Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

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Flüchtlingsrat INFO 2/2009

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Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete: Einmal um die ganze Welt und die Taschen voller Geld?

„Einmal um die ganze Welt und die Taschen voller Geld“ mit diesen Worten beginnt ein bekannter Schlager des tschechischen Musikers Karel Gott. Doch wer aus den Kriegs- und Bürgerkriegsregionen der Welt nach Deutschland kommt, hat meist eine schwierige Flucht hinter sich und im Gepäck statt Geld traumatische Erlebnisse und Erinnerungen. Dennoch macht die im Sommer 2007 beschlossene „gesetzlichen Altfallregelung“ für langjährig Geduldete die Erlangung eines Aufenthaltsstatus abhängig von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts. Spätestens ab dem 1. April 2009 mussten die Betroffenen dieser lebensunterhaltsichernden Beschäftigung nachgehen. Rund zwei Monate nach Ablauf der Frist ist es Zeit, eine vorläufige Bilanz zu ziehen.

Ausgangslage

Viele Jahre hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis von Flüchtlingsorganisationen, antirassistischen Gruppen, Kirchen und Gewerkschaften auf politischer Ebene für ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge gestritten. Ziel war es, den rund 200.000 in Deutschland lebenden „langjährig Geduldeten“ eine dauerhafte und sichere Perspektive in der Bundesrepublik zu verschaffen. Gemeint waren damit Menschen aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebten und deren Kinder oft hier geboren worden sind. Menschen, die nicht selten hier Wurzeln geschlagen und ein neues Zuhause gefunden hatten, deren rechtlicher Aufenthalt aber weiterhin sehr unsicher war. Nachdem sich die Politik diesem Anliegen lange verwehrt hatte, kam es bei der Innenminsterkonferenz im November 2006 zu einer Einigung zwischen SPD- und CDU-regierten Bundesländern. Im August 2007 beschloss die Große Koalition schließlich mit der „gesetzlichen Altfallregelung“ eine bundesweite Regelung. Demnach konnten diejenigen, die sich mindestens acht bzw. mit Kindern sechs Jahre ununterbrochen in Deutschland aufhielten, unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die verabschiedete Stichtagsregelung stellte einen Paradigmenwechsel dar: War den potenziell Betroffenen der Arbeitsmarktzugang bis dahin weitestgehend verwehrt, so wurde nach der neuen Regelung die überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zur entscheidenden Bedingung für die Gewährung eines Bleiberechts. Die potenziell Begünstigten mussten spätestens bis zum 1. April 2009 ein dauerhaftes, lebensunterhaltsicherndes Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben, um in den Genuss der neuen Regelung zu gelangen.

Bisherige Bilanz

Diese Frist ist mittlerweile abgelaufen und die Bilanz fällt ernüchternd aus. Denn nur ein Bruchteil der erhofften 60.000 Menschen war in der Lage, die hohen festgelegten Hürden zu überspringen. Zwar erhielten bis zum 28. Februar 2009 rund 35.000 Personen  eine Aufenthaltserlaubnis, davon jedoch mehr als 28.000 nach § 104a Abs 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetz nur auf Probe. Die bisherige Regelung endet am 31.12.2009. Eine übergroße Mehrheit von ihnen wird keine eigenständige Einkommensabsicherung nachweisen können und somit ihren Aufenthalt auf Probe verlieren. Weil Verlängerungsanträge im Rahmen der Altfallregelung ausdrücklich ausgeschlossen wurden, droht ihnen somit ab dem 1. Januar 2010 der Rückfall in die Duldung, sofern nun Passdokumente vorliegen schlimmstenfalls die Abschiebung.

Im Billiglohnland Thüringen ist es für die Betroffenen besonders schwer, einen lebenssichernden Arbeitsplatz zu finden. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit bekamen im Oktober 2008 mehr als 58.000 erwerbstätige Menschen ergänzendes ALG II. Davon verdienten rund 18.000 mehr als 800,- Euro im Monat, womit man eine Vollzeitbeschäftigung voraussetzen kann. Dies belegt, dass es auch vielen deutschen ArbeitnehmerInnen nicht gelingt, ihren Lebensunterhalt von ihrer Hände Arbeit zu bestreiten. Die Chancen von langjährig Geduldeten sind dementsprechend noch schlechter. Und so waren es in Thüringen bis zum 31.12.2008 gerade einmal 481 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, davon sogar nur 58 Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen konnten.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Projekte zur unterstützenden Begleitung der Altfallregelungen, an denen sich auch der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Rahmen des Projekts „to arrange – initiativ flüchtlinge in arbeit“ beteiligt, sind verspätet gestartet. Bis die Informationen über die neuen rechtlichen Möglichkeiten in der Fläche angekommen waren, war die Zeit für diejenigen, die davon prinzipiell profitieren können, sehr kurz. Völlig vernachlässigt wurden in der bisherigen Regelung alte und kranke Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Sie hatten keine Chance, eine sichere Perspektive in der Bundesrepublik zu erhalten.

Forderungen

Dass die bisher getroffenen Regelungen nicht geeignet sind, eine für die Betroffenen akzeptable Lösung zu finden, ist mittlerweile deutlich geworden. Um massenhafte Abschiebungen ab dem 1. Januar 2010 all derer zu verhindern, die ein Bleiberecht auf Zeit erhalten hatten, aber ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern konnten, braucht es eine kurzfristige gesetzliche Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode. Dies haben mittlerweile nicht nur PolitikerInnen der Partei Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE erkannt, die bereits Gesetzesanträge in den Bundestag eingebracht haben, sondern auch einige Abgeordnete der großen Koalition. Die Minimalforderung ist somit die rasche Verlängerung über den 31. Dezember 2009 hinaus.

Doch diese Verlängerung kann nur ein erster Schritt hin zu einem Bleiberecht sein, das seinen Namen auch verdient. Insbesondere die sehr viel schwierigeren Arbeitsmarktbedingungen in Ostdeutschland sind bisher nur unzureichend berücksichtigt worden. Mit der Verschärfung auf dem Arbeitsmarkt als Folge der internationalen Finanzkrise ist es für die Gruppe der langjährig Geduldeten noch sehr viel schwerer geworden, eine lebensunterhaltssichernde Beschäftigung zu finden - insbesondere für Familien mit Kindern. Der ergänzende Erhalt von ALG-II-Leistungen muss durch eine Neuregelung möglich werden.

Das Ziel der Beseitigung von Kettenduldungen kann durch eine einmalige Stichtagsregelung nicht erreicht werden. Deshalb darf eine Nachfolgeregelung keine Stichtage mehr enthalten, stattdessen braucht es eine regelmäßige, möglichst transparente und an die Betroffenen kommunizierte Regelung, deren Hürden übersprungen werden können.

Zudem braucht es dringend Ausnahmeregelungen für alte und kranke Menschen, die ja häufig genau aus diesem Grunde eine Duldung erhalten haben. Eine einseitige Einteilung von Flüchtlingen nach Nützlichkeits- und Kostenkriterien läuft einer humanen Flüchtlings- und Migrationspolitik zuwider.

Erik Plummer

Aufnahme von Flüchtlingen in der Bundesrepublik

Am 19.März kamen die ersten Irakflüchtlinge im Rahmen des von den EU-Innenministern beschlossenen Aufnahmeprogramms in Hannover an. Es sei zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung endlich an der Aufnahme von Irakflüchtlingen beteiligt und den Betroffenen zu wünschen, dass sie in Deutschland eine neue Heimat finden, so PRO ASYL und Missio in einer Pressemittlung. Die Organisationen betonten gleichzeitig, dass die Aufnahme der Irakflüchtlinge aber nur der erste Schritt sein könne. Mehr Flüchtlinge und ein kontinuierliches Aufnahmeprogramm müssten folgen.

Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder hatten im Rahmen der Innenministerkonferenz am 20. November 2008 angekündigt, dass sich die Bundesrepublik an der europäischen Aufnahmeaktion zum Schutz nach Syrien und Jordanien geflüchteter IrakerInnen beteiligen und 2.500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Irak eine Einreise in die Bundesrepublik ermöglichen würde. 75 Flüchtlinge sollten durch das Land Thüringen aufgenommen werden. Das Bundesinnenministerium erließ am 5.12.2008 eine Anordnung, die das Bundesamt berechtigt, Flüchtlingen aus dem Irak eine Aufnahmezusage zu erteilen. Bis Anfang März sollte das Aufnahmeverfahren abgeschlossen sein.

Laut Pressesprecher des Innenministeriums Thüringen wurden bisher (Stand 04.05.2009) lediglich zwei Flüchtlinge in Thüringen aufgenommen. Dies liegt nach Angabe des Innenministeriums daran, dass bei der Einreise verwandtschaftliche Beziehungen der Flüchtlinge zu in der Bundesrepublik lebenden Angehörigen Beachtung findet und die Flüchtlinge auf Wunsch in die entsprechenden Bundesländer verteilt werden. Im Rahmen dieser Aufnahmemodalitäten seien formale Aufnahmeschlüssel in den Hintergrund getreten. Die Bereitschaft zur Aufnahme in Thüringen bestehe aber weiterhin.

Mehr als zwei Millionen Flüchtlinge leben in den Erstaufnahmestaaten Jordanien und Syrien. UNHCR schätzt allein den Anteil der Minderheitenangehörigen unter ihnen auf etwa 10-12%. Für die Irak-Flüchtlinge stehen nur 2.500 Aufnahmeplätze in Deutschland zur Verfügung, 10.000 in der gesamten EU. Missio und PRO ASYL sehen bereits jetzt einen weit größeren Bedarf.

PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt: „Die Zahl derer, die als Angehörige religiöser Minderheiten und als Angehörige so genannter besonders verletzbarer Gruppen – schutzbedürftige Frauen, Folteropfer – eine neue Heimat benötigen, die voraussichtlich nicht in den Irak zurückkehren können, ist weit größer.“

Sabine Berninger

Flüchtlingsschutz nur bei Normalgewicht?

Skandalöses Vorgehen im Falle eines diabeteskranken Flüchtlings aus Eisenach

Am 5. März 2009 fand am Geraer Verwaltungsgericht die Verhandlung von Aboubacar Wan statt. Herr Wan ist Flüchtling aus Sierra Leone und seit seinem 16. Lebensjahr in Deutschland. Das sind jetzt immerhin 11 Jahre. Verhandelt wurde die Frage, ob er trotz seiner Diabetes-mellitus-Erkrankung und der damit verbundenen 4-mal täglichen Insulineinnahme in sein Herkunftsland abgeschoben werden dürfe oder ob in Sierra Leone eine konkrete erhebliche Gefahr für sein Leben und seine Gesundheit bestünde.

Sierra Leone zählt zu den ärmsten Ländern der Welt: Rund 70 Prozent der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze von einem US-Dollar pro Tag. Konkret heißt das, ein Großteil der Bevölkerung ist nahezu am Verhungern. Die medizinische Versorgung ist im Ganzen hoch problematisch wenn überhaupt gegeben. Aber was geht uns schon das Elend der Welt an? Zumindest scheint die Frage berechtigt, wenn man die Prozedur des Verfahrens betrachtet:

Zunächst hat das Eisenacher Sozialamt versucht, diesen wesentlichen Bestandteil des Flüchtlingsschutzes auszuhebeln, indem sie erklärte, die Kosten für die Diabetes-Behandlung in Sierra Leone für zwei Jahre zu übernehmen, ohne zu klären, was danach passieren soll. Das Thüringer Landesverwaltungsamt setzte am Tag vor der Verhandlung mit einer Kostenübernahmeerklärung noch eins drauf. Darin heißt es:

„Die vom Sozialamt Eisenach gegebene Kostenerstattungszusage wird zu Lasten des Freistaates Thüringen dahingehend erweitert, dass über die besagten zwei Jahre hinaus die mit der vorliegenden Erkrankung wegen Diabetes melitus verbundene Kostenzusage durch den Antragsgegner bis auf Weiteres gegeben wird. Gegebenfalls ohne zeitliche Begrenzung, sofern der Antragsteller nachweist, dass er im Bereich eines Normalgewichtes ist. Das Normalgewicht in dem Sinn bedeutet Körpergröße in Zentimetern minus 100 erhöht um maximal 10%."

Begriffe wie „bis auf Weiteres “, „gegebenenfalls” und „insofern” sind doch eher vage und unbestimmt, noch dazu, wenn sie an die Körpermaße gekoppelt werden. Und wie darf man sich das denn praktisch vorstellen? Prüft die Botschaft in Freetown dann regelmäßig das Gewicht in gewissenhafter Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt? Was passiert denn, wenn eine Akut-Versorgung notwendig wird, aber die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten äußerst dürftig vorhanden sind? Und wie wird eigentlich sichergestellt, wie Herr Wan auch tatsächlich das Geld bekommt?

Dessen unbeirrt entschied das Verwaltungsgericht Gera, dass mit dieser Kostenzusage einer Abschiebung von Aboubacar Wan keine Bedenken mehr entgegenstehen.

Hier wird auf eine zynische Weise ein wesentlicher Teil des humanitären Flüchtlingsschutzes ausgehöhlt und ad absurdum geführt. In einer beschämenden Art werden allgemein verankerte Menschenrechte unterlaufen und die Verantwortung in Armutsregionen verlagert. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Entscheidung nicht vom Thüringer Oberverwaltungsgericht mit getragen wird!

Ellen Könneker

Handlungsspielräume werden nicht genutzt

Nachdem am 28. Februar der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. seinen regelmäßig stattfindenden Offenen Flüchtlingsrat in Sonneberg veranstaltete, gab es am 1. April ein Gespräch mit der Landrätin und den für Ausländerrecht und Unterbringung von Flüchtlingen zuständigen AmtsleiterInnen. Grund für dieses Gespräch waren einerseits Presseveröffentlichungen über die Veranstaltung im Freien Wort und andererseits das konkrete Gesprächsangebot des Flüchtlingsrates an die Landrätin. In dem Schreiben wurde durch den Verein darauf hingewiesen, dass viele der geschilderten Probleme unmittelbare Folge der durch den Landkreis ohne gesetzliche Verpflichtung gewählten Unterbringungsforam in einer Gemeinschaftsunterkunft sind. Die Landrätin des Landkreises Sonneberg sagte zu, die Frage der Unterbringung nochmals zu prüfen und sich gegebenefalls in den kreisfreien Städten Suhl und Eisenach zu informieren. Beide Städte verzichten auf eine Gemeinschaftsunterkunft.

Vordergründigstes Thema war allerdings die Frage der Sicherheit der Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft, die in der Innenstadt Sonnebergs liegt. BewohnerInnen berichteten auf dem Treffen des Offenen Flüchtlingsrates nicht nur von einem mit rassistischen Parolen begleiteten Übergriff auf die Gemeinschaftsunterkunft im zeitlichen Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft und einem weiteren Angriff im vergangenen Jahr, bei dem mehrere Fensterscheiben zerstört wurden, die zum Teil bis heute nicht repariert sind. Neben diesen gezielten Angriffen des Hauses seien die BewohnerInnen aber auch nahezu wöchentlich von rassistischen Rufen vor der Gemeinschaftsunterkunft und von Steinwürfen auf das Gebäude betroffen. Unzweifelhaft ist es ein unerträglicher Zustand, wenn Menschen innerhalb ihrer eigenen Wohnung in Angst vor Angriffen leben müssen bzw. regelmäßig rassistische Beleidigungen erdulden müssen. Weiter wurde berichtet, dass sich BewohnerInnen nachts nicht mehr aus ihrem Zimmer trauen, um bspw. die Toilette aufzusuchen, da sie mehrfach erfahren mussten, dass nicht berechtigte und unbekannte Personen sich im Haus aufhalten. Nach dem Schreiben ist zumindest dieses Problem durch den Einbau einer selbstschließenden Tür, die nicht ohne Schlüssel geöffnet werden kann, abgestellt wurden. Nach Aussage der Flüchtlinge habe sich seit dem Besuch in Sonneberg einiges in der Gemeinschaftsunterkunft verbessert, doch das Grundproblem der Gemeinschaftsunterkunft bleibt bestehen.

Im Gespräch mit der Landrätin und dem Vertreter der Ausländerbehörde wurden noch weitere Mängel angesprochen. So müssen Flüchtlinge ihre Duldungsverlängerungen beantragen, obwohl sie von Gesetz wegen bei Vorliegen der Voraussetzungen von Amts wegen verlängert werden müssen. Zudem dauere die „Prüfung“ in Sonneberg mehrere Tage und Flüchtlinge müssen für diesen Prüfungszeitraum ihre Dokumente abgeben. Unhaltbar für den Flüchtlinsrat ist ein solches Vorgehen, da einerseits das Antrags- und Prüfungsverfahren keinesfalls notwendig ist, aber vielmehr deshalb, weil Flüchtlinge zum Teil mehrere Tage ohne gültige Papiere leben müssen, die ihren geduldeten Aufenthalt in der Bundesrepublik nachweisen. Dieses Verfahren wurde durch die Ausländerbehörde verteidigt

Auch die weitere räumliche Beschränkung des Aufenthaltes für Geduldete auf den Landkreis über die im Gesetz verankerte Beschränkung auf das Bundesland wurde angesprochen. Diese Verfahrensweise rechtfertigte die Ausländerbehörde. In ihrer Argumentation bestreitet sie, dass die weitere Einschränkung als behördliche Maßnahme und abweichend von der gesetzlichen Regel als Bescheid zu erfolgen und damit begründet und rechtsmittelfähig zu erfolgen habe. Mit ihrer Argumentation verkennt die Ausländerbehörde ganz eindeutig den gesetzgeberischen Willen und die Unterschiedlichkeit der Regelungen im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz, wie es zum Beispiel der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zur Strafbarkeit des mehrmaligen Verstoßes gegen eine behördliche Einschränkung des Aufenthaltes auf den Landkreis (siehe weitere Artikel). Der Flüchtlingsrat wird hier weiterhin an einer Lösung im Interesse der Flüchtlinge dranbleiben.

Den Besuch in Sonneberg nutzten VertreterInnen des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. auch dazu, gemeinsam mit dem Migrationsdienst der AWO eine Reihe von Einzelfallberatungen durchzuführen. In einigen Fällen konnten schnell konkrete Lösungen gefunden werden, in anderen Fällen sind noch viele Wege zu gehen.

Deutlich wurde in Sonneberg wieder einmal, dass ausreichende spezifische Beratungsangebote für Flüchtlinge trotz eines hohen Bedarfes fehlen. Deutlich wurde aber auch, dass sowohl Ausländerbehörde als auch das Sozialamt die bestehenden Handlungsspielräume im Interesse der Flüchtlinge kaum oder gar nicht ausschöpfen. Grund genug, auch in Sonneberg weiter am Ball zu bleiben.

Verstoß gegen behördliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Geduldete ist auch im Wiederholungsfall keine Straftat

Geduldeten Flüchtlingen ist durch das Aufenthaltsgesetz der Aufenthalt auf das jeweilige Bundesland beschränkt. Nach Satz 2 des § 61 Absatz 1 können durch die Ausländerbehörden weitere Auflagen angeordnet werden. Diese Ermächtigung nutzen Ausländerbehörden oftmals dazu, die gesetzliche Beschränkung des Aufenthaltes behördlich noch weiter einzuschränken. So dürfen viele geduldete Flüchtlinge nicht den eigenen Landkreis verlassen.

Der Bundesgerichtshof hat einerseits am 17. Februar 2009 geurteilt, dass auch ein mehrmaliger Verstoß gegen eine behördliche Beschränkung des Aufenthaltes auf den Landkreis keine Straftat darstelle (AZ: 1 StR 381/08). Andererseits wurde durch das Urteil bestätigt, dass ein mehrmaliger Verstoß gegen die gesetzliche Beschränkung des Aufenthaltes auf das Bundesland ein Straftatbestand darstellt.

Ausgangspunkt des Urteils war die Vorlage der Rechtsfrage durch das Oberlandesgericht Bamberg, dass entgegen bisheriger Entscheidungen verschiedenster Oberlandesgerichte einen äthiopischen Flüchtling strafrechtlich belangen wollte.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Frage beantwortet, ob ein mehrmaliger Verstoß gegen die behördliche angeordnete Beschränkung des Aufenthaltes auf den Landkreis entsprechend § 61 Abs. 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz eine Straftat darstellt und diese Frage verneint. Im Aufenthaltsgesetz heißt es dazu in § 95, dass mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 zuwiderhandelt. Der Bundesgerichtshof ging in seinem Urteil davon aus, dass diese Strafnorm nur auf die gesetzliche räumliche Beschränkung nach § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG anzuwenden ist. Insbesondere verwies der BGH darauf, dass allein deswegen nicht auf den gesamten Absatz 1 Bezug genommen wird, da mit der Ermächtigung zur Anordnung weiterer Auflagen durch die Ausländerbehörden weit mehr Fallkonstellationen möglich sind, als nur die weiter eingrenzende räumliche Beschränkung auf den Landkreis, z.B. das Verbot eines Studiums. Somit könne sich die Strafnorm nur auf die gesetzliche räumliche Beschränkung des Satzes 1 beziehen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass nur der mehrmalige Verstoß gegen die behördliche räumliche Beschränkung nach § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, nicht aber der gegen andere Auflagen entsprechend § 61 Abs.1 Satz 2 AufenthG eine Straftat darstelle.

Eine Ordnungswidrigkeit bleibt allerdings auch der Verstoß gegen die Beschränkung des Aufenthaltes auf den Landkreis nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG. Im § 98 Abs. 3 heißt es dazu: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach ... § 61 Abs. 1 Satz 2 zuwiderhandelt“.

Auch wenn mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes für einen Teil der Geduldeten Rechtsklarheit geschaffen wurde und sie somit vor einer übereiligen Strafverfolgung geschützt sind, bleibt immer noch die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch die Residenzpflicht an sich: Asylbewerber im noch laufenden Verfahren unterliegen immer noch einer sehr engen Beschränkung ihrer Freiheit mit der für sie geltenden Gefahr drohender Strafverfolgung bei mehrmaliger Verletzung dieser Residenzpflicht. Geduldeten ist per Gesetz der Aufenthalt auf das Bundesland beschränkt und wird in vielen Fällen durch die Ausländerbehörden noch weiter eingeschränkt, in jedem Falle machen sie sich bei der Verletzung der Residenzpflicht einer Ordnungswidrigkeit schuldig, wenn sie mehrmals das Bundesland ohne Erlaubnis verlassen, begehen sie eine Straftat. Der beste Schutz für Flüchtlinge ist und bleibt die grundsätzliche Abschaffung der Residenzpflicht und die Anerkennung des Rechts auf Bewegungsfreiheit.

Steffen Dittes

Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht
Grüne fordern Freilassung von Felix Otto und Abschaffung der Residenzpflicht

Pressemitteilung des Landesverbandes Bündnis 90 / Die Grünen in Thüringen vom 04.05.2009

Felix Otto ist Kameruner und untergebracht in einem Asylbewerberheim im Saale-Orla-Kreis. Weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat, wurde er vom Amtsgericht Bad Lobenstein zu acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Wegen Verletzung der Auflagen sitzt er derzeit in der JVA Suhl-Goldlauter ein – voraussichtlich bis November.

"Einen Menschen nur deshalb für acht Monate einzusperren, weil er gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen hat, macht deutlich, wie diskriminierend diese Regelung ist – insbesondere für diejenigen, die in abgelegenen Unterkünften untergebracht sind. Die Residenzpflicht verbaut den Betroffenen die Möglichkeit, soziale Kontakte mit Landsleuten zu pflegen und ein kulturell wie religiös selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir sehen in dieser Regelung eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freizügigkeit von Asylsuchenden", stellt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen klar.

"Wir unterstützen daher die Forderungen von Pro Asyl und The Voice Jena, Felix Otto freizulassen", macht die Grünenpolitikerin deutlich und ergänzt: "Erschwerend kommt in diesem Fall die Länge der Strafdauer hinzu." Bernd Mesovic von Pro Asyl hatte bereits erklärt, dass dies das härteste ihm bekannte Urteil wegen der Verletzung der Residenzpflicht sei.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für eine Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge aus. So heißt es im Entwurf zum Bundestagswahlprogramm, das am Wochenende in Berlin verabschiedet wird: Die Residenzpflicht gehört abgeschafft, ebenso wie "Ausreisezentren" genannte Sammelunterkünfte, lagerähnliche Unterbringungen und das Flughafenverfahren, bei dem asylsuchende Menschen bereits am Flughafen festgehalten werden. "Insofern begrüßen wir auch die Schließung der GU Gehlberg zum 28. Juni 2009 als einen Schritt in die richtige Richtung", betont Astrid Rothe-Beinlich, die sich weiterhin für die Schließung der GU Katzhütte und die dezentrale Unterbringung Asylsuchender stark macht.

Situation in deutschen Abschiebehaftanstalten

Im vergangenen Herbst haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in einer großen Anfrage die Bundesregierung nach der Situation in deutschen Abschiebehaftanstalten befragt. Die Bundesregierung hat darauf im Dezember 2008 geantwortet (Bundestagsdrucksache 16/11384). Zudem erfolgte am 19. März 2009 eine Aussprache im Bundestag über die Ergebnisse der Anfrage und daran anschließend eine Abstimmung über einen Antrag der Linken zur Abschaffung von Abschiebehaft als Mittel zur Durchsetzung von Abschiebung (Plenarprotokoll 16/211, S. 22854-22863). Die Linke-Fraktion hatte bereits 2006 in einem Antrag die grundsätzliche Überprüfung von Abschiebungshaft, ihrer rechtlichen Grundsätze und der Inhaftierungspraxis gefordert.

Auf Bundesebene kam damit kürzlich und für kurze Zeit das Thema Abschiebehaft auf den Tisch und wurde dann mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP weggewischt. Dabei hatten es die Ergebnisse der großen Anfrage in der Tat in sich:

Die wesentlichste Aussage der Antwort ist, dass die Bundesregierung keinen ausreichend detaillierten Überblick über die Situation in deutschen Abschiebehaftanstalten geben kann. Da die Unterbringung in der Abschiebehaft Aufgabe der Bundesländer ist, muss die Bundesregierung auf die Statistiken der Bundesländer zurückgreifen. Oftmals entstehen hierbei allerdings enorme Lücken, wenngleich der Überblickszeitraum lediglich die Jahre 2005-2007 umfasst. So können etwa bei der Darstellung einer Haftdauer, die drei Monate übersteigt, bei der Erläuterung, ob in einer regulären JVA oder einer Abschiebehaftanstalt inhaftiert wurde oder bei der Unterscheidung zwischen Vorbereitungshaft und Sicherungshaft nicht für alle Bundesländer Zahlen vorgelegt werden.

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst schätzt, dass jährlich bis zu 10.000 Menschen in Deutschland in Abschiebehaft sitzen. Thüringen hat allerdings unter den Bundesländern einen sehr geringen Anteil an Abschiebehäftlingen. Zum Stichtag der Anfrage am 31. Dezember 2007 waren in Thüringen nur sechs Menschen in Abschiebehaft, in Berlin hingegen 114 und in Bayern 174 (die Zahlen zu Nordrhein-Westfalen hierzu sind unbekannt).

Da die Zahlen in der Antwort auf die Anfrage nach Bundesländern aufgeschlüsselt sind, können auch einige Detailinformationen zu Thüringen gegeben werden. Zur Situation in Thüringen hatten allerdings bereits im Sommer 2008 auch Abgeordnete der Landtagsfraktion der Linken eine kleine Anfrage an die thüringer Landesregierung gestellt (Landtagsdrucksache 4/4335).

In Thüringen waren im Jahr 2005 58 Menschen, im Jahr 2006 65 Menschen und im Jahr 2007 36 Menschen in Abschiebehaft mit anschließender Abschiebung. Der Anteil der Abschiebefälle in Thüringen mit vorheriger Abschiebehaft liegt bei etwas mehr als eins zu drei; von vier Abschiebungen geht also mindestens jeder vierten Abschiebung eine Abschiebehaft voraus. In einigen Fällen wird die Haft allerdings auch wegen Undurchführbarkeit der Abschiebung abgebrochen, dies war 2005 in elf Fällen der Fall, 2006 in 24 Fällen und 2007 in acht Fällen. Diese Menschen saßen demnach grundlos im Gefängnis. Auf Bundesebene können dazu keine Zahlen angegeben werden, weil von 2005 bis 2007 in sechs Bundesländern dazu keine Daten erhoben wurden.

Besondere Aufmerksamkeit wird in der Anfrage an die Bundesregierung der psychischen Situation der Abschiebehäftlinge geschenkt. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage auf die Statistik zur „Bundesdeutschen Flüchtlingspolitik und ihrer tödlichen Folgen“ der Antirassistischen Initiative Berlin Bezug genommen, nach der sich von 1993 bis 2008 56 Menschen in der Abschiebehaft das Leben nahmen und sich 449 Menschen selbst verletzten (vgl. http://www.anti-rar.de/doku/titel.htm).

Für Thüringen wird in der Antwort auf die Anfrage lediglich ausgeführt, dass eine psychische Betreuung der Abschiebehäftlinge möglich ist. Darüber, ob und ggf. wie häufig eine solche Betreuung notwendig war, konnten allerdings keine Angaben gemacht werden. Im nachgefragten Zeitraum von 2005 bis 2007 hätte keine Verlegung in ein psychiatrisches Krankenhaus vorgenommen werden müssen. Auch seien keine Selbsttötungen oder versuchte Selbsttötungen zu verzeichnen. Im Bundesvergleich gab es hingegen im Zeitraum von 2005 bis 2007 mindestens zwei Selbstmorde und 39 Selbstmordversuche, wobei auch hierzu nicht alle Bundesländer Zahlen vorlegen können.

Während Bündnis 90/ Die Grünen in der Bundestagsdebatte Veränderung des § 62 des Aufenthaltsgesetzes forderten, um somit die Haftdauer einzuschränken und die Inhaftnahme von Minderjährigen zu unterbinden, forderte Sevim Dağdelen für die Linke den Verzicht auf Abschiebehaft, da dies ein Instrument der Abschreckungspolitik sei. Für die Regierungskoalition und die FDP ist die Abschiebehaft ein notwendiger Bestandteil der Verwaltungsmaßnahme Abschiebung. Menschenrechtsverletzungen mögen diese hierin nicht erkennen, zumal die Abschiebehaft nur das letzte Mittel sei, um das Zuwanderungsgesetz auch umzusetzen.

Aus Sicht von Flüchtlingsinitiativen bleibt daher ein Fazit in Unzufriedenheit: Obwohl die Bundesregierung selbst nicht für alle Bundesländer genauere oder vergleichbare Daten zu Haftdauer, Haftaufhebung, Suizid und Suizidversuche sowie zu Haft und Haftdauer von Schwangeren und Minderjährigen vorlegen kann, lehnt der Bundestag eine weitere Beschäftigung mit dem Thema Abschiebehaft ab. Zwar ist der Bund für das Zuwanderungsrecht zuständig, dennoch gibt es bundesweit unterschiedliche Haftbedingungen der Abschiebehäftlinge. Es gäbe also Grund genug, sich überhaupt auf Ebene des Bundes mit dem Thema zu beschäftigen. An der prekären Situation in den Abschiebehaftanstalten wird sich daher auf absehbare Zeit nichts ändern, eine Abschaffung der Abschiebehaft scheint im Moment politisch sehr weit weg.

Andreas Kewes

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Jungen sind in Thüringen weiterhin schlechter gestellt als Mädchen

Die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag hatte im April mit einem Antrag auf eine Verbesserung der Situation unbegleiteter männlicher minderjähriger Flüchtlinge in Thüringen gedrängt. Leider erfolglos.

Bereits im Januar hatte DIE LINKE. die Schlechterstellung von Jungen im Gleichstellungsausschuss des Landtages thematisiert: Männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über 16 Jahren werden in Thüringen, sofern kein Jugendhilfebedarf festgestellt wird, in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die Landesregierung verfährt hierbei nach dem Asylverfahrensgesetz mit dem Argument, sie müsse nach Bundesrecht handeln.

Diese Regelung korreliert jedoch mit einem anderen Bundesgesetz, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII): Danach ist das Jugendamt verpflichtet, Kinder und Jugendliche in seine Obhut zu nehmen, wenn sie unbegleitet nach Deutschland kommen und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte hier aufhalten.

Mädchen und Jungen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden unterschiedlich behandelt. Die Mädchen belässt man, um möglichen Schädigungen in den Gemeinschaftsunterkünften, z. B. durch sexuellen Missbrauch, vorzubeugen, in der Obhut des Jugendamtes. Jungen werden, legt man den § 42 KJHG zugrunde, schlechter gestellt, was wohl weder den Bestimmungen des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) noch der UN-Kinderrechtskonvention entspricht. Auch wenn es sich aktuell um lediglich fünf männliche unbegleitete Flüchtlinge handelt, müssen Kindeswohl und Kinder- und Jugendschutz Vorrang haben. Kostenargumente oder der mögliche Ausgang der Asylverfahren dürfen hier keine Rolle spielen, so die Forderung der Linksfraktion. Dabei hilft es auch nicht, dass von Seiten des Innenministeriums im Januar angeboten wurde, bei künftigen "Fällen" die Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften mit gutem Sozialbetreuungsangebot unterzubringen. Dies kann nur eine Zwischenlösung sein. Die Landesregierung muss im Sinne des Kindeswohls dem Kinder- und Jugendhilfegesetz den Vorrang vor ausländerrechtlichen Rechtsnormen geben und nicht blind einer Aussage des Bundesinnenministers folgen, nach der das KJHG keinen Vorrang vor dem Ausländerrecht habe, so die Argumentation.

Einen Vorrang ausländerrechtlicher Bundesregelungen vor dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht DIE LINKE. nicht und forderte deshalb in einem parlamentarischen Antrag, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für einen wirksamen Schutz minderjähriger Flüchtlinge und den Vorrang der im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) normierten Schutzregelungen für Minderjährige vor anderen Gesetzen, insbesondere denen des Ausländerrechts eingeräumt werde. Für Thüringen beantragte die Fraktion verbindliche Verwaltungshinweise, mit denen sämtliche durch das KJHG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und internationale Abkommen resultierende Rechte und Schutzfunktionen gegenüber minderjährigen Flüchtlingen zur Geltung kommen.

 

Der Antrag wurde von der CDU-Mehrheit mit dem (unhaltbaren) Argument der fehlenden Zuständigkeit abgelehnt.

Sabine Berninger, MdL,

Sprecherin für Migrationspolitik,

DIE LINKE. Fraktion im Thüringer Landtag

Die Arbeit der Thüringer Härtefallkommission 2008

Die Thüringer Härtefallkommission (HFK) ist eine Einrichtung nach § 23a Abs. 1 AufenthG. Demnach können geduldete Menschen in Thüringen als „Härtefälle“ eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn „dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen“ (Wortlaut aus der Härtefallverordnung).

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG ist in Thüringen an Auflagen gebunden. So besteht grundsätzlich Passpflicht. Eine weitere Auflage ist i. d. R. die Sicherung des Lebensunterhaltes oder die Aufnahme einer Ausbildung (für jugendliche Flüchtlinge).

Im Jahr 2008 fanden fünf Sitzungen der HFK statt. Insgesamt wurden 29 Anträge gestellt, von denen 23 Anträge behandelt wurden. Es wurde geprüft, ob tatsächlich „Härtefälle“ vorliegen, Ausschlussgründe oder Erteilungsverbote die Behandlung in der HFK verhindern oder zwischenzeitlich andere Aufenthaltstitel erteilt wurden.

Laut § 6 (3) Härtefallverordnung trifft die Härtefallkommission die Entscheidung über ein Härtefallersuchen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der acht stimmberechtigten Mitglieder. 2008 wurden 11 Härtefallersuchen, welche 33 Personen betrafen, an das Thüringer Innenministerium (TIM) gerichtet. In neun Fällen wurde dem Ersuchen stattgegeben, was 21 Personen betraf. Abgelehnt wurde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für zehn Personen.

Für die Jahre 2005 – 2008 ergibt sich folgende Übersicht der Arbeit der HFK:

 

Jahr

 

 

 

gestellte

Anträge

 

 

 

davon behandelte Anträge

davon Härtefallersuchen der HFK an das TIM

 

 

Erteilung einer AE nach § 23 a

 

 

2005

71 (298 Personen)

57

35

27 (113 Personen)

2006

68 (267 Personen)

62

36

29 (108 Personen)

2007

33 (96 Personen)

32

19

12 (61 Personen)

2008

29 (67 Personen)

20

11

9 (21 Personen)

 

FAQ:

Wer kann einen Antrag stellen?

Flüchtlinge mit Duldung unabhängig davon, ob noch ein Asylfolgeverfahren anhängig ist oder ein Familienmitglied noch eine Aufenthaltsgestattung besitzt (z.B. das jüngste Kind). Wichtig ist das Vorliegen einer persönlichen und/ oder humanitären Härte.

Wie stelle ich einen Antrag?

Alle Beratungsstellen für Flüchtlinge verfügen über eine Liste der VertreterInnen der Härtefallkommission. Wichtig ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins mit einem der VertreterInnen, um über die „Härtefall“-Situation zu sprechen. Der/ die VertreterIn entscheidet, ob er/ sie einen Antrag an die HFK richtet.

Was brauche ich für die Antragstellung?

Alle Dokumente zum Asylverfahren, von Anwälten, ärztliche Atteste, Bescheinigungen über Freizeitaktivitäten, Zeugnisse, Arbeitsangebote oder Arbeitsverträge, und vieles mehr sind notwendig, um die individuelle Härte zu belegen und zu verdeutlichen. Beratungsstellen für Flüchtlinge verfügen über eine Check-Liste der notwendigen Unterlagen

Neues XENOS-Projekt gestartet: Voneinander lernen, miteinander arbeiten

Der Einstieg in den Arbeitsmarkt in Deutschland fällt MigrantInnen oft nicht leicht. MigrantInnen sind in Thüringen in den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen deutlich unterrepräsentiert, die Arbeitslosigkeit unter den im Freistaat lebenden AusländerInnen ist mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt.

Neben den schlechten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und der Nichtanerkennung ausländischer Abschlüsse wird eine Arbeitsaufnahme auch durch die Fülle von Regelungen und Gesetzen erschwert, über die MigrantInnen oft nur unzureichend informiert sind. Was ist bei einem 400,- Euro-Job zu beachten? Wie sieht ein korrekter Arbeitsvertrag aus? Habe ich Anspruch auf ergänzendes ALG II? Eine Schneise in diesen Fragendschungel möchte das Projekt „Reflex – MigrantInnen und deutsche ArbeitnehmerInnen als Lernende und Lehrende“ schlagen, das vom DGB-Bildungswerk Thüringen gemeinsam mit der Jüdischen Landesgemeinde durchgeführt wird. Angeboten werden einmonatige Fortbildungen, die im Zeitraum von September 2009 bis März 2011 insgesamt viermal stattfinden werden. Sie richten sich in erster Linie an arbeitslose MigrantInnen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, Nationalität oder Religionszugehörigkeit und werden in Erfurt angeboten.

Neben der Vermittlung von Fakten rund um Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht in Deutschland soll es auch um arbeitsweltliche Aspekte wie etwa das „angemessene Auftreten“ gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen gehen. Als DozentInnen werden dafür u. a. Menschen aus der betrieblichen und gewerkschaftlichen Praxis eingesetzt, um eine möglichst alltagsnahe Vermittlung der Inhalte zu gewährleisten. Ziel ist es, MigrantInnen eine größere Sicherheit in der Arbeitswelt und beim eigenen Auftreten zu geben. Ergänzt wird dieses Angebot durch einen Abendkurs sowie einen Tageskurs, die die skizzierten Themen rund um den Arbeitsmarkt in komprimierter Form behandeln sollen.

Doch weil eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe auch auf dem Arbeitsmarkt nur gelingen kann, wenn auch die deutsche Gesellschaft sich für mehr Vielfalt an der Arbeit und im Alltag öffnet, richtet sich das Projekt auch an Angehörige von Betriebsräten und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen sowie deutsche ArbeitnehmerInnen in Thüringen. Denn in ihrer Arbeit sind die Perspektiven von MigrantInnen höchstens am Rande von Belang und andere Themen spielen eine größere Rolle. Um diese Perspektiven sichtbarer zu machen, will das Projekt auf die gewerkschaftliche Bildungsarbeit und die betriebliche Praxis einwirken. Geplant ist, im Projektzeitraum Bildungsmaterialien zum Thema „Vielfalt und Partizipation in der Arbeitswelt“ zu entwickeln, zu erproben und für die (gewerkschaftliche) Bildungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Neben engagierten BildungsarbeiterInnen und deutschen KollegInnen werden auch hierfür MigrantInnen gesucht, die Lust haben, dabei mitzuhelfen und ihre Erfahrungen und Kenntnisse einfließen zu lassen.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen.

 

Reflex - Alles auf einem Blick:

 

Name: Reflex – MigrantInnen und deutsche ArbeitnehmerInnen als Lernende und Lehrende

Ein Projekt des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen

Laufzeit: 01.04.2009 bis 31.05.2011

Finanzierung: Projekt innerhalb des XENOS-Bundesprogramms „ Integration und Vielfalt“, gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds

1. Angebote für MigrantInnen:

-          Monatskurse: September 2009, März 2010, September 2010, März 2011

-          Abendkurse: November/Dezember 2009 und November/Dezember 2010

-          Tageskurs: Mai/Juni 2010

TeilnehmerInnen: MigrantInnen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Nationalität oder Religion

Ort: Erfurt

2. Angebote für Betriebsratsmitglieder, GewerkschafterInnen und ArbeitnehmerInnen:

-          Mitarbeit an der Erstellung und Erprobung von Bildungsmaterialien zum Thema „Vielfalt und Partizipation in der Arbeitswelt“

-          Beratung und Information zum Thema Migration, Unterstützung beim Abbau von Rassismus auf betrieblicher und gewerkschaftlicher Ebene

TeilnehmerInnen: deutsche ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und GewerkschafterInnen

Kontakt:

Melanie Pohner/ Frank Lipschik

DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.

Warsbergstraße 1

99092 Erfurt

Telefon: 0361/21727-28

Fax: 0361/21727-27

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Mitentscheiden zur Wahl zum Europaparlament am 7. Juni 2009

EU-Wahl kurz und knapp

In der anstehenden EU-Wahl werden in Deutschland gemeinsam mit den Kommunalwahlen am 7. Juni 2009  99 Abgeordnete ins EU-Parlament gewählt. Das EU-Parlament ist das einzige Organ der EU, welches direkt von den EU-Bürgern gewählt wird. In Deutschland hat jeder Bürger eine Stimme, die für eine Parteiliste abgegeben werden kann, ganz im Sinne des Verhältniswahlrechts.

Insgesamt werden in Europa 375 EU-Bürger über 376 Abgeordnete abstimmen und damit Einfluss auf die zukünftige EU-Politik nehmen.

Einfluss des EU-Parlament auf die Situation von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Die Abgeordneten des EU-Parlaments werden auch den zukünftigen Ton in der Asyl- und Flüchtlingspolitik angeben und auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit, wie beispielsweise den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit der EU, entscheidend Einfluss nehmen. Das EU-Parlament hat in der Vergangenheit bereits auf Gesetzeslücken aufmerksam gemacht und auf die Umsetzung von Anti-Diskriminierungsgesetzen geachtet. Diese gesetzlichen Schutzmaßnahmen sind unter anderem von besonderer Bedeutung für Asylbewerber und Flüchtlinge. Das EU-Parlament wird in Zukunft auch eine bedeutende Rolle in der Umsetzung und Gestaltung der Gleichstellungsrichtlinie spielen und über die zukünftige Migrations- und Integrationspolitik mitbestimmen.

Bewusst wählen

‚ECRE –European Council on Refugees and Exiles’ (→http://www.ecre.org)  ruft dazu auf, einen Kandidaten zu wählen, der sich für ein sicheres und einladendes Europa für Menschen, die wegen Folter, Krieg und Verfolgung flüchten mussten, einsetzt. Die EU-Repräsentanten sollten den aktuellen Herausforderungen gewachsen sein und garantieren, dass staatliche Interessen und individuelle fundamentale Rechte in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen.

Parteiprogramme sollten außerdem Angelegenheiten von ethnischen Minderheiten berücksichtigen und ihre politische Teilhabe fördern. Laut ‚ENAR- Europäisches Netzwerk gegen Rassismus’ (→www.enar-eu.org) gehören weniger als 2% aller Abgeordneten des EU-Parlaments ethnischen Minderheiten an, verglichen mit einer 5% Rate von Angehörigen ethnischer Minderheiten in Europa allgemein.

Gewusst wie

Verschiedene Internetseiten helfen Wählern dabei, eine Entscheidung zu treffen, wem sie ihre Stimme geben, indem sie Parteiprogramme mit persönlichen Aussagen abgleichen. Solche Seiten sind z.B.: www.votematch.eu und www.wahl-o-mat.de. Außerdem gibt es Seiten, auf denen Bürger die einzelnen Kandidaten zu Themen ihrer Wahl online befragen können, so zum Beispiel www.kandidatenwatch.de.

Wahlprüfsteine des Flüchtlingsrates zur Landtagswahl

Zur diesjährigen Landtagswahl hat sich der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. an die kandidierenden Parteien gewandt, um ihre Positionen für eine bessere Flüchtlingspolitik zu erfragen. Trotz zahlreicher bundesrechtlicher Regelungen besteht auch auf Landesebene Handlungsspielraum, um die Lebenssituation von Flüchtlingen zu verbessern. Aufhebung der Residenzpflicht für Thüringen, Leistungsgewährung durch Barmittel und dezentrale Unterbringung in Wohnungen sind Forderungen, die sowohl landesrechtlich als auch in der kommunalen Praxis Umsetzung finden können, ohne gegen Bundesrecht zu verstoßen.

Im Folgenden dokumentieren wir die an die Parteien gestellten Fragen. Im Sommer werden wir die Antworten auf der Internetpräsentation des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. veröffentlichen und im Rahmen einer Veranstaltung mit VertreterInnen der Parteien diskutieren.

  1. Rassismus
    Immer noch vertreten laut der Studie der FSU Jena 49% der Thüringer/innen die Auffassung, dass die Bundesrepublik in einem gefährlichen Maße überfremdet sei.
    Wie werden Sie Ihre politische Verantwortung wahrnehmen, um dieser verbreitete ausländerfeindlichen wirksam entgegenzutreten?
  2. 2. Bleiberecht
    Am 31.12.2009 laufen die nach der gesetzlichen Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz vorläufig erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus.
    Welches Konzept verfolgen Sie für diejenigen Menschen, die die hohen Voraussetzungen zur Einkommenssicherung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen und drohen, in den Status der Duldung zurückzufallen?
  3. 3. Residenzpflicht
    Das Asylverfahrensgesetz engt die Freizügigkeit für Flüchtlinge durch die sogenannte „Residenzpflicht“ erheblich ein. Andererseits ermöglicht es aber den Bundesländern, die Gebiete für einen erlaubnisfreien Aufenthalt für Flüchtlinge selbst zu bestimmen, um örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
    Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit einer Rechtsverordnung in Thüringen, die den erlaubnisfreien Aufenthalt in ganz Thüringen für Flüchtlinge eröffnet?
  4. 4. Asylbewerberleistungsgesetz
    Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält einen sogenannten Sachleistungsvorrang für Leistungen an Flüchtlinge innerhalb der ersten 48 Aufenthaltsmonate. Bei Abweichung vom Sachleistungsprinzip, so wie in Thüringen der Fall, stehen die Möglichkeiten der Leistungsgewährung in Bargeld oder in Form von Wertgutscheinen gleichrangig nebeneinander.
    Das Asylbewerberleistungsgesetz schreibt einen Grundbedarf für Flüchtlinge fest, der 30 % unter dem gesetzlichen Existenzminimum entsprechend SGB II bzw. SGB XII liegt. Durch das System der Wertgutscheine und dadurch entstehender Mehrkosten für die Leistungsempfänger liegt die Kaufkraft der Flüchtlinge schätzungsweise sogar 50% unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums.
    Wie beurteilen Sie die gegenwärtige Praxis der Leistungsgewährung an Flüchtlinge in Thüringen und werden Sie sich für eine Änderung dieser Praxis einsetzen?
    Welche Auffassung vertreten Sie grundsätzlich zu den Regelungsinhalten des Asylbewerberleistungsgesetzes?
  5. Unterbringung
    Die meist mehrjährige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge stellt einen menschenunwürdigen Umgang mit Menschen dar, der die allgemeine Handlungsfreiheit für Flüchtlinge nach Art. 2 GG erheblich einschränkt.
    Bei der Wahl der Unterbringung von Flüchtlingen sind nach Bundesgesetz das öffentliche Interesse und die persönlichen Belange miteinander abzuwägen.
    Wie beurteilen Sie grundsätzlich die Situation der Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen?
    Wie stellt sich für Sie das öffentliche Interesse bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen dar?
    Wie stehen Sie zu der Forderung, Asylsuchenden in Thüringen nach der Erstaufnahme grundsätzlich eine dezentrale Unterbringung bzw. Einzelunterbringung zu ermöglichen?
  6. 6. Flüchtlingsberatung
    Immer wieder weisen sowohl Flüchtlingsorganisationen als auch Flüchtlinge beratende Sozialverbände darauf hin, dass es in Thüringen viel zu wenige Beratungsstellen für Flüchtlinge gibt.
    Werden Sie sich für den Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen in Thüringen einsetzen und wie stellen Sie sich die finanzielle Absicherung dieser Beratungsstellen konkret vor?
  7. 7. Abschiebehaft
    Mit der Abschiebehaft werden Menschen ihrer Freiheit für mehrere Monate beraubt, ohne auch nur eine Straftat begangenen zu haben.
    Welche Position vertreten Sie konkret zur Möglichkeit der Inhaftierung von Flüchtlingen zum Zweck der Durchsetzung einer Abschiebung?
  8. 8. Sicherheitsrecht
    Zahlreiche Regelungen im Polizei- und Sicherheitsrecht führen im Vollzug zwangsläufig zu einer an rassistischen Kriterien orientierten Praxis (Rasterfahndung, Identitätsfeststellungen an gefährlichen Orten, verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen, Sicherheitsüberprüfungen).
    Wie stehen Sie zu der Forderung, diesen Maßnahmen zugrundeliegende Gesetze und Rechtsverordnungen mit dem Ziel zu überprüfen, durch Streichung oder Abänderung eine an rassistischen Kriterien orientierte Praxis auszuschließen?
  9. 9. Resettlement
    Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und PRO ASYL fordern in einem breiten Bündnis mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Menschenrechts- und anderen Flüchtlingsorganisationen ein deutsches jährliches Resettlement-Aufnahmeprogramm für schutzbedürftige Flüchtlinge.
    Werden Sie ein derartiges Programm im Rahmen Ihrer Politik unterstützen?
    Welche qualitativen und quantitativen Eckpunkte wünschen Sie sich für ein Resettlement-Aufnahmeprogramm?

Welche eigenen Schwerpunkte wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode im Bereich der Flüchtlings- und Migrationspolitik in Thüringen setzen? Welche Änderungen wollen Sie erreichen?
Für den Fall der Regierungsbeteiligung Ihrer Partei, für die Änderung welcher bundesrechtlichen Regelungen im Bereich des Asyl- und Ausländerrechtes werden Sie sich im Rahmen der Bundesratstätigkeit einsetzen?

Save me – Resettlement-Kampagne von Pro Asyl

PRO ASYL und Missio treten für ein kontinuierliches Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen ein, wie es viele Staaten längst installiert haben. Dies ist das gemeinsame Ziel auch im Rahmen der bundesweiten Initiative save me.

Ein breites Bündnis von PRO ASYL mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen fordert, dass Deutschland jedes Jahr ein Kontingent an Flüchtlingen aus den Erstzufluchtsstaaten aufnimmt und integriert.
Die Forderung: Flüchtlinge aus den schwierigen Verhältnissen in den Erstaufnahmestaaten heraus nach Deutschland zu holen. In der Fachsprache wird diese organisierte Aufnahme „Resettlement" oder „Neuansiedlung" genannt. Die Idee ist nicht neu. Seit vielen Jahren stellen Staaten wie die USA, Kanada, Schweden, Dänemark oder die Niederlande jährliche Quoten für die Aufnahme von Flüchtlingen bereit. Deutschland ist bislang noch kein Resettlementstaat. Dennoch hat auch die Bundesrepublik im Laufe ihrer Geschichte mehrfach auch große Gruppen von Flüchtlingen aufgenommen, wenn auch teilweise unter problematischen Bedingungen. Ende der 1970er Jahre fanden zum Beispiel 26.000 vietnamesische Boatpeople dauerhaft Sicherheit Aufnahme in Deutschland, 1999 wurden vorübergehend 10.000 Frauen und Kinder aus dem Kosovo ausgeflogen und nach Deutschland gebracht.

Deutschland sollte sich am internationalen Flüchtlingsschutz verantwortungsvoll und konsequent beteiligen und Flüchtlinge regelmäßig aufnehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind vorhanden und Platz für Flüchtlinge ist – in Zeiten funktionierender Abschottung und zurückgehender Zuzugszahlen – genug da.

Die Initiative „Save me – eine Stadt sagt ja!“ versucht, eine möglichst breite gesellschaftliche Basis für die Aufnahme von Flüchtlingen zu gewinnen. Die Bereitschaft, Schutzbedürftige aufzunehmen, soll von unten, aus den Kommunen heraus wachsen und öffentlich bekundet werden, um so die Bundesregierung zu einer Aufnahmeverpflichtung zu bewegen. Innerhalb weniger Wochen haben sich in 36 Städten und Gemeinden entsprechende lokale „save-me-Initiativen" gebildet und versuchen, die Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren.

Erfurt, Thüringens Landeshauptstadt, hat zwar keine lokale „save-me-Initiativen" initiiert, jedoch beschloss der Stadtrat im April auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich (mit den Stimmen von Grünen, SPD und DIE LINKE.) eine Bereitschaftserklärung zur dauerhaften Aufnahme und Integration von Flüchtlingen im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung.

Mehr Informationen zur Kampagne: www.save-me-kampagne.de.

Sabine Berninger

Aufgaben der Europäischen Grenzschutzagentur (FRONTEX)– eine Agentur mit Todesfolge (Teil 2)

Im ersten Teil habe ich die Entwicklung des gesetzlichen Rahmens zur Etablierung von Frontex dargestellt. Ziel der EU ist es, mittels der Agentur „FRONTEX“ Flüchtlinge von Europa fernzuhalten.

Die Verteilungsschere zwischen den armen und reichen Ländern des Südens und des Nordens sowie in den Ländern selbst geht immer weiter auseinander. In der Folge müssen immer mehr Menschen ihre Länder verlassen, um nicht elendig zu verhungern. Hinzu kommen die Menschen, die sich wegen zunehmender kriegerischen Auseinandersetzungen oder sonstiger Verfolgung in Sicherheit bringen müssen.

Ich muss hier nicht besonders herausstellen, dass die Menschen zumeist in ihre Nachbarländer gehen, nur wenige sind in der Lage, weiter bis nach Europa zu fliehen. Die Ursachen für die Verarmung in den Entwicklungs- und Schwellenländern sind in der Politik der reichen Länder sowie in der Politik von Institutionen wie der Weltbank, dem Weltwährungsfonds oder der EU selbst begründet.

Im Herbst 2007 gingen erschütterte Bilder um die Welt, als 17 afrikanische Länder entlang der Sahelzone von heftigen Regenfällen und Überschwemmungen heimgesucht wurden. Auch der Norden Ghanas war betroffen. Dort starben 18 Menschen in den Fluten und Tausende verloren ihre Unterkünfte. Viele Hilfsorganisationen sammelten umgehend Spenden und auch Außenminister Steinmeier sagte Unterstützung zu.

Bei Naturkatastrophen ist Eile dringend geboten, um Hunger und Armut zu bekämpfen. Gezielt werden stets die dramatischen Bilder des Leids im Fernsehen gezeigt, ohne auf die eigentlichen strukturellen Ursachen des Hungers einzugehen.

In Ghana muss man auch mit ganz anderen „Fluten“ umgehen:

„Billige Geflügelteile aus Holland, Belgien, Frankreich, Deutschland und Brasilien, Tomatenpaste aus Italien und China sowie Reis aus den USA, Thailand und Vietnam überschwemmen die Märkte und berauben lokale Kleinbauernfamilien ihrer wichtigsten Einkommensquelle. Die Folgen sind häufig das Gegenteil. Denn zur gleichen Zeit, zu der Steinmeier seine weisen Worte sprach, verhandelte die Kommission der Europäischen Union (EU) mit Ghana und 77 weiteren Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) über so genannte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements – EPAs). Unter anderem verlangte die EU dabei, dass diese Länder in den nächsten Jahren ihre Märkte für etwa 80 Prozent der europäischen Einfuhren vollständig öffnen. ‚Partnerschaft’ und ‚Freihandel’ sind wohlklingende Worte, doch die Wirtschaftsleistung der EU übersteigt jene der AKP-Staaten um das 31-fache. Vielen industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben droht das Aus, wenn sie der übermächtigen europäischen Konkurrenz schutzlos ausgeliefert werden.“[1]

Statt einen Politikwechsel in der Handels- und Entwicklungspolitik vorzunehmen, rüstet Europa auf. Seit Jahren spricht man von der „Festung Europa“. Die Agentur FRONTEX hat die Aufgabenstellung diese Festung zu sichern.

FRONTEX arbeitet mit vielen europäischen WissenschaftlerInnen verschiedenster Ausrichtungen zusammen und stellt Prognosen, wo und wann Flüchtlingsströme zu erwarten sind. Es werden Konzepte zur Abwehr erstellt. Der Einsatz von Grenzsoldaten bzw. –polizei sowie die Wahl der „Waffen“ wird geplant und vorgeben. Neu ist die länderübergreifende Zusammenarbeit von Polizei und Militär.

Nehmen wir an, dass im Juli 2009 am Frankfurter Flughafen  eine große Zahl von vermeintlichen Flüchtlingen erwartet wird. Dann könnten Grenzbeamten aus beliebigen europäischen Staaten dort vor Ort  z. B. Verhaftungen vornehmen, also Staatsgewalt ausüben. Die Einsätze finden innerstaatlich wie auch an den Außengrenzen statt. Die Rechtstaatlichkeit der einzelnen europäischen Staaten ist aufgehoben und unter EU-Flagge gestellt. „Letztendlich gehört es zu den Aufgaben von FRONTEX, die Arbeit der nationalen Grenzkontrollkräften der EU-Mitgliedsstaaten zu verknüpfen, zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, was Verantwortlichkeiten von Polizeikräften, Militär und Geheimdiensten einbezieht.“[2]

FRONTEX trifft eigenständig Vereinbarungen mittels Handelserleichterungen mit den angrenzenden Ländern, die im Gegenzug keine Flüchtlingsströme durch ihr Land lassen und/ oder sie wieder zurückführen. An Europas Ostgrenze werden hohe Mauern errichtet, um einen - aus europäischer Sicht - illegalen Grenzübertritt zu verhindern.

Das Konstrukt “FRONTEX“ ist so angelegt, dass keine PolitikerIn für die Aktivitäten geradestehen muss. Die Agentur ist als quasi private Einrichtung konzipiert. Im Verwaltungsrat (oberstes Gremium) besitzt jeder Mitgliedsstaat Stimmrecht. Staaten, die nicht der EU beigetreten sind, wie die Schweiz, erhalten einen Beobachterstatus. Zumeist sind die höchsten Beamten der jeweiligen nationalen Grenzpolizei in diesem Gremium vertreten. Zusätzlich sind noch zwei Beamte für die EU-Kommission im Verwaltungsrat.

Dieser ernennt für fünf Jahre den Exekutivdirektor und seinen Stellvertreter, die maximal für weitere drei Jahre im Amt bestätigt werden können. Beide Beamten sind in ihrer Funktion hochgradig unabhängig. Sie dürfen weder Weisungen entgegennehmen noch diese anfordern. Der Exekutivdirektor schlägt das Arbeitsprogramm, sowie Budget- und Personalentscheidungen vor. Der Verwaltungsrat kann dem entsprechen oder nicht.

Laut WDR5 soll die Bundesrepublik den Vorschlag einer Grenzagentur unterbreitet haben und seit 1999 in verschiedenen europäischen Militärmanövern vorbereitet worden sein[3]. Der FRONTEX- Exekutivdirektor Ilkka Laitinen sagt, dass der Beschluss FRONTEX zu schaffen, letztendlich auf einem außerordentlichen Ministertreffen der EU nach den Anschlägen vom 11. September 2001 getroffen worden sei.

FRONTEX bekommt weitgehend freie Hand, um mehr Macht ausüben zu können, ohne an verbindliche Kriterien von Transparenz und parlamentarischer Kontrolle gebunden zu sein. Das Budget der Grenzschutzagentur wurde im Jahr 2006 von 17 auf 70 Mio. Euro aufgestockt[4].

Mit diesem Budget wurde es erst möglich, systematisch Einsätze gegen Menschen im Mittelmeerraum und Atlantik (insbesondere Malta, Lampedusa, Griechenland aber auch Kanaren) auf breiter Front zu starten. Durch den Einsatz von Kriegsschiffen, Flugzeugen und Helikoptern wurde die Einreise verhindert.

Seitdem sind u.a. „rapid border intervention teams“ (RABITs), d.h. „schnelle Grenz-Interventionsteams“, hinzugekommen, so dass man jetzt richtigerweise von einer militarisierten Grenzüberwachungsagentur sprechen muss. Die Militarisierung geht weiter, längst tüftelt man an biometrischen (automatische Gesichtserkennung) Ein- und Austrittsystemen.

Zentrale Quelle: Was ist Frontex? Aufgaben und Strukturen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen. Broschüre im Auftrag von Tobias Pflüger, MdEP, Januar 2008.

Fortsetzung folgt im nächsten Info!

Elke Heimrich

Fern der Heimat wie Darwins Tauben

Neu zugewanderte und einheimische Jenaer Bürger beschäftigten sich im Frühjahr 2009 an gemeinsamen Nachmittagen mit Jenaer Kulturschätzen aus dem Phyletischen Museum, dem Stadtmuseum und dem Botanischen Garten. Dazu hatte der Kontaktkreis Migration der Katholischen Pfarrgemeinde Jena eingeladen. Denn: In Kontakt kommt man fast von selbst, wenn man gemeinsam Museen besucht und über das Gesehene spricht. Im Anschluss an die geführten Besichtigungen wurde bei Tee und Gebäck interessiert geplaudert.

Die Teilnehmergruppen der drei Veranstaltungen waren bunt gemischt. Sehr aufmerksam zeigten sich die Teilnehmer aus der Gruppe der Spätaussiedler. Sie leben seit vielen Jahren in Jena, stehen aber zumeist in geringem Kontakt mit den Einheimischen. Sprachprobleme mögen Ursachen sein - manchmal auch die Unterschätzung der eigenen Sprachkompetenz.  Dass Unterhaltungen sehr gut möglich sind, verdeutlichte die gemeinsame Teerunde: So griff man eben auf Papier und Stift zurück, falls man sich wirklich nicht verstand. Einige Teilnehmer mit Migrationshintergrund waren erst kürzlich in Jena angekommen: Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion, daneben Asylbewerber aus anderen Staaten. Sie alle besuchen Sprachkurse. Verständlicherweise war im Museum dennoch Übersetzung notwendig, zumindest hilfreich. Hier sieht der Kontaktkreis seine Ansatzmöglichkeiten: Neben mehrsprachigen Informationsblättern stehen auch immer sprachlich versierte Personen zur Seite.

Auf großes Interesse traf eine engagierte Fachführung im Phyletischen Museum. Hier waren Übersetzungen und Erläuterungen durch die Einheimischen sehr willkommen. So konnte jeder Teilnehmer für sich Eindrücke gewinnen: Die Vielfalt des Lebens wurde anhand beeindruckender Exponate begreifbar. Das Wunderwerk einer Schwammnadel ließ ebenso staunen wie Haeckels Medusenstudien. Und nicht zuletzt die Tauben, die Charles Darwin persönlich in der Hand gehalten hatte - Leihgaben aus dem Ausland, die somit vielleicht ähnlich „fern der Heimat“ sind wie die teilnehmenden Migranten…

Einen unterhaltsamen Ansatz verfolgte eine Führung im Botanischen Garten, ergänzt mit deutschsprachigen Fragebögen. Wer diesen ausfüllen wollte, sollte sich z. B. über die Herkunft von Zimtstangen anhand der Informationstafeln in den Gewächshäusern kundig machen und die richtige Antwort ankreuzen. Auch hier zeigte die anschließende Teerunde in den Räumlichkeiten der Pfarrgemeinde wieder einmal, dass sich in entspannter Atmosphäre mit einem gemeinsamen Grundthema humorvolle und begeisterte Gespräche entwickeln können.

Obwohl der finanzielle Aufwand für Veranstaltungen dieser Art relativ gering ist, sind Spenden die Grundlage der Arbeit des Kontaktkreises, und deren Einwerbung beansprucht unsere kleine, ehrenamtliche Gruppe von 10 Personen. Bewegende Dankesworte und -gesten der Teilnehmer zeigen uns aber, dass die Idee ankommt: „In Kontakt kommt man fast von selbst, wenn man gemeinsam Kulturschätze betrachtet.“

Zur Teilnahme an den geplanten Veranstaltungen sind wie immer Jenaer Bürger mit und ohne Migrationshintergrund eingeladen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Kontaktkreis Migration über die Homepage der Katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist (www.stjohann-jena.de).

(Angelika Schöner; Fotos: Manfred Blanke)

Informationen für die Redaktion:

Angelika Schöner

Tel. 03641-227553

E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Aufruf zum Einreichen von Vorschlägen

Preis für die größtmögliche Gemeinheit 2009

Auch in diesem Jahr wird der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. den Preis für die größtmögliche Gemeinheit verleihen. Dieser Preis wird seit 9 Jahren zum Tag des Flüchtlings, am 2. Oktober, solchen Behörden oder Institutionen verliehen, die herausragende Anstrengungen bei der Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen unternahmen. Besonders gewürdigt werden dabei vorauseilender Gehorsam, die exzessive Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie außergewöhnliche Bemühungen, die (rechtliche) Lage von Flüchtlingen in Thüringen weiter zu verschlechtern.

Wir rufen alle Personen und Initiativen auf, wie in den vergangenen Jahren Vorschläge einzureichen, wer den diesjährigen Preis erhalten soll. Einsendefrist ist der 31. Juli 2009.

Der Vorstand des Flüchtlingsrates wird unter den eingereichten Vorschlägen den diesjährigen Preisträger auswählen. Der Preis wird am 2. Oktober 2009, am Tag des Flüchtlings, verliehen.

Hinweis: Wir gehen davon aus, dass mit allen eingereichten Vorschlägen die Zustimmung erfolgt, diese zu veröffentlichen.

Preis für Engagement für die Rechte von Flüchtlingen

Seit mehreren Jahren vergibt der Flüchtlingsrat Thüringen jährlich zum Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 2010 den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“. „Ausgezeichnet“ werden in der Regel immer wieder Behörden und Institutionen, die sich durch eine besonders restriktive Auslegung ohnehin schon nicht flüchtlingsfreundlicher Gesetze hervorheben.

Unberücksichtigt aber bleiben diejenigen, die sich seit langer Zeit für die Rechte von Flüchtlingen und der Verbesserung ihrer Lebenssituation einsetzen, sich ehrenamtlich engagieren, Zeit und oftmals auch Geld investieren, um manchmal „nur“ im Kleinen konkret zu helfen.

Auch in diesem Jahr wollen wir einen Preis für herausgehobenes Engagement für die Rechte von Flüchtlingen ausschreiben und vergeben. Wir bitten um das Einsenden von Vorschlägen bis zum 31. Juli 2009 mit einer kurzen aussagekräftigen Begründung an:

Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Warsbergstraße 1

99092 Erfurt

mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Steffen Dittes



[1] Quelle: http://www.germanwatch.org/handel/tomahuhn.pdf

„Europäische Handelspolitik verletzt Recht auf Nahrung in Ghana“, in: Verheerende Fluten politisch gemacht. Germanwatch e.V., Bonn, 2008.

[2] Aus dem Aufruf zum 6. Juni 2008 im Rahmen der Protestbelagerung vor dem FRONTEX-Hauptquartier in Warschau.

[3] WDR 5, Krieg im Mittelmeer – von der Cap Anamur zu FRONTEX und Europas neuen Lagern. Sendung vom 1.11.2008.

[4] „Schändliche EU-Politik“, ND 1.04.2009