26. Oktober 2017
Erfurter Ausländerbehörde schiebt trotz Ausbildungsduldung ab

Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS gGmbH) und Flüchtlingsrat Thüringen e.V.  fordern Sicherstellung der unverzüglichen Wiedereinreise

Am Morgen des 19.10.2017 veranlasste die Erfurter Ausländerbehörde die Abschiebung der vierköpfigen Familie R. in den Kosovo. Der Familienvater war in Besitz einer Ausbildungsduldung. Sein Ausbildungsverhältnis wurde vor kurzem beendet und er war auf der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz. Sowohl das Aufenthaltsgesetz als auch der entsprechende Thüringer Erlass sieht in diesen Fällen vor, dass der Betroffene 6 Monate Zeit hat um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. In diesem Zeitraum ist die betreffende Person vor einer Abschiebung geschützt. Entgegen dieser gesetzlichen Grundlagen schob die Ausländerbehörde Erfurt den Kosovaren R. und seine Familie vergangene Woche ohne Vorwarnung ab.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert eine schnelle Aufklärung des Vorgangs und eine umgehende Rückholung der Familie R. nach Erfurt. Geltendes Recht kann hier nicht einfach unterlaufen werden. „Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden eine unverzügliche Wiedereinreise der Familie sicherstellen. Zudem ist das Land Thüringen und die Ausländerbehörde Erfurt dringend gefordert die rigide Abschiebepraxis grundsätzlich zu überprüfen und diese zu beenden“, so Gudrun Keifl vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V..

Auch das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS gGmbH) kritisiert das Vorgehen der Erfurter Ausländerbehörde. „Diese Praxis widerspricht dem politisch und rechtlich gewollten Grundsatz der Ausbildungsduldung. Es kann nicht sein, dass sich Behörden über diese rechtlichen Vorgaben hinwegsetzen und damit berufliche Integration verhindern“, so Michael Hagel von der IBS gGmbH und beruflicher Berater beim Projekt „BLEIB/dran/. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“.