13. März 2018
Flüchtlingsrat Thüringen e.V. lehnt gemeinsam mit zahlreichen Verbänden verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab

Ein breites Bündnis von 23 Verbänden und Organisationen lehnt Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich die Unterzeichner*innen zudem gegen die Einführung von Vorprüfverfahren in ANkER-Zentren für Erwachsene aus, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Stattdessen müssten die derzeitigen Regelungen nachgebessert werden, um den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Verfahren zur Alterseinschätzung zu stärken. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben zahlreiche Landesflüchtlingsräte, die Arbeiterwohlfahrt, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, die Diakonie Deutschland, die IPPNW, PRO ASYL, Save the Children und terre des hommes die Stellungnahme unterzeichnet.

„Mit dem Koalitionsvertrag drohen die ANkER-Zentren für Erwachsene zu Türstehern des Kinderschutzes zu werden. Auch wenn der Wortlaut noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte bei der Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen. Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als jetzt älter gemacht werden und dann ungeschützt in den Erwachsenensystemen verbleiben. Das Hauptziel von Alterseinschätzungsverfahren muss jedoch der Schutz von Minderjährigen sein. Ihre Rechte in den Verfahren müssen gestärkt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Seit mehreren Monaten werden verschiedene Forderungen zu Verfahren zur medizinischen Alterseinschätzung diskutiert, die der Öffentlichkeit suggerieren, dass eine gesetzliche Grundlage hier fehlt und die zuständigen Jugendämter in einem weitgehend ungeregelten Raum nach eigenem Gutdünken agieren. Dabei ist die Frage der Alterseinschätzung bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz verbindlich geregelt. Hier gibt es umfangreiche, gute Verfahren, bei denen das Jugendamt bei nicht ausräumbaren Zweifeln als letztes Mittel eine medizinische Untersuchung veranlassen kann. Und wir haben Fachkräfte, die jahrelange Erfahrung mit dieser Aufgabe haben und gute Arbeit leisten. Sie gilt es zu unterstützen und ihre Arbeit anzuerkennen“, sagt Nerea González Méndez de Vigo, Juristische Referentin des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände und Organisationen verkennen die derzeitigen Forderungen nach Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden bei der Alterseinschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zudem die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ärztliche Eingriffe, die keinen Heilzweck verfolgen und sind als nicht zielführende Grundrechtseingriffe abzulehnen. Im Übrigen ist es im Regelfall auch mit bildgebenden Verfahren unmöglich, das Alter so präzise einzuschätzen, dass eine Minderjährigkeit ausgeschlossen werden kann.

Die unterzeichnenden Verbände würden es dahingegen begrüßen, wenn die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahren im Kontext der Alterseinschätzung bei der Jugendhilfe zusammengeführt würden. Denn momentan setzen unterschiedliche Behörden unabhängig voneinander Geburtsdaten fest. Dies führt dazu, dass zum Teil für eine Person unterschiedliche Alter geführt werden. Deshalb sollte die bisherige Regelung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit Bindungswirkung gegenüber anderen Behörden ausgestattet, sowie das Rechtsmittelverfahren im Sinne internationaler Vorgaben effektiv ausgestaltet werden.

Die Stellungnahme mit allen Unterzeichnenden kann hier heruntergeladen werden.