6. Februar 2017
Rechtshilfefonds

Aktualisierte Richtlinie und Spendenaufruf des Flüchtlingsrat Thüringen

Geflüchtete bedürfen aufgrund der in rechtlicher Hinsicht oft fraglichen, zumindest aber überprüfungswürdigen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. der Ausländerbehörden oder sozialen Leistungsträger häufig rechtlichen Rat und rechtliche Hilfe. Qualifizierter Rechtsrat etwa durch Rechtsanwält*innen ist i.d.R. nicht kostenlos. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat deshalb einen Rechtshilfefonds eingerichtet und kann in begründeten Einzelfällen  unterstützend helfen. Berechtigt zur Antragstellung sind Ausländer*innen, insbesondere Geflüchtete mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (Antragstellende/r). Der Antrag kann über deren rechtliche Vertreter*innen (Bevollmächtigte/r), insbesondere Rechtsanwält*innen, gestellt werden.

Auf unserer Homepage finden Sie die aktualisierte Richtlinie, den Antrag sowie den Spendenaufruf.