AsylbewerberInnen in ganz Thüringen und anderen wichtigen Ansprechpartnern. In der Broschüre haben wir versucht, komplizierte Regelungen mit einfachen Worten wiederzugeben, damit man sie auch ohne weiteren Vorkenntnisse verstehen kann.
Wir hoffen, daß sich viele Interessierte für das Informationsheft finden und auch ehrenamtliche und nichtehrenamtliche MitarbeiterInnen in den verschiedenen Einrichtungen und Ämtern die Broschüre zur Unterstützung ihrer Arbeit nutzen werden. Genauere Hinweise, wie sie das "Informationsheft für Asylbewerber in Thüringen" erhalten können, werden zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bekanntgegeben, oder sie informieren sich direkt beim Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Bei der Erarbeitung der Broschüre haben uns zahlreiche regionale Beratungsstellen und ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen zur Seite gestanden. Hiermit nochmals ein Dankeschön an unsere KorrekturleserInnen, ÜbersetzerInnen und unseren Layouter. Besonderer Dank gilt dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V., der erforderliche Neuauflagen sowie die Herausgeberschaft übernimmt. Natürlich wollen wir uns in diesem Zusammenhang bei unseren Geldgebern bedanken.
Henrike Herrmann
Rechnungshof beklagt Mehrausgaben
Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2001 festgestellt, daß bei der "Vergabe von Unterbringungsleistungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler" Schaden durch vermeidbare Mehrausgaben entstanden ist. Weiterhin ist gegen die gesetzliche Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung bei der Betreibung von Unterkünften sowohl durch das Land, als auch durch Landkreise bzw. kreisfreie Städte verstoßen worden. Dem Land ist bei der Vergabe der Betreibung ohne öffentliche Ausschreibung und durch eine nicht rechtzeitige Kündigung eines Betreibervertrages Schaden in Höhe von mehreren Millionen DM entstanden.
Geld scheint zumindest laut Rechnungshofbericht genügend für eine menschlichere Unterbringung von Flüchtlingen und Aussiedlern vorhanden zu sein. Es ist allerdings fraglich, ob die Einsparungen auch zu einer Verbesserung der Zustände in den Thüringer Wohnunterkünften genutzt worden wäre. Denn auch kostenneutrale Verbesserungen, wie die Unterbringung in Wohnungen, die Auszahlung der Sozialleistungen in Bargeld oder der Zugang zu selbstbestimmten Arbeitsmöglichkeiten werden nicht oder kaum genutzt.
Dazu bedarf es nämlich erst einmal eines Umdenkens bei den Verantwortlichen und einiger Gesetzesänderungen. Flüchtlinge sind eben mehr als ein Kostenfaktor und der Umgang mit ihnen zeigt den Zustand einer Gesellschaft auf.
Roland Wanitschka
Rumänische Tarom-Fluglinie stellt Abschiebungen ein
Wegen Protesten des Netzwerkes "Kein Mensch ist illegal" stellte die rumänische Tarom-Fluglinie die wöchentlichen Charterflüge ab Düsseldorf zur Abschiebung von Rumänen, Türken und Libanesen ein. Das Netzwerk hatte in den vergangenen Monaten gegen die Praxis der Sammelabschiebungen protestiert. Zudem sei der Vertrag zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und der rumänischen Luftlinie ausgelaufen. Tarom war bereits vor zwei Jahren in die Kritik geraten, weil Sicherheitspersonal von Tarom unfreiwillige Passagiere mit Elektroschockgeräten traktiert hatte.
Seminar für ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen
Vom 30. November 2001 bis zum 2. Dezember 2001 findet das diesjährige Seminar für ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen im Blitz -Bildungswerk in Hütten statt.
Die Entschärfung oder Lösung akuter Notlagen ist eine Herausforderung für Aktive und Neulinge in der Flüchtlingshilfe. Deshalb wird das dritte gemeinsame Seminar des Flüchtlingsrates und des DGB-Bildungswerkes den Titel tragen: "Aspekte der einzelfallbezogenen Flüchtlingsunterstützung". Interessen von Einzelnen und UnterstützerInnen sind nicht immer identisch. Theorie erweist sich oftmals als praxisuntauglich angesichts der konkreten Situation der Flüchtlinge. Auch Rassismen spielen in der Beratung und dem Sorge-Tragen für Flüchtlinge eine Rolle. Letztendlich erfahren hin und wieder auch FlüchtlingshelferInnen Repressalien als Antwort auf ihr Engagement. All dies ist nicht nur ein Wechselbad der Gefühle, sondern braucht die Auseinandersetzung mit sich selbst und der Thematik. Mit unserem diesjährigen Seminar wollen wir einen Beitrag dazu leisten.
Nichts für ungut! Nichts für umsonst!
Anders als in Sachsen-Anhalt sind in Thüringen Gebühren für Urlaubsscheine für Asylbewerber nicht untersagt. So erhebt die eine Ausländerbehörde in diesem und jenem Falle doch schon mal Gebühren, die sich zwischen 10 und 15 DM bewegen. Das Thüringer Innenministerium sieht sich nicht veranlaßt, eine eindeutige Regelung zugunsten der ohnehin meist Gutscheine + 80 DM erhaltenden Asylsuchenden in Thüringen zu schaffen.
Der Landkreis Greiz hat sich seit dem letzten Jahr noch etwas Besonderes für die Asylsuchenden im Kreis überlegt. Sowohl ein Antrag auf Umverteilung nach dem Asylverfahrensgesetz als auch ein Antrag auf Auflagenänderung/Wohnsitznahme nach dem Ausländergesetz ziehen Kosten in Höhe von 25 DM nach sich. Hinzu kommen eventuell anfallende Auslagen der Zustellung. Ein Antrag auf Umverteilung wird nur nach Zahlung bearbeitet. Immerhin eine schwere Entscheidung, da bei 80 DM Taschengeld die Gebühr ca. 1/3 des monatlichen Barbetrages ausmacht. Aus der Entscheidung des Landratsamtes zur Angemessenheit: "Dieser Betrag wird seitens der Ausländerbehörde als angemessen betrachtet, da es in der Vergangenheit wiederholt zur Nichtzahlung dieser Gebühr kam und dies zu einem erhöhten Aufwand in der Verwaltungsvollstreckung führte." Merkwürdigerweise ist das in anderen Landkreisen und Kommunen auch ohne die Gebühr möglich und offensichtlich erspart man sich dort den erhöhten Aufwand an Verwaltungsvollstreckung.
Aufgrund der Mittellosigkeit von Leistungsempfängern nach dem Bundessozialhilfegesetz ist für diese eine Regelung zur Gebührenfreiheit von Verwaltungsvorgängen getroffen wurden. Asylsuchende erhalten in der Regel nur 80 % des deutschen Sozialhilfesatzes und diesen häufig in Form von Sachleistungen.
Sandra Jesse
Zuwanderung soll zu Lasten der Flüchtlinge gehen
Die Anti-Rassismus-Konferenz der UNO soll nun doch noch erfolgreich beendet worden sein, allerdings wurden die legitimen Reparationsforderungen gegen den reichen "Norden" für Kolonialismus und Sklaverei, die eine Hauptursache für die Unterentwicklung und das welweite Elend im "Süden" darstellt, von der Tagesordnung genommen. Außenminister Fischer entschuldigte sich ohne materielle Konsequenzen. Alle 2 Sekunden verhungert statistisch gesehen ein Mensch. Australien weigert sich weiter hartnäckig, entgegen internationalem Recht, die nun in der Zwischenzeit über 650 Bootsflüchtlinge aufzunehmen. Am 8.9.2001 wurden die Leichen von 13 Flüchtlingen in Marokko an den Strand gespült, die vorher versucht hatten nach Spanien zu gelangen.
Das sind nur wenige Meldungen, die uns in den letzten Tagen erreichten. Dies ließe sich erweitern auf die jährlich 30-40 Tausend Abschiebungen von Flüchtlingen aus Deutschland, die ihrem Schicksal überlassen werden und ihren Verfolgerstaaten oder der Armut ausgeliefert werden, oder die Toten an der Ostgrenze, die die Oder/Neiße irgendwie zu überwinden versuchen.
Hierzulande ist man stolz, daß nur bis zu 5% der schutzsuchenden Menschen als Asylberechtigte anerkannt werde. Die restlichen werden oft als Asylbetrüger verunglimpft. Die Visumpflicht für Deutschland wurde in den 90er Jahren sukzessive auf immer mehr Länder ausgeweitet. Die Abschottung nimmt ihren Lauf.
Bei der Verleihung des Achener Friedenspreises an Heiko Kaufmann von Pro Asyl wurde darauf hingewiesen, daß jährlich 22 Mio Menschen auf der Flucht vor Bürgerkriegen, zwischenstaatlicher Gewalt, ethnischer Verfolgung, Folter und Tod sind, von denen 1,2 Mio irgendwo auf der Welt einen Asylantrag stellen, davon gerade mal 78.760 in Deutschland.
Seit geraumer Zeit hat man in Deutschland nun bemerkt, daß nicht nur für den Erfolg deutscher Fußballmannschaften nichtdeutsche Menschen gebraucht werden. Die deutsche Wohnbevölkerung nimmt ab und "überaltert". Auch gab es in den Jahren 1997 und 1998 ein negatives "Wanderungssaldo" von Ausländern.
Arbeitskräfte, nicht nur hochqualifizierte, fehlen der Wirtschaft und wer soll die Rentenkassen füllen, so der Tenor der öffentlichen Diskussion. Es wurde kurzerhand eine "Green Card" eingeführt. Es mehrten sich in den letzten Jahren die Stimmen derjenigen, die die Realität, daß Deutschland ein Einwanderungsland sei, anerkannt haben wollten. (bis Anfang der siebziger Jahre gab es ja die offizielle Anwerbung von sogenannten Gastarbeitern).
Die Diskussionen gingen in der Zwischenzeit soweit, daß sich alle gesellschaftlich relevanten Interessensvertreter von der Industrie bis hin zu den Regierungsparteien und der CDU/CSU sich dafür aussprachen, daß man ein Einwanderungsgesetz braucht. Ein Entwurf von Innenminister Schily liegt nun vor, nachdem vorher eine Kommission unter der ehemaligen Bundestagspräsidentin Süßmuth(CDU) eingesetzt wurde und einen Bericht ablieferte. Um sich allerdings im Konsens zwischen allen großen Volksparteien zu einigen, wie damals 1993 bei der Einschränkung des Asylrechts, und den "Ängsten" der hiesigen Wohnbevölkerung die Spitze zu nehmen, mußte aus der bedrohlichen Einwanderung eine Zuwanderung werden und die muß rechtlich in die richtigen Bahnen mit den gewollten Zielstellungen gestaltet werden. Deshalb läuft der BMI-Entwurf auch sinngemäß unter dem Titel Gesetz zur Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung.
In polemischer Art hatte allerdings Bayerns CSU-Innenminister Beckstein den Entwurf in der jetzigen Form mit der Bemerkung abgelehnt, es stehe etwas anderes in der Überschrift, als was dann darin steht. Ihm gehen die Einschränkungen nicht weit genug. Man müsse noch verhandeln, bevor die CDU/CSU einem solchen Gesetz zustimmen kann. Auch die Regierungspartei Bündnis 90/Die Grünen will Nachbesserungen. Hessens CDU-Ministerpräsident Koch und nicht nur er, will unterdessen die "nationale Identität" und damit das Thema Einwanderung zum Thema des Bundestagswahlkampfes machen.
Trotzdem hatten viele Menschen einige Hoffnungen (aus Illusion?) auf ein Zuwanderungsgesetz unter der jetzigen Bundesregierung gesetzt, zumal die Zuwanderung dadurch ja erstmals offiziell anerkannt würde.
Hat nun Beckstein Recht, wenn er sagt, allerdings aus seiner Sicht, daß etwas anderes darauf steht, als was drin ist?
Unsere Sicht auf den Entwurf ist natürlich eine andere. Dieser Entwurf ist das fortgesetzte Konzept der Abschottung der "Festung Deutschland". Es soll zwischen rentablen und unrentablen Zuwanderern ausgewählt werden. Zuwanderung ja, wenn die Kommenden Deutschland bzw. der Wirtschaft nützen, wenn sie als "Humankapital" verwertbar sind.
Die "neue" Zuwanderungspolitik soll zu Lasten der Flüchtlinge gehen.
Fortsetzung folgt ...
Rechtsberatung für Flüchtlinge und MigrantInnen vorläufig eingestellt!
Seit einiger Zeit konnte sich jeder Flüchtling oder Migrant einmal wöchentlich in der Offenen Arbeit Erfurt durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Die Beratung war für den Betroffenen kostenlos und unverbindlich. Das Angebot war aufgrund der mangelhaften Situation hinsichtlich Beratungsstellen für Asylsuchende und Flüchtlinge errichtet worden. Die Offene Arbeit Erfurt kann in dringlichen Fällen beim ehemals beratenden Rechtsanwalt noch anrufen.
Derzeit bemüht sich die Offene Arbeit einen anderen Rechtsanwalt für die Beratung zu finden.








