Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Flüchtlingsrat INFO 3/2008

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Inhalt Info 3/2008

People should live in the City, not in the Forest!

Katzhütte – Betroffene bleiben zu oft außen vor

Erleichterung im Arbeitsmarktzugang auch für Gestattete?

Unterstützung durch die Bundestagsfraktion DIE LINKE für den Flüchtlingsrat

Wenn Menschenrechte Schlauchboot fahren...

TAG DER EINHEIT DER MENSCHEN 2008

Aktionstag am 4. Oktober 2008 auf dem Erfurter Anger

Wir wollen uns einmischen!

Preise anlässlich des Tages des Flüchtlings

Flüchtlingsrat Thüringen e.V. – Mitgliederversammlung

Schreibwettbewerb Xeno

Personeller Wechsel beim Flüchtlingsrat Thüringen

18. Antirassistischer/ Antifaschistischer Ratschlag in Erfurt

People should live in the City, not in the Forest!

Asylsuchende und Flüchtlinge, die aus humanitären oder tatsächlichen Gründen nicht ausreisen können, sind überwiegend, zum Teil über mehrere Jahre, gezwungen, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben. Die Lebensbedingungen sind vielfach katastrophal und haben mit einer menschenwürdigen Unterbringung nichts gemein.

Für die Unterbringung werden alte Schulgebäude, Baracken oder Militärgebäude genutzt. Meist erkennt man sie an einem Drahtzaun und an einem erbärmlichen baulichen Zustand – innen wie außen. Sie befinden sich meist weit ab von Wohngebieten und sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Zentren. Manche liegen wortwörtlich mitten im Wald. Ausländerbehörden, Sozialämter, Anwälte und Ärzte sind nur über eine kilometerlange Fahrt mit dem ÖPNV für Flüchtlinge erreichbar, wenn ein regelmäßiger Anschluss überhaupt existiert. Die Kosten dafür - bei einem monatlichen Taschengeld von 40 Euro - sind für Erwachsene kaum zu tragen.

Selbst die vorgeschriebenen Einkaufsmöglichkeiten, in denen Wertgutscheine gegen Lebensmittel eingetauscht werden können, sind oftmals nur durch einen kilometerlangen Fußweg zu erreichen.

Die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft bedeutet in der Regel, unzumutbare Einschränkungen in der Lebensqualität zu erdulden: Das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft führt dazu, dass Flüchtlinge ihr Leben nicht mehr selbst gestalten können und ein Gefühl der Isolation und des Eingesperrtsein entsteht. Die Lebenseinschränkung durch Gemeinschaftsunterkünfte, die oftmals Jahre dauernde Unsicherheit über einen sicheren Lebensort in der Zukunft, machen Menschen krank.

Die Situation in den Thüringer Gemeinschaftsunterkünften ist, nicht zuletzt dank der öffentlichen Proteste von Flüchtlingen gegen die Zustände in den Gemeinschaftsunterkünften Katzhütte und Gehlberg, derzeit in der öffentlichen und parlamentarischen Diskussion. Sowohl die Proteste gegen die Zustände in der Gemeinschaftsunterkunft Katzhütte als auch die öffentliche Anhörung des Gleichstellungsausschusses zur Situation von Flüchtlingen in Thüringen haben die Missstände, wie sie auch an anderen Thüringer Standorten anzutreffen sind, erneut verdeutlicht. Während die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses sich weiterhin mit diesen Problemlagen beschäftigen wollen, hatte die CDU-Mehrheit im Landtag die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes in den Gleichstellungs- und den Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit abgelehnt. Auch im Innenausschuss wurde ein weitergehender Beratungsbedarf (und der Antrag der Linksfraktion zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung) des Gesetzentwurfs ignoriert. Deshalb hat sich DIE LINKE im Thüringer Landtag dazu entschlossen, selbst gesetzesinitiativ zu werden und dem Thüringer Landtag im Herbst einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Thüringen vorzulegen.

Während einer öffentlichen Anhörung der Landtagsfraktion DIE LINKE „Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge in Thüringen“ im Juli kritisierte Pro Asyl-Referent Bernd Mesovic die Form der Gemeinschaftsunterbringung als isolierend. Betreiberfirmen würden sich daran eine goldene Nase verdienen, während Leistungen kaum kontrolliert würden.

Wenn Gemeinschaftsunterkünfte nicht abgeschafft würden, dann müsse es zumindest „Selbstverständlichkeiten“ wie verbindliche Richtlinien zu den Leistungen geben, die Residenzpflicht müsse abgeschafft bzw. ausgeweitet werden, die Unterkünfte müssten wohnungsähnlich und in ihrer Größe beschränkt sein. Keinesfalls dürften Kinder in solchen Lagern wohnen müssen.

Dr. Birgit Behrensen, Niedersachsen, charakterisierte die Unterkünfte als „totale Institution“ mit allumfassender Versorgung: Schlafen, Arbeiten und Freizeit an einem Ort mit zeitlich gleich bleibender Durchstrukturierung des Tagesverlaufes, verwaltet von den gleichen Autoritäten. „Der Mensch reagiert mit seinem Körper auf diese Erfahrung der Entmündigung.“ Die zentrale Unterbringung in Sammelunterkünften mache krank. VertreterInnen aus Kommunen verwiesen auf gute Erfahrungen mit der Unterbringung in Wohnungen bzw. Unterkünften mit wohnungsähnlichem Charakter. Steffen Dittes, Flüchtlingsrat Thüringen, betonte, das entsprechende Gesetz (§ 53 Asylverfahrensgesetz) müsse in seiner Gänze beachtet und neben dem öffentlichen Interesse auch die Belange der Betroffenen berücksichtigt werden. DIE LINKE im Thüringer Landtag wird die Ergebnisse der Anhörung in die Erarbeitung ihres Gesetzentwurfes einbeziehen.

Sabine Berninger

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Katzhütte – Betroffene bleiben zu oft außen vor

Angefangen hatte alles mit einer Pressemitteilung im Februar 2008. Darin forderten wir als Landesverband gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Thüringen das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt dazu auf, die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Katzhütte zu schließen und die BewohnerInnen dezentral im Landkreis unterzubringen. Hintergrund waren Schimmel an den Wänden der Unterkünfte und unwürdige Bedingungen, unter denen die AsylbewerberInnen im ehemaligen Ferienlager zum Teil jahrelang leben mussten.

Daraufhin wurde Astrid Rothe-Beinlich nach aufgeregten Telefonaten mit Frau Marion Philipp, Landrätin im zuständigen Landratsamt, eingeladen, sich die Unterkunft anzuschauen. Leider verging einige Zeit, bis diese Einladung endlich in die Tat umgesetzt werden konnte. Aus heutiger Sicht wurden vom Landratsamt fadenscheinige Gründe vorgeschoben, um den Besuch hinauszuzögern. In dieser Zeit wurden von der zuständigen Behörde die zwei führenden Sprecher der in Katzhütte lebenden Flüchtlinge gegen ihren Willen verlegt und die vom Schimmel befallenen Bungalows frei gezogen und frisch gestrichen.

Als wir dann nach drei Monaten endlich den Besuch in Katzhütte antreten konnten, empfing uns ein für Urlaubszwecke idyllisch gelegenes Gelände, das den AsylbewerberInnen, die der Residenzpflicht unterliegen, aber wie das Ende der Welt vorkommen muss. Die mittlerweile leer stehenden Bungalows, die wir betreten durften, rochen nach frischer Farbe, obgleich sie zu Wohnzwecken nicht mehr genutzt werden sollen. Jeglicher Kontakt zu Flüchtlingen, die noch in Katzhütte wohnen, wurde von Seiten des Landratsamtes gekonnt unterbunden, alles schien wie ausgestorben. Eine Familie durften wir besuchen, diese war eilig in das feste Wohnhaus auf dem Gelände „umgesiedelt“ worden. Ein altes Ehepaar aus Aserbaidschan wandte sich Hilfe suchend an Astrid Rothe-Beinlich, die sich, dank ihrer Russischkenntnisse, mit dem Paar verständigen konnte. Seit zwei Jahren und vier Monaten leben die beiden in Katzhütte und wünschen sich nichts mehr als die Unterbringung in einer Wohnung in Saalfeld.

Auch wenn sich die Leiterin der Unterkunft, Frau Maar, der Landkreis und der Bürgermeister, Herr Machold, bemühen, so steht für uns fest: Dieses Ferienlager war und ist zu längerfristigen Wohnzwecken nicht geeignet. Deshalb insistieren wir weiterhin auf der Schließung dieser Unterkunft und machen uns für weitere dezentrale Unterbringungen stark.

Auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz, Ende Juni in Nordhausen, haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen einen Beschluss gefasst, der die Landesregierung dazu auffordert, die Gemeinschaftsunterkunft (GU) von Flüchtlingen in Katzhütte zu schließen und dafür zu sorgen, dass im Allgemeinen die Lebenssituation von Flüchtlingen in Thüringen nachhaltig verbessert wird. Dazu gehört vor allem: eine dezentrale Unterbringung, die Auszahlung von Bargeld statt mittels Gutscheinen und ein besseres Angebot an Integrationsmöglichkeiten. Zudem bleiben viele Fragen offen. Wir wünschen uns einen echten Dialog, in den tatsächlich alle, vor allem die Betroffenen selbst, mit einbezogen werden. Außerdem sollten die Flüchtlingsorganisationen, interessierte und engagierte BürgerInnen mit am Tisch sitzen dürfen.

Über das Schicksal von Menschen, die zur Flucht aus der Heimat gezwungen worden sind, sollte man nicht allein von oben herab entscheiden. Denn diese Menschen haben es sich nicht leicht gemacht, niemand verlässt gerne seine Heimat. Mit der Flucht wird oft die Hoffnung auf ein Leben in Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit verbunden, ein Leben, in dem Kinder eine Perspektive und alle „Würde“ haben.

Stefanie Dolling

Vorstandsreferentin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen

Tel.: 0361/5765037

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Erleichterung im Arbeitsmarktzugang auch für Gestattete?

In der Beschäftigungsverfahrensverordnung ist in § 10 für Geduldete nach § 60a AufenthG geregelt, dass die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden kann, wenn sich der Ausländer seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten hat. Die Zustimmung erfolgt ohne Beschränkungen nach § 13. Zwar formuliert der Verordnungsgeber eine Kann-Vorschrift, schränkt aber gleichzeitig das Ermessen insofern ein, dass er im § 11 die Ausschlusstatbestände abschließend aufzählt.

Strittig ist in Einzelfällen, ob die Regelung und damit der ungehinderte Zugang zum Arbeitsmarkt nicht nur für Geduldete, sondern auch für gestatte AsylbewerberInnen anzuwenden ist, wenn ein mindestens vierjähriger Aufenthalt vorliegt.

Der Verordnungsgeber, die Bundesregierung, ist offensichtlich beim Erlass der Verordnung nicht davon ausgegangen, dass Asylsuchende über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind. Dafür spricht auch, dass als Voraussetzung nicht der vierjährige Status einer  Duldung vorausgesetzt wird, sondern der vierjährige erlaubte, geduldete oder gestattete Aufenthalt als Erteilungsvoraussetzung in die Verordnung aufgenommen wurde.

Sehr viel mehr für eine adäquate Anwendung auch für gestattete AsylbewerberInnen spricht der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG. Unzweifelhaft ist es nach den Vorschriften so, dass zur Ausreise Verpflichtete durch zahlreiche Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Bestimmungen schlechter gestellt sind, als im Asylverfahren noch befindliche AsylbewerberInnen. Im Bereich des Leistungsrechtes (§ 3 AsylbLG) und des Beschäftigungszugangs (§ 10 BeschVerfV) wird ab einem vierjährigen legalen Aufenthalt der anerkannte Integrationsanspruch gewährleistet. Es wäre der gesetzlichen Logik und dem Art. 3 GG widersprechend, wenn einerseits Geduldeten, und damit zur Ausreise Verpflichteten, der Integrationsanspruch gewährt wird, InhaberInnen einer Aufenthaltsgestattung der in der BeschVerfV zum Ausdruck kommende Integrationsanspruch aber nicht gewährt wird, obwohl sie die selben Voraussetzungen im Einzelfall erfüllen, andererseits aber nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Für eine derartige Auslegung spricht weiterhin das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 2007 selbst. In der Begründung zum Gesetzentwurf führt die Bundesregierung, der spätere Verordnungsgeber, zur Änderung des § 2 AsylbLG aus: „Ungeachtet der weiterhin bestehenden Ausreisepflicht, sollen diejenigen Ausländer mit § 2 Abs. 1 privilegiert werden, die ihre Ausreisepflicht nicht rechtsmissbräuchlich vereitelt haben. Die Anhebung von 36 auf 48 Monate steht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Altfallregelung in § 104a des Aufenthaltsgesetzes und der Änderung des § 10 der Beschäftigungsverfahrensverordnung, wonach Geduldete einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang erhalten, wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten. Damit wird eine einheitliche Stufung nach vier Jahren eingeführt. Dies ist gerechtfertigt, da bei AsylbewerberInnen und den anderen in §1 Abs. 1 genannten Personen angesichts der ungewissen Aufenthaltsperspektive grundsätzlich kein sozialer Integrationsbedarf vorhanden ist. Die Entscheidung über den Beginn der sozialen Einbindung und damit über die Gewährung der höheren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, die für die Integration in hiesige Lebensverhältnisse zu gewähren sind, hängt von dem Grad der zeitlichen Verfestigung des Aufenthalts ab. Nach Einschätzung des Gesetzgebers kann auch im Hinblick auf die Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung bei einem Voraufenthalt von vier Jahren davon ausgegangen werden, dass bei den Betroffenen eine Aufenthaltsperspektive entsteht, die es gebietet, Bedürfnisse anzuerkennen, die auf eine bessere soziale Integration gerichtet sind.“

Wille der Bundesregierung und des Gesetzgebers war es also, mit der vorgenommenen Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz eine „einheitliche Stufe“ zwischen dem Leistungsbezug entsprechend § 2 AsylbLG und einem ungehinderten Zugang zum Arbeitsmarkt in Abhängigkeit „der zeitlichen Verfestigung des Aufenthaltes“ herzustellen. Eine Bindung an eine rechtliche Verfestigung etwa würde hinsichtlich der Regelung für zur Ausreise Verpflichteten ins Gegenteil verkehrt. Ein sozialer Integrationsbedarf, und damit auch der ungehinderte Zugang zum Arbeitsmarkt, wird lediglich für die ersten vier Jahre des erlaubten Aufenthaltes bestritten. Der Wille zur Gewährung sozialer Integration ab einer zeitlichen Aufenthaltsdauer von vier Jahren unabhängig des Rechtsstatus kommt zwar in der konkreten Ausformulierung des Verordnungstextes nicht zum Ausdruck, ist aber Wille des Gesetzgebers und damit bei der Auslegung insbesondere von niederrangigen Recht, wie der Beschäftigungsverfahrensverordnung, heranzuziehen.

Eine Nichtanwendung des § 10 BeschVerfV auf gestattete AsylbewerberInnen ist auch vor dem Hintergrund des Artikel 6 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966, wonach „die Vertragsstaaten ... das Recht auf Arbeit ..., welches das Recht jedes einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen,“ beinhaltet, anerkennen sowie vor dem Hintergrund des Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, wonach „jeder ... das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit“ hat, nicht zu rechtfertigen. Allenfalls eine zeitweilige Einschränkung der durch die Bundesrepublik Deutschland anerkannten Grund- und Menschenrechte ist gerechtfertigt. Dem wird durch die Regelung des § 10 BeschVerfV auch entsprochen, insofern eine Einschränkung nach einem vierjährigen legalen Aufenthalt nicht mehr besteht.

Die Vorschrift des § 10 BeschVerfV ist daher auf InhaberInnen einer Aufenthaltsgestattung adäquat anzuwenden, wenn die Voraussetzung des vierjährigen ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet vorliegt und die Ausnahmetatbestände des § 11 BeschVerfV nicht vorliegen.

§ 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ist ebenso entsprechend anzuwenden. Danach kann die räumliche Beschränkung des Aufenthaltes aufgehoben werden, wenn eine Beschäftigung ohne Prüfung erlaubt ist.

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Unterstützung durch die Bundestagsfraktion DIE LINKE für den Flüchtlingsrat

Nach einem Arbeitsgespräch mit dem Thüringer Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE, Frank Spieth, richtete der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an die Bundestagsfraktion. Mit den beantragten Mitteln sollen die Kosten für die Verschickung des Informationsheftes des Flüchtlingsrates finanziert werden. Nunmehr erhielt der Flüchtlingsrat eine Zusage über eine Förderung von 300 Euro. Die Gelder stammen aus Spenden der Bundestagsabgeordneten. Wir bedanken uns bei Frank Spieth und der Bundestagsfraktion für die Unterstützung.

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Wenn Menschenrechte Schlauchboot fahren...

Stellen wir uns vor: ein Land in Willkür. Durch die Straßen schleicht der Terror. Schleicht und rennt und hebt sein Bein, um über die Toten zu steigen. Sie liegen da. Jeden Tag. Immer neue. Die alten verschwinden. Unter den Körpern der neuen? Der Terror steigt über ihre geschundenen Körper. Geben wir ihm ein Gesicht, so ist es der Hunger oder der Krieg oder die Folter. Geben wir dem Land einen Namen, nennen wir es Irak, Afghanistan, Sudan. Aber geben wir jenen, die dem Terror entkommen, Asyl?

Tausende Menschen versuchen jedes Jahr Krieg und Terror, Hunger und Elend zu entkommen. 90 Prozent stranden in den Nachbarländern. Meist Entwicklungsländer, die weder Kapazitäten haben, um die Masse an Flüchtlingen zu bewältigen und selbst oft unter Krisen und Despoten leiden. Dem gegenüber stehen Staaten, die als sicher gelten, als wohlhabend. Die sich selbst als Verfechter der Menschenrechte sehen, als humanitäre Zivilisationen. Die man schlecht im Schlauchboot erreicht.

Auf Anfrage teilte die Bundesregierung mit, dass allein im Jahr 2007 um die 600 Iraker an den europäischen Grenzen abgewiesen wurden. Ähnlich ergeht es Tausenden anderen,  sofern sie die Fahrt über das Mittelmeer schaffen. 8114 Menschen ertranken im Mittelmeer und Atlantik, 3986 vor Nordafrika, Spanien, Gibraltar und 885 in der Ägäis seit 1988. Das sind jene, von denen wir wissen. Die anderen schluckte das Meer. Und ab und zu, aber immer häufiger, spuckt es wieder einen jener Geschundenen aus. Treibt ihn an einen Strand, den er erreichen wollte. Aber lebend.

Das sind die zwei Seiten einer Medaille. Sichere Länder, die den Verfolgten dieser Welt Asyl gewähren, aber ohne den Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, den Antrag zu stellen. Es sei denn, sie schaffen es durch Wüsten, über Meere und Stacheldrahtzäune. Sie überwinden FRONTEX.

Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX überwacht seit 2005 die EU-Außengrenzen, unterstützt von dem EU-eigenen Satellitenzentrum in Torrejon bei Madrid, das selbst die kleinen Boote orten kann. Trotzdem geraten die Menschen in Seenot, ertrinken ohne rettende Hand. All die anderen versucht FRONTEX „umzuleiten“. Zurück in das Elend aus dem sie gekommen sind, oft ohne die Chance einen Asylantrag zu stellen. Nicht alle schaffen es zurück.

In vielen Ländern wird die Situation immer schlimmer, sei es durch Umweltkatastrophen, verursacht durch den westlichen Lebensstil, sei es durch Diktatoren und Krieg, getragen von westlichen Waffen oder sei es durch die Hoffnungslosigkeit den Lebensunterhalt nicht bestreiten zu können, weil zum Beispiel hoch subventionierte Waren aus Europa die Märkte in Afrika kaputt machen. Während dessen verschärft die EU die Asylgesetzte, schließt die Tür vor dem Elend, zieht Zäune um das Haus Europa und beschäftigt eine gnadenlose Wachmannschaft, FRONTEX.

Und trotzdem kommen sie an. Wohin sollen sie auch?

Und sie sind Kriminelle in den Augen der EU. Zumindest könnte man das denken, betrachtet man die Behandlung der Flüchtlinge. Wie haben sie sich schuldig gemacht? Den Tod überlebt zu haben? Ihr eigenes Leben in die Hand genommen zu haben, so wie es bei uns von PolitikerInnen oft gefordert wird? Oder weil sie ein Stück vom Kuchen, der warmen Decke und dem Dach haben wollen, und sei es auch klein? Weil die EU Platzangst bekommt in einem Europa, in dem immer weniger Menschen geboren werden? Und Hunger vor Butterbergen?

Die, die ankommen, werden für lange Zeit interniert. Und wenn sie nicht wieder abgeschoben werden, erhalten sie einen Aufenthaltstatus. Je nach Ermessen. So bekommen 3% der tschetschenischen Flüchtlinge in Polen Asyl, in Österreich 90%. In Malta und auf Lampedusa werden fast die Hälfte der Flüchtlinge anerkannt, in Griechenland trotz gleicher Herkunftsländer unter einem Prozent.

Laut IOM, dem International Organization of Migration, wächst die weltweite Migration jährlich um 3 %. Die Asylbewerberzahl in Deutschland sank von 128.000 1995 auf 20.000 im Jahr 2007. Not und Elend wachsen, die Wege in die Sicherheit werden gesperrt.

Jene, die abgeschoben werden, sollen, können nach den neuen EU-Gesetzen bis zu anderthalb Jahre in Abschiebehaft genommen werden. Anderthalb Jahre des Lebens, weil man geflohen ist vor dem Krieg, weil man nicht die richtigen Papiere hat, weil man nicht zu den Privilegierten gehört. Falsch geboren.

Nicht in allen EU-Ländern waren so lange Abschiebehaftzeiten normal. In Spanien durften sie 40 Tage nicht überschreiten, in Italien keine zwei Monate. Doch das ändert sich nun. So hat der italienische Regierungschef Berlusconi im Mai verkündet, die Abschiebehaft nun auch auf 18 Monate anzupassen. Verpflichtet wäre er nicht. Jene Länder, die keine eigenen Abschiebeanstalten haben, ist es nach EU-Gesetz erlaubt, die Menschen, deren Verbrechen wir nicht kennen, in Gefängnisse zu stecken. Natürlich abgeschirmt vom normalen Sträfling. Wenn Kinder dabei sind, liegt es im Ermessen der Behörde, sie mit einzusperren oder von den Erwachsenen zu trennen, separat unterzubringen bis zur Abschiebung.

Entscheidend mitgewirkt an der Verschärfung hat Deutschland. Noch kurz vor Schluss konnte es durchsetzen, dass die Menschen in Abschiebehaft keine kostenlose Prozesskostenhilfe mehr bekommen, um gegen ihr Ausweisen zu klagen. Wenn diese Menschen je eine Stimme hatten, um für ihr Recht als Mensch zu kämpfen, so hat man sie ihnen wieder genommen.

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TAG DER EINHEIT DER MENSCHEN am 3. Oktober 2008: Veranstaltungsreihe unter dem Motto “OHNMACHT ÖFFENTLICH“

Die sogenannte Ohnmacht des einzelnen ist vielleicht die gefährlichste Illusion, die ein Mensch überhaupt haben kann. (Joseph Weizenbaum)

Eine diskriminierte Minderheit allein fällt nicht auf. Wer nicht partizipieren kann oder darf, weil er oder sie zu alt, zu jung, zu behindert oder krank ist, weil nicht von hier, mit unsicherem Aufenthaltsstatus, der erfährt Ohnmacht in besonderer Weise. Und diese Menschen will das “Bündnis Einheit der Menschen“ unterstützen und ermutigen.

Zum siebten Mal veranstalten am 3. Oktober in Erfurt verschiedene Initiativen den Tag der Einheit der Menschen. Entstanden aus der Idee, am 3. Oktober 2001 in Erfurt ein “Fest der Menschen“ zu feiern, organisierten am 3. Oktober 2002 VertreterInnen verschiedener Gruppen und Initiativen erstmals ein politisches Straßenfest zum “Tag der Einheit der Menschen“, das zum Ziel hatte, die Erfurterinnen und Erfurter für die Lebenssituation der in Erfurt lebenden Menschen ohne deutschen Pass, für ihre alltäglichen Probleme, für Diskriminierung im Alltag zu sensibilisieren.

Der “Tag der Einheit der Menschen“ ist seitdem zu einer jährlichen, von den Beteiligten immer weiter entwickelten Veranstaltung geworden. Wie bereits 2007 ist der diesjährige “Tag der Einheit der Menschen“ nicht nur ein Tag, sondern der 3. Oktober markiert einen der Höhepunkte einer Veranstaltungsreihe (27.09.-02.11.2008). Auch das Motto – Ohnmacht öffentlich – knüpft an 2007 an.

Neu ist die Herausgabe einer Zeitung: Die “Erfurter Ohnmächtige Allgemeine“ erscheint am 3. Oktober 2008. Die Zeitung kann im Wahlkreisbüro von Sabine Berninger bestellt werden. Neben dem Radioballett in der Innenstadt am 3. Oktober und einer “Lebendigen Bibliothek“ am 18. Oktober auf dem Erfurter Anger bietet die Veranstaltungsreihe mehr als 15 Veranstaltungen: Lesungen (eine “Lesung in der Straßenbahn“, eine “Lesekette“ sowie den “Plauderabend SPEZIAL“ in der Erfurter Engelsburg, für den eine Anmeldung erforderlich ist), Ausstellungen, Film- und Gesprächsabende u. v. a. mehr.

Informationen zur Veranstaltungsreihe und zum “Tag der Einheit der Menschen“: www.einheitdermenschen.dgb-bwt.de.

Sabine Berninger

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Aktionstag am 4. Oktober 2008 auf dem Erfurter Anger

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. veranstaltet am 4. Oktober zwischen 10 und 16 Uhr einen Aktionstag für die Rechte von Flüchtlingen auf dem Erfurter Anger. Gemeinsam mit vielen weiteren Initiativen und Organisationen soll auf die Lebenssituation von Flüchtlingen hingewiesen werden. Flüchtlinge werden über das Leben in den Gemeinschaftsunterkünften berichten.

Interessierte UnterstützerInnen sind eingeladen sich einzubringen oder auch nur vorbeizukommen.

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Wir wollen uns einmischen!

Nächstes Jahr finden Landtags- (Spätsommer) und Kommunalwahlen (Juli) statt. Alle zu wählenden Parlamente treffen wichtige Entscheidungen für Asylbewerber und Migranten, sodass es uns nicht egal sein kann, wer die Wahl gewinnt bzw. wer gewählt wird. Wir wollen wissen, welche Positionen die KandidatInnen vertreten und deshalb einen Fragebogen – sogenannte „Wahlprüfsteine“ – erarbeiten.

Wer hat Interesse, wer will mitarbeiten? Wir schlagen zwei Termine vor: Während des Ratschlags am 8. November 2008 bietet auch der Flüchtlingsrat einen Workshop an. Dort könnte eine erste inhaltliche Diskussion stattfinden. Darüber hinaus schlagen wir einen weiteren Termin im November vor. Wer Interesse hat, soll sich bis Ende Oktober bei uns im Flüchtlingsratbüro unter Fon: 0361/2172720 oder via E-Mail melden.

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Preise anlässlich des Tages des Flüchtlings

Auch in diesem Jahr vergibt der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. zwei Preise anlässlich des Tages des Flüchtlings am 03. Oktober 2008.

Den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“ erhält die Landrätin des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Frau Marion Philipp. Frau Philipp erhält den Preis stellvertretend für zahlreiche Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte in Thüringen, die trotz anderer, sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Möglichkeiten, nach wie vor an der die Grundfreiheiten einschränkenden und Individualität behinderten Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften festhält. Nach dem Ausländerrecht existiert keine gesetzliche Pflicht des Ausländers in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen (VG Meiningen 1999), dennoch bestehen die Landräte mit einem unvollständigen Verweis auf das Asylverfahrensgesetz auf Gemeinschaftsunterkünfte und meinen, dies sei eine gesetzlich verpflichtende Regelung.

Frau Philipp erhält den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“ darüber hinaus für ihren „besonderen“ Umgang mit Flüchtlingen und deren Organisationen: Die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft in Katzhütte gehört zu den menschenunwürdigsten Einrichtungen in Thüringen. Einst zu DDR-Zeiten als Sommerferienlager errichtet, dienen heute mehrere Bungalows und ein Hauptgebäude für eine ganzjährige Unterkunft weitab sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Zentren als ganzjährige Wohnunterbringung. Zu kritisieren sind Schwarzschimmel an den Wänden, ein mehrere hundert Meter langer Weg zur Dusche für Familien mit Kleinkindern (auch im Winter), die Verweigerung jeder Gespräche mit Flüchtlingsorganisationen und die Verbringung von Flüchtlingen, die gegen die Unterbringung in Katzhütte protestiert haben, mit Polizeigewalt in andere Landkreise.

Frau Philipp ist durch ihr entwürdigendes Verhalten gegenüber Flüchtlingen und ihren Rechten eine „würdige“ Preisträgerin.

Den „Preis für Engagement für die Rechte von Flüchtlingen“ erhalten die Flüchtlinge, die im Frühjahr diesen Jahres in der Gemeinschaftsunterkunft in Katzhütte lebten. Die Flüchtlinge der Gemeinschaftsunterkunft Katzhütte haben sich zu einem großen Teil zusammengeschlossen und gegen die menschenunwürdige Unterbringung protestiert, sind bei Veranstaltungen aufgetreten und haben Flüchtlinge auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften von der Notwendigkeit und von den Chancen eines Protestes für ihre Rechte überzeugt. Sie kämpften gemeinsam mit vielen anderen Flüchtlingen und Flüchtlingsorganisationen für die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft. Einige Flüchtlinge wurden als vermeintliche Unruhestifter ohne Vorankündigung eines Tages von der Polizei in andere Landkreise verbracht, zum Teil unter großem Verlust zahlreicher persönlicher Einrichtungsgegenstände. Mit dem Preis an die Flüchtlinge aus Katzhütte soll ihr Engagement für die Rechte von Flüchtlingen gewürdigt werden. Ohne ihren Protest wäre die Gemeinschaftsunterkunft Katzhütte und die menschenunwürdige Unterbringung längst nicht so öffentlich geworden, sie haben zudem die Forderung nach einem menschenunwürdigen Umgang in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

In der engeren Auswahl für den „Preis für Engagement für die Rechte von Flüchtlingen“ war auch die Regelschule Geschwister-Scholl in Bad Blankenburg. LehrerInnen dieser Schule haben die Kinder einer Familie aus Weißrussland, die inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, in hervorragender Weise beim Erreichen des schulischen Abschluss durch individuelle Förderung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt. Darüber hinaus haben sich Lehrer für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Familie engagiert. Eine solche Unterstützung ist nicht selbstverständlich und soll deshalb hier besondere Erwähnung finden.

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Flüchtlingsrat Thüringen e.V. – Mitgliederversammlung protestierte am Weltflüchtlingstag gegen die EU-Rückführungsrichtlinie

Der Thüringer Flüchtlingsrat hat während seiner Mitgliederversammlung am 20. Juni 2008 eine Protestresolution gegen die am 18. Juni vom europäischen Parlament beschlossene Rückführungsrichtlinie verabschiedet.

„Mit dieser Richtlinie werden Schutzrechte von Flüchtlingen in Europa abgeschafft. Das Europa der Menschenrechte und grundlegende Flüchtlingsrechte werden damit in Frage gestellt. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. appelliert an die Bundesregierung, diese Richtlinie in der Bundesrepublik nicht umzusetzen, sondern eigene – humane und die Menschenrechte beachtende - Mindeststandards einzuführen. Dazu gehört, dass Kinder nicht in Gefängnisse gehören, dass unschuldige Menschen nicht auf unverhältnismäßig lange Zeit inhaftiert werden dürfen, dass Flüchtlinge gegen Abschiebungsanordnungen Rechtsmittel einlegen können und dass das Grundrecht auf Asyl nicht durch ein Wiedereinreiseverbot noch mehr ausgehöhlt wird.“, heißt es in der Resolution, die von den Mitgliedern einstimmig beschlossen wurde.

Im ersten inhaltlichen Tagesordnungspunkt berichteten die TeilnehmerInnen aus den verschiedenen Regionen Thüringens, zahlreiche Probleme wurden dabei deutlich:

Zum Beispiel wurde aus Gotha von einem Strafverfahren berichtet, das einem Flüchtlingshelfer wegen der Verwendung des Begriffes „Deportation“ droht. In Jena wird bei Bleibeberechtigten gemäß § 104 Aufenthaltsgesetz das Kindergeld auf das ALG II angerechnet. Zwei der drei Heime in Apolda liegen weit außerhalb der Stadt, in der Unterkunft für Männer gibt es viele Konflikte und hohen Beratungsbedarf. Die Eisenacher Sozialbehörden schicken oftmals fehlerhafte Bescheide: Sie bewilligen zu geringe Sozialleistungen oder Leistungen für die Kosten der Unterkunft bei Leistungen analog SGB XII.

Die Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen (Wartburgkreis) ist derzeit Thema im Kreistag. In einem sehr schlechten baulichen Zustand ist die Gemeinschaftsunterkunft Gangloffsömmern im Kreis Sömmerda, es gibt nur schlechte Busverbindungen. Am 20. Juni wurde wie wild geputzt, da in der darauf folgenden Woche der Besuch des Gleichstellungsausschusses des Thüringer Landtages bevor stand. Im Altenburger Land, wo fast alle Familien in Wohnungen umziehen konnten, wurde die Gemeinschaftsunterkunft aus Altenburg nach Schmölln (in ein Haus mit besseren baulichen Bedingungen und wohnungsähnlichen Unterkünften) umgezogen wurde, besteht das Problem, dass die Bevölkerung von Schmölln nicht darauf vorbereitet bzw. in die Entscheidung einbezogen worden war und damit nicht einverstanden ist. Hier ist zur Zeit der Kontakt bzw. Zugang schwierig, auch in den Kreisen Sonneberg und Hildburghausen werden dringend aktive ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen gesucht. In der GU Streufdorf leben viele Familien. Im Ilm-Kreis, in der GU in Gehlberg, gibt es aktuell öffentlichen Protest von Flüchtlingen, DIE LINKE wird die Probleme im Kreistag thematisieren. In Erfurt gibt es Probleme mit dem Sozialamt: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 3 und 5 Aufenthaltsgesetz) müssen trotz Rechtsanspruches auf Unterbringung in einer Wohnung weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften leben. Das Sozialamt verweigert ein Gespräch.

Zu Katzhütte wurde berichtet, dass aktuell drei Personen in Abschiebehaft genommen und zwei davon schon abgeschoben wurden und dass aus Katzhütte umverteilte Familien durch die Behörden unter Druck gesetzt werden.

Aber es gab auch Positives zu berichten: Zum Beispiel planen Aktive in Weimar eine neue Gutscheininitiative. Die Abschiebehaftgruppe berichtete, dass die neue Anstaltsleitung in der JVA Suhl/Goldlauter Beratungshilfe und -angebote ermöglicht und dass der dortige evangelische Seelsorger sehr engagiert sei.

Die Mitgliederversammlung bestätigte außerdem den vom Vorstand vorgelegten Geschäftsbericht und diskutierte den Arbeitsplan des Flüchtlingsrates für das kommende Jahr. Schwerpunkte und Ziele der Politik des Thüringer Flüchtlingsrates bis zum nächsten Sommer sind:

die Auseinandersetzung mit der inhumanen Flüchtlingspolitik der Landesregierung,

die Ausweitung der so genannten Residenzpflicht auf den Freistaat Thüringen entsprechend § 58 Abs. 6 des Asylverfahrensgesetzes durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung,

die Abschaffung der Gemeinschaftsunterkünfte zu Gunsten von Einzelunterbringung bzw. Wohnformen des individuellen betreuten Wohnens,

die Leistungsgewährung an Flüchtlinge entsprechend § 3 Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Bargeld sowie

die Förderung eines landesweiten Beratungsnetzwerkes für Flüchtlinge.

Zum Ende der Tagung genehmigte die Mitgliederversammlung den Vorschlag für eine neue Internetpräsenz. Interessierte können sich nun noch umfassender auf www.fluechtlingsrat-thr.de über die Arbeit des Thüringer Flüchtlingsrates informieren.

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Schreibwettbewerb Xeno

´´sich kennen lernen, miteinander leben´´

Bei dem Projekt „XENO“ handelt es sich um einen Schreibwettbewerb für MigrantInnen und Flüchtlinge, die unter dem Motto: ´´Sich kennen lernen, miteinander leben´´ aufgerufen werden, ihre Erfahrungen aufzuschreiben und diese öffentlich zugänglich machen.

Die im Zuge des Schreibwettbewerbs entstandenen und in einem Leseheft und Hörbuch veröffentlichten Texte sollen Einblicke in das Leben von MigranntInnen und Flüchtlingen in Thüringen geben, was einen Beitrag zum Abbau von Fremdenangst und –feindlichkeit leisten soll.

Voraussetzung für ein friedliches multikulturelles Zusammenleben ist das gegenseitige Kennenlernen und das Schaffen von Räumen und Angeboten, wo man etwas über MigrantInnen und Flüchtlinge erfahren kann. Vorurteile ihnen gegenüber basieren auf dem Unwissen, wer die „Ausländer“ sind, was sie machen, wovon sie träumen, warum sie ihre Länder verließen….

Durch den geplanten Schreibwettbewerb sollen genau diese Fragen aufgegriffen, die Lebensgeschichten dieser Personengruppe öffentlich gemacht und einer breiten Zielgruppe unter der thüringischen Bevölkerung präsentiert werden. Vorurteile und Unwissen sollen somit auf Seiten der Bevölkerung abgebaut und Verständnis und Toleranz für MigranntInnen und Flüchtlinge gefördert werden.

Mehr Informationen unter: http://www.radio-frei.de

Name: xiao zhu

01631763196

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Personeller Wechsel beim Flüchtlingsrat Thüringen

Seit Anfang Juli 2008 gibt es beim Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und dem Kooperationsprojekt mit dem DGB-Bildungswerk personelle Veränderungen. Sandra Jesse hat sich nach zehnjähriger Arbeit im EFF-Projekt und der Geschäftsstelle beruflich neu orientiert und wechselte in die Caritas- Regionalstelle Erfurt, Bereich Migrationsberatung.

Für ihre langjährige, engagierte Arbeit für die Rechte von Flüchtlingen möchten wir uns herzlich bedanken und wir freuen uns sehr,  dass sie auch weiterhin als kompetente Ansprechpartnerin in der Beratung im Migrationsbereich in Thüringen erhalten bleibt.

Im EFF-Projekt hat Ellen Könneker zunächst die Stelle übernommen.

Die ein oder anderen werden sie schon kennen aus ihrer Tätigkeit als Ausländerbeauftragte des Evangelischen Kirchenkreises Erfurt/ Flüchtlingssozialberatung und als Mitarbeiterin in der Beratung der Flüchtlinge im Equal – Projekt „Arbeit und Bildung International“.

Damit ist auch die Erreichbarkeit des Flüchtlingsrates weiterhin gewährleistet.

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18. Antirassistischer/ Antifaschistischer Ratschlag in Erfurt

Seit nunmehr 18 Jahren findet jeweils am ersten Wochenende im November, und damit in zeitlicher Nähe zum Gedenken an die Reichspogromnacht am 9. November 1938, der Thüringenweite antirassistische/ antifaschistische Ratschlag statt. Organisiert von einem breiten Bündnis, das von kirchlichen Gruppen genauso getragen wird wie von Gewerkschaften, Antifa-Gruppen, Bürgerbündnissen und Parteien, ermöglicht der Ratschlag eine Vernetzung aller Organisationen und Aktiven in Thüringen, die sich gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und völkischem Nationalismus in unserer Gesellschaft stellen. Wir wollen uns austauschen und unser Wissen teilen, über unsere Positionen diskutieren und miteinander streiten. Gemeinsam wollen wir öffentlich zeigen, dass Rechtsextreme bei uns keinen Platz haben.

In diesem Jahr wird der antirassistische/ antifaschistische Ratschlag am 7. und 8. November in Erfurt in den Räumen der Fachhochschule stattfinden.

Mehr Infos unter: www.ratschlag-thueringen.de

Programm

7. November

19:00 Uhr, Mahngang

Treffpunkt: Alte Synagoge, Waagegasse 8

Die Route führt über das Rathaus, die Schlösserstraße und den Bahnhof zum Gelände der ehemaligen Firma Topf & Söhne.

Im Anschluss an den Mahngang gibt es einen Filmabend im Besetzten Haus:

"Drei Tage im April", Ein Film von Oliver Storz, Deutschland 1994, 103 Minuten.

8. November

9:30 Uhr Demonstration

Treffpunkt: Neue Synagoge, Juri-Gagarin-Ring 16

Die Route führt über den Bahnhof und den Anger zur Fachhochschule in der Altonaer Straße 23.

11:30 Uhr Eröffnung des Ratschlags im Plenum

Vortrag und Diskussion:

"Ein Blick in die Mitte. Zur Entstehung rechtsextremer und demokratischer Einstellungen. Eine Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung

Vorstellung der Workshops

13.00 Uhr Mittagessen

14.30 Uhr 15 unterschiedliche Workshops zu Themen wie Zerschlagung der Gewerkschaften 1933, Topf & Söhne, Flüchtlinge in Thüringen, Rechtsextremismus in Gewerkschaften, Nazis in den Parlamenten, Rechtsextremismus in Europa und ihre Vernetzung, Rechte Kapitalismuskritik, Rechte Alltagskultur und ihre Dresscodes, Polizei und Justiz, ...

17.30 Uhr Abschlussplenum

18.30Uhr Ende

Alle Engagierten und Interessierten sind herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen!

Die Teilnahme am Ratschlag ist kostenlos. Wir bitten jedoch alle Menschen mit Einkommen, sich an den anfallenden Kosten durch Spenden zu beteiligen. Für Menschen mit geringem Einkommen, insbesondere für Flüchtlinge, ist im Ausnahmefall die Übernahme von Fahrtkosten möglich.

Kinder werden in der Zeit von 11:30 Uhr bis 18 Uhr kostenlos betreut. Bitte teilt uns frühzeitig mit, wie viele Kinder ihr mitbringt und wie alt sie sind.

Infostände können aufgebaut werden, müssen aber vorher bei den VeranstalterInnen mit Platzbedarf angemeldet werden.

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