23. Februar 2017
Geplantes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht muss das Wohl der betroffenen Kinder berücksichtigen

Gemeinsame Stellungnahme von 21 Verbänden und Organisationen

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett, fordern 21 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Grundsätzlich begrüßen die unterzeichnenden Organisationen und Verbände die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgsversprechender. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich deshalb für eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt aus. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen.

Berlin, 22. Februar 2017