19. Juni 2015
Keine Verteilung von Minderjährigen Unbegleiteten Flüchtlingen nach Quote und Immobilienmarkt!

Bedarfe und Bedürfnisse dieser besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen ernst nehmen.

Anlässlich des Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2015 fordert der Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Bedarfe und Bedürfnisse von minderjährig unbegleiteten Flüchtlingen ernst zu nehmen. Eine rein technokratischeVerteilung dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe nach Quote und rein nach dem Gesichtspunkt leerstehender Immobilien im Freistaat wird dem in keinster Weise gerecht!

Hintergrund ist ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzesentwurf zur Verteilung von minderjährigen Flüchtlingen, welche sich ohne Eltern in Deutschland aufhalten, auf alle Bundesländer zu verteilen. Diesem Königsteiner Schlüssel zufolge würde Thüringen knapp 3% aufnehmen. Aufgrund nur geringer Aufnahmezahlen bisher, existieren in Thüringen keine Clearingeinrichtungen, in denen in den ersten Monaten die tatsächliche und rechtliche Situation der Kinder und Jugendlichen sowie deren am Kindeswohl orientierten Perspektiven geklärt werden. Auch müssen zahlreiche Plätze für die anschließende Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe neu geschaffen werden. Die nun für die Errichtung von Clearingeinrichtungen ins Gespräch gekommenen Orte Schöngleina und Rohr, sind aus Sicht des Thüringer Flüchtlingsrates infrastrukturell völlig ungeeignet. Bereits im Februar 2015 hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. gemeinsam mit refugio thüringen e.V. ein Positionspapier vorgelegt mit zentralen Forderungen und Handlungsvorschlägen. Dazu zählen insbesondere:

  • Keine Errichtung von Clearinghäusern aufgrund fehlender Infrastruktur, Sprachlernmöglichkeiten, DolmetscherInnen, Bildungsangeboten, ÄrztInnen, Zugang zu psychosozialer Versorgung, RechtsanwältInnen und spezialisierten Flüchtlingsberatungsstellen, etc. im ländlichen Raum, sondern insbesondere in den großen Städten Thüringens
  • Schulung und Qualifizierung der MitarbeiterInnen der Jugendämter und Jugendhilfe hinsichtlich der Bedarfe, Besonderheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen der häufig auch traumatisierten Kinder und Jugendlichen

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. mahnt an, dass beim Errichten von Clearingeinrichtungen der Gesichtspunkt der speziellen Bedürfnisse dieser vulnerablen Personen im Vordergrund stehen muss und unter diesem Gesichtspunkt nach freien Immobilien gesucht werden sollte. Trotz des enormen zeitlichen Druckes, unter dem auch die Thüringer Landesregierung angesichts des geplanten Verteilungsverfahrens steht, sollte das Kindeswohl nicht aus den Augen verloren werden, sondern richtungsweisend sein.

 

Antje-C. Büchner

Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Schwerpunkt: umF/ Kinderflüchtlinge
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