20. Juli 2016
Für Thüringer Flüchtlingsunterkünfte gelten wieder die Mindeststandards

Flüchtlingsrat fordert dringend Schließung von Massenunterkünften und Nachqualifizierung des Personals

Der Thüringer Flüchtlingsrat begrüßt, dass die am 17. August 2015 ausgesetzten Mindeststandards in Thüringer Gemeinschaftsunterkünften wieder gelten. Wie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz kürzlich in einem Schreiben bekannt gab, sind die Mindeststandards bis zum 30. September 2016 wieder umzusetzen.

Die Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO) sieht neben Gemeinschaftsräumen auch die  besondere Rücksichtnahme auf Privat- und Intimsphäre der untergebrachten Personen vor. Martin M. Arnold vom Flüchtlingsrat Thüringen sagt dazu: „Es wird Zeit, dass die Standards wieder gelten. Auch wenn wir hier nicht von Qualitätsstandards reden und den Menschen nach wie vor gerade einmal 6qm Wohnraum zustehen, müssen nun Unterbringungen wie die Meininger Turnhalle geschlossen werden. Hier sind Einzelpersonen und Familien seit Monaten unter unzumutbaren Umständen untergebracht. Ohne Privatsphäre und Selbstbestimmung und parallel dazu müssen in der Region Familien ihre Wohnungen verlassen. Das ist eine menschenunwürdige Politik.“

Die ThürGUSVO schreibt zudem ein Fachkräftegebot bei der Sozialbetreuung vor. Für die Sozialbetreuung wurden nach Aussetzung der Standards Personen ohne entsprechende Qualifikation eingestellt. Damit die notwendigen Stellen erhalten bleiben können, fordert der Flüchtlingsrat Thüringen unverzüglich intensive Nachschulungen. Arnold weiter: „Wie wichtig fachliche Standards sind, sehen wir bei den vielen Beratungsanfragen, die bei Initiativen, Vereinen und Flüchtlingsrat ankommen. Häufig wird falsch oder gar nicht beraten – doch das Asylrecht ist kompliziert und die Verfahren mitunter Fehlerhaft. Es geht dann letztlich um nicht weniger als die Zukunft eines Menschen oder einer ganzen Familie. Die Landkreise sollten nun dringend die Zeit nutzen und nachqualifizieren. Nur so können die geleistete Arbeit gewürdigt und die Stellen erhalten werden.“