22. September 2015
Ein Bundesgesetzentwurf der Kopflosigkeit - Der Flüchtlingsrat Thüringen fordert ein klares Signal aus Thüringen gegen die geplanten Änderungen zur Flüchtlingspolitik

Ein Bundesgesetzentwurf der Kopflosigkeit -  Der Flüchtlingsrat Thüringen fordert ein klares Signal aus Thüringen gegen die geplanten Änderungen zur Flüchtlingspolitik

Aufruf zur Kundgebung am 23.9.2015 in Erfurt

Mit Empörung nimmt der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. die angedachten Änderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.09.2015 zur Kenntnis und fordert die Thüringer Landesregierung auf, sich deutlich gegen die geplanten Verschärfungen und gegen die Entrechtungen von Asyl- und Schutzsuchenden zu stellen.

„Die Zukunft soll es aus Sicht der Bundesregierung sein, dass eine große Zahl von Flüchtlingen ausgeschlossen wird von dem sozialrechtlichen Existenzminimum. Die Antwort wird der Weg in eine massive Verarmung sein“, kritisiert Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat. So werden all die kleinen mühsam errungenen Schritte hin zu einer humanitären Flüchtlingspolitik, zur Öffnung des Arbeitsmarkts, zu einem Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen und viele mehr, welche den Menschen Perspektiven, Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung bieten, mit einem Schlag vernichtet.

Tausende geflüchtete Kinder, Frauen und Männer, welche über andere EU-Länder nach Deutschland eingereist sind, sollen zukünftig nur noch einen Anspruch auf Unterbringung und Lebensmittel etc. (aber keine Leistungen mehr für das soziokuklturelle Existenzminimum) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Andere – und unter ihnen viele junge Menschen - werden auf Dauer vom Arbeitsmarkt und von Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen bleiben.

Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen macht deutlich: „Mit diesen geplanten Gesetzesänderungen wird ein perfides System der Abschreckung, Entwürdigung und des gesellschaftlichen Ausschlusses entworfen, welches nach allen „Wir schaffen das!“-Bekundungen ein deutliches „Wir schaffen das ab!“ folgen lässt.“

Alle Erfahrungen nach dem so genannten „Asylkompromiss“ aus 1993 zeigen aber, dass Abschreckung kein Mittel ist, Flüchtlinge vom Fliehen abzuhalten. Das Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Urteil vom 18.07.2012 zudem festgehalten, dass: „migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Rn. 121) Dies scheint die Bundesregierung ohne schlechtes Gewissen zu ignorieren.

Auch aus diesem Grund ruft der Flüchtlingsrat Thüringen dazu auf, sich an der antirassistischen Kundgebung in Erfurt, am 23.09.15, ab 16.30 Uhr auf dem Anger zu beteiligen und gegen die menschenunwürdigen Pläne des Bundesregierung auf die Straße zu gehen!
Mehr Infos unter: http://sabotnik.blogsport.de/

Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Download als pdf: Pressemitteilung_zum Bundesgesetzentwurf vom 21.09.15_22092015